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Prozessverschleppung wie lange möglich ?

 
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WASCHE
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 14:35    Titel: Prozessverschleppung wie lange möglich ? Antworten mit Zitat

Angenommen ein Richter verkündet nach einer Verhandlung, bei der alles zu Ende erörtert war kein Urteil, sondern bestimmt einen Entscheidungstermin in 6 Wochen.
Diesen Termin vertagt er auf weitere 4 Wochen mit der Begründung es müsse noch ein Schreiben vorgelegt werden, das noch der Gegenpartei zur Kenntnis gebracht werden müsse usw. usw.

Gibt es eine Vorschrift, nach der nach einer gewissen Zeit nach einer Verhandlung entweder ein Urteil erfolgt sein muss, oder eine erneute mündliche Verhandlung zu erfolgen hat ? Wohlgemerkt ein schriftliches Verfahren wurde von vornherein ausgeschlossen.

Wer kann mir raten ? Danke Wasche
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uteschmidtmeister
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Richter braucht so lange bis er fertig ist.

U.
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WASCHE
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 07.04.07, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

WASCHE bedankt sich für diese intelligente Antwort eines Ignoranten
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uteschmidtmeister
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 07.04.07, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Na die Antwort ist unfassend. Richter sind unabhängig und entscheiden wenn alle Fakten vorhanden sind. Das entscheidet wiederrum der Richter

Also: Der Richter braucht so lange bis er fertig ist.

U.

Antworten nach Wunsch nur beim Anwalt
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.04.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

WASCHE hat folgendes geschrieben::
Gibt es eine Vorschrift, nach der nach einer gewissen Zeit nach einer Verhandlung entweder ein Urteil erfolgt sein muss, oder eine erneute mündliche Verhandlung zu erfolgen hat ?

Nein, im Zivilrecht gibt es das im Gegensatz zum Strafprozeßrecht nicht. Es gibt lediglich Soll-Vorschriften, z. B. § 310 ZPO, oder, versteckt, in § 517 ZPO

@ uteschmidtmeister:
uteschmidtmeister hat folgendes geschrieben::
Antworten nach Wunsch nur beim Anwalt

Nutzer, die wenig gehaltvolle Beiträge liefern, die im wesentlichen aus Pauschalurteilen bestehen, halten sich im Forum meist nicht lange - nur so als Tipp.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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WASCHE
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 07.04.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Metzing

Endlich mal eine vernünftige Antwort und kein Herumgeblödle.

WASCHE
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