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Verfasst am: 06.04.07, 14:35 Titel: Prozessverschleppung wie lange möglich ?
Angenommen ein Richter verkündet nach einer Verhandlung, bei der alles zu Ende erörtert war kein Urteil, sondern bestimmt einen Entscheidungstermin in 6 Wochen.
Diesen Termin vertagt er auf weitere 4 Wochen mit der Begründung es müsse noch ein Schreiben vorgelegt werden, das noch der Gegenpartei zur Kenntnis gebracht werden müsse usw. usw.
Gibt es eine Vorschrift, nach der nach einer gewissen Zeit nach einer Verhandlung entweder ein Urteil erfolgt sein muss, oder eine erneute mündliche Verhandlung zu erfolgen hat ? Wohlgemerkt ein schriftliches Verfahren wurde von vornherein ausgeschlossen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.04.07, 14:36 Titel:
WASCHE hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine Vorschrift, nach der nach einer gewissen Zeit nach einer Verhandlung entweder ein Urteil erfolgt sein muss, oder eine erneute mündliche Verhandlung zu erfolgen hat ?
Nein, im Zivilrecht gibt es das im Gegensatz zum Strafprozeßrecht nicht. Es gibt lediglich Soll-Vorschriften, z. B. § 310 ZPO, oder, versteckt, in § 517 ZPO
@ uteschmidtmeister:
uteschmidtmeister hat folgendes geschrieben::
Antworten nach Wunsch nur beim Anwalt
Nutzer, die wenig gehaltvolle Beiträge liefern, die im wesentlichen aus Pauschalurteilen bestehen, halten sich im Forum meist nicht lange - nur so als Tipp.
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