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Vorwort: Dieser Fall ist rein fiktiv, und das ist kein leeres Versprechen! Zart besaiteten, praktisch denkenden Gemütern ist der Fall zum Lesen nicht empfohlen.
T lebt in einem Reihenhaus neben seinem Nachbarn O. Nachbar O repariert sein Auto und benutzt dazu Waschbenzin. Während der Reparatur raucht sich O ein Zigarettchen. Es kommt, wie es kommen musste, der etwas einfältige O lässt fahrlässig die Zigarette aus dem Mund fallen und es entzündet sich das Waschbenzin. Das Auto ist noch nicht am Brennen, aber das wird in Kürze passieren, wenn O nicht schnell das Auto löscht. In seiner Aufregung vergisst O, dass bei direkt neben ihm sein Feuerlöscher liegt, mit dem sich das Feuer löschen ließe.
Stattdessen rennt O zu T, der in seinem genau gleich gebauten Reienhaus an der gleichen Stelle in seinem Haus den gleichen Feuerlöscher hat. O will den Feuerlöscher von T nehmen. T stellt sich in den Weg und sagt: Du hast selbst einen, nimm den! O sagt: So ein Quatsch, ich habe keinen, gib mir Deinen, mein Auto brennt sonst ab! T sagt: Unsinn, ich weiß sicher, dass du auch einen hast - lass die Finger von meinem Eigentum, ich werde es sonst verteidigen. T ist zu aufgeregt, um das zu verstehen und versucht den Feuerlöscher von der Wand zu nehmen. T versucht das zu verhindern, indem er T leicht zurückstößt und den Irrtum versucht aufzuklären. O lässt nicht locker, ist kaum zu bändigen, glaubt aber immer noch, dass er keinen Feuerlöscher hat. T, der dem O körperlich weit unterlegen ist, macht O mit einem Pfefferspray kampfunfähig. O kann den Feuerlöscher nicht mehr von der Wand nehmen.
Da O nun das Auto nicht mehr löschen kann, weil er nichts sieht, rennt T rüber und nimmt Os Feuerlöscher von der Wand und will das Auto seines Nachbarn löschen. Es kommt, wie es kommen musste, und der Feuerlöscher erweist sich, was niemand ahnte, als Defekt.
T rennt wieder zu seinem Haus und nimmt nun seinen Feuerlöscher und löscht den Brand. O wacht wieder auf und erinnert sich, dass er selbst einen Feuerlöscher hatte, nun begreift er auch, was passiert ist und sagt: Danke fürs Löschen, aber ich zeige Dich an wegen Körperverletzung, weil mein Feuerlöscher kaputt war, auch wenn das vorher keiner wissen konnte!
War T durch Notwehr gerechtfertigt? Was sagt der Richter?
Das Auto ist noch nicht am Brennen, aber das wird in Kürze passieren, wenn O nicht schnell das Auto löscht.
Das Waschbenzin?
Zitat:
T ist zu aufgeregt, um das zu verstehen und versucht den Feuerlöscher von der Wand zu nehmen.
O?
Zitat:
T versucht das zu verhindern, indem er T leicht zurückstößt und den Irrtum versucht aufzuklären.
O?
Zitat:
...aber ich zeige Dich an wegen Körperverletzung, weil mein Feuerlöscher kaputt war,
...weil Du mir Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hast?
Was der Richter sagt, weiß ich nicht, für einen weiteren 4 Seiten Thread reichen meine Kenntnisse nicht. Meiner Meinung nach zumindest in der Anfangsphase unterlassene Hilfeleistung, keine Notwehr, keine Verhältnismäßigkeit der Mittel (Pfefferspray, um zu verhindern, dass jemand den Feuerlöscher nimmt, um einen Brand zu löschen). _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Zuletzt bearbeitet von Kormoran am 06.04.07, 22:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
Naja, zunächst müsste für die Notwehr ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff seitens des O vorliegen, also eine Notwehrlage. Fraglich ist hier eigentlich nur die Rechtswidrigkeit, weil der Angriff des O seinerseits entweder durch § 34 StGB oder § 904 BGB gerechtfertigt sein könnte.
Für § 34 fehlt mir vorliegend das wesentliche Überwiegen des geschützten (= Eigentum am Auto) gegenüber dem beeinträchtigten (= Eigentum am Feuerlöscher) Rechtsgut. Ist natürlich tricky, ein Auto ist schon deutlich mehr wert als ein Feuerlöscher, aber dass O die Gefahr am Auto selbst verursacht hat, muss in die Bewertung mit eingehen.
Außerdem bekäme T den SChaden am Feuerlöscher (= Neufüllung) wenigstens nicht aus § 823 BGB ersetzt, weil die Rechtsgutsverletzung ja nicht rechtswidrig wäre. Für die anderen AGLen (GoA ist ja wohl eher (-), für 812 kann ich mir irgendwie keine gescheite Bereicherung herleiten) bin ich zu faul.
Ist aber eh egal, weil § 904 BGB lex specialis ist.
Hier könnte man eher von einer Rechtfertigung ausgehen: zunächst geht's hier explizit um die Höhe der jeweils drohenden Schäden (und nicht über den Umweg des Überwiegens der Rechtsgüter), zum anderen bekommt der Eigentümer der in Anspruch genommenen Sache direkt aus der Norm einen SE-Anspruch. Also: (+).
Da der Feuerlöscher von O ja tatsächlich kaputt ist, ist der Eingriff in das Eigentum des T auch objektiv notwendig, für die leidigen subjektiven Probleme geb ich jetzt die Stange weiter..
Grüße,
lukas _________________ "Die Irrenärzte haben längst als eines der Anzeichen der Geistesstörung die Vorliebe für massenhafte Ausrufezeichen und Unterstreichungen festgestellt."
E. Engel: Gutes Deutsch (1922)
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