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Verfasst am: 06.04.07, 22:53 Titel: Mahnspesen bei zurückgewiesener Rechnung
Ich möchte folgenden fiktiven Fall zur Diskussion stellen:
Ein Unternehmen mahnt nach der Erbringung einer Dienstleistung ein anderes Unternehmen.
Das Unternehmen überweist sofort den Rechnungsbetrag, wünscht aber eine Änderung des Firmennamens in der Rechnung.
Nun befindet sich das angemahnte Unternehmen durch die Rechnungsstellung im Verzug gem. §286 Abs. 2 BGB.
Muss das mahnende Unternehmen mit aufgrund des Wunsches der Änderung des Firmennamens auf der Rechnung damit rechnen, das sich die Eintreibung der Mahnspesen als schwierig erweisen wird?
Immerhin hat das angemahnte Unternehmen ja die ursprüngliche Rechnung in dessen Höhe ohne weiteres anerkannt.
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