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Verfasst am: 08.04.07, 01:42 Titel: Ne Kleinigkeit...
Hallo Zusammen,
mal angenommen: Person A hat einen Pappbecher von einer großen Fastfoodkette gefüllt mit Cola auf ein Auto geworfen, um die darin sitzenden Personen C und D etwas zu ärgern. Personen C und D finden das nicht so witzig und Fahren Person A und B (A=Fahrer, B=Beifahrer) hinterher und stellen A und B auf der Straße. Also ein Auto vor das von A und B, eins daneben, und dann ausgebremst. Person C ist dann ausgestiegen und hat irgendwas zu Person A gesagt, er sei das gewesen und der im anderen Auto hätte das gesehen, worauf Person A einfach nur "Nein" sagte. Person C hat sich dann das Nummernschild angeguckt, das Handy raus geholt und telefoniert. A und B sind dann über den Bürgersteig weg gefahren. B setzte A Zuhause ab und ist selbst heim gefahren. Dort kam dann die Polizei und hat das Ganze dann aufgenommen. A hat erstmal die Aussage verweigert und nun warten A und B auf Post.
Nun die Fragen:
1. War das von C und D Nötigung?
2. Was steht in dem Brief, den A und B bekommen nun drin? Steht da drin, was C und D zu Protokoll gegeben haben?
3. Was passiert in so einem Fall? Ich meine, das ist doch lächerlich wegen sowas überhaupt ne Anzeige zu erstatten.
Zuletzt bearbeitet von persching am 08.04.07, 17:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 08.04.07, 09:24 Titel:
Na Rembrandt, selbst mit wenig boesem Willen kann man eine solche Aktion als gefaehrlichen Eingriff in den Strassenverkehr werten. Das ist eine Straftat, das "Stellen" danach kann dann als Jedermannsfestnahme gesehen werden und waere somit berechtigt. Ueber den Buergersteig zu fahren ist auch nicht die feine englische Art.
Ich waere nicht ueberrascht, falls eine solche Aktion einem Fahranfaenger zumindest eine Verlaengerung der Probezeit einbringt.
3. Was passiert nun? Ich meine, das ist doch lächerlich wegen sowas überhaupt ne Anzeige zu erstatten.
Das einzige was daran lächerlich ist, ist so ne Aktion zu starten. Wie Kleinkinder aus der Gruppe Sonnenschein.
@Dummerchen
Es ist ja die Frage ob A und B ( vieleicht versteht der Threasersteller ja den Wink)
gefahren sind und auf das Zeug auf ein fahrendes Fz geworfen haben. Wenn die anderen irgendwo auf nem Parkplatz standen dürfte es kein gefährlicher Eingriff mehr sein. Vieleicht ne Verunreinigung?
Wenn die natürlich auf ein fahrendes Fz geworfen haben stimme ich Dir zu.
Dann is die Aktion nicht nur lächerlich sondern völlig hirnverbrannt und gehört bestraft. Am besten mit Führerscheinentzug für den "Werfer" und wenn er noch keinen hat sollte er ihn auch erst später machen dürfen. So einer kann gar nicht geeignet sein am Straßenverkehr teilzunehmen.
Wie schaut es eigendlich aus wenn an dem Fahrzeug des C durch den Becher ein Schaden entstanden ist ( so unwahrscheinlich es klingen mag)
Nehmen wir also an A und B werfen, während sie an C und dessen Auto vorbei fahren, aus dem Auto heraus den Becher auf das Fz des C. Dabei entsteht ein Schaden am Fz des C ( was weiß ich Lackkratzer, Beule weil Becher voll oder was auch immer)
Die beiden wollen abhauen, werden aber gestellt so das sich der Geschädigte das Kennzeichen aufschreiben kann, und hauen dann wieder ab bevor die Polizei eintrifft.
Fahrerflucht? _________________ Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 08.04.07, 10:43 Titel:
Tica hat folgendes geschrieben::
Es ist ja die Frage ob A und B gefahren sind und auf das Zeug auf ein fahrendes Fz geworfen haben. Wenn die anderen irgendwo auf nem Parkplatz standen dürfte es kein gefährlicher Eingriff mehr sein.
Stimmt, hatte ich nicht drueber nachgedacht. Wahrscheinlich haengt es dann noch davon ab, wo sie standen. Ich denke mal, es macht einen Unterschied, ob die Geaergerten auf einem Parkplatz standen, Motor aus und ihr Fast Food mampften, oder ob sie an der Ampel gewartet haben.
Zitat:
Wie schaut es eigendlich aus wenn an dem Fahrzeug des C durch den Becher ein Schaden entstanden ist ( so unwahrscheinlich es klingen mag)
Nehmen wir also an A und B werfen, während sie an C und dessen Auto vorbei fahren, aus dem Auto heraus den Becher auf das Fz des C. Dabei entsteht ein Schaden am Fz des C ( was weiß ich Lackkratzer, Beule weil Becher voll oder was auch immer)
Die beiden wollen abhauen, werden aber gestellt so das sich der Geschädigte das Kennzeichen aufschreiben kann, und hauen dann wieder ab bevor die Polizei eintrifft.
Fahrerflucht?
Ob das als Unfall gewertet weden kann, weiss ich nicht. Sicherlich ist es eine Sachbeschaedigung und das Anhalten, um die Identitaet des Werfers festzustellen, waere wieder durch die Jedermannrechte gedeckt.
Kennzeichen aufschrieben ist in meinen Augen auch nicht ausreichend, um die Identitaet des Werfers festzustellen, ueber das Kennzeichen kann ich nur den Halter feststellen lassen, aber weder den Fahrer noch den Beifahrer identifizieren. Zur Identitaetsfeststellung muss man den Wagen schon stoppen und dann den Werfer festhalten. Ob bei einer solchen Aktion das Nachfahren und Ausbremsen wie beschrieben nicht ebenfalls als gefaehrlicher Eingriff in den Strassenverkehr gewertet werden kann, sei jetzt einfach mal dahingestellt.
Man kann nur hoffen, dass sie nicht auch noch wie solche bestraft werden
Wer solch ein Verhalten als Kleinigkeit abtut hat IMHO erheblichen Nachschulbedarf was das Verhalten im Strassenverkehr anbelangt ... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Stop, Stop!!! Das Ganze passierte NICHT im Straßenverkehr, sondern das be oder auch getroffene Fahrzeug stand auf dem Fastfoodparkplatz und Person A als Werfer, war in dem Fall noch Fussgänger auf dem Weg zum Auto.
Hätte man an dem Auto was gesehen, so denke ich, dass die Polizei gleich Nachts bei Person B (Fahrer und Halter des Fahrzeuges) was derartiges gesagt hätten. Die be- oder auch getroffenen haben auch Person B und nicht Person A als Werfer angegeben, was aber definitiv nicht so ist. Vor Ort hat aber hat Person C sofort Person A verdächtigt und so etwas in der Art "Du hast den Becher geworfen und der da ist mein Zeuge" zu mir gesagt. Person A sagte darauf hin schlicht und ergreifend "Nein". Woraufhin C und D das Kennzeichen notiert haben.
Und zum Fahren über den Bürgersteig:
1. War es Nachts um 1 Uhr, 2. sind wir ja nur etwas mit 2 Rädern drüber gefahren um das vor uns stehende Auto zu umfahren.
Schlussendlich will ich hier keine Rechtsberatung (wegen dem Beitrag von thomas26) sondern eine kleine Einschätzung der Lage von Leuten, die sich besser mit der Gesetzeslage auskennen wie ich! Ich selbst denke, dass es da wohl auf das bezahlen der Waschanlage hinaus läuft.
Zuletzt bearbeitet von persching am 08.04.07, 17:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ich glaube du hast die einfachsten Verhaltensregeln nicht kapiert.
Erstens, man hält sich an Forenregeln. In denen steht ganz klar was du zu tun hast.
Scheinst du nicht zu begreifen. Hier nochmal zu lesen vieleicht kapierst du es dann.
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
Zweitens, man wirft nicht aus Jucks und Dallerei mit was auch immer auf andere Autos, Menschen oder sonstwas. Das IST Kleinkinderverhalten.
Drittens. Es ist völlig WURSCHT ob es Früh um 3 war oder zur Rush Houre. Der Gehweg ist nicht für Autos da.
Wenn ihr Scheisse baut habt gefälligst auch den A.... in der Hose uns stellt Euch den Konsequenzen und und haut nicht Blindlings über die Fußwege ab.
[/url] _________________ Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee
1.
Danke Tica, du sprichst mir aus der Seele.
Hast eigentlich (mal wieder) nen grünen verdient. Aber irgendwie sagt mir das System ich muss noch zwischendurch andere bewerten...
2.
Diese "kleine Einschätzung der Lage" kann durchaus als Rechtsberatung gewertet werden. Und damit wir uns gar nicht erst auf so dünnes Eis begeben, änder bitte deine Beiträge.
Und nu noch ne Frage von mir:
Wie bescheuert muss man eigentlich sein, um sowas dämliches zu machen.
Ich habe schon Anzeigen wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung aufgenommen, bei denen weit weniger im Vorfeld passiert ist, als dass der Beschulidgte mit einem vollen Colabecher beworfen worden ist, bevor er seine rechte Grade ausgepackt hat.
Aber mit drei Bier im Kopf ist man ja der coolste Kerl unter der Sonne....
Hast eigentlich (mal wieder) nen grünen verdient. Aber irgendwie sagt mir das System ich muss noch zwischendurch andere bewerten...
´
Das sagt es bei mir irgendwie auch immer _________________ Krisch ischn Punkt *treudoofguck*
Alles was ich hier hin pinsel is meine nur meine persönliche Meinung.
Tica <--- Nix Anwalt Tica <--- andere Bauschettelleee
Naja, ist doch nun auch egal, ob das Ganze in euren Augen kindisch oder sonstwas ist, es ist nunmal so und ich dachte hier bekommt man die Plattform um über die rechtlichen Dinge zu sprechen und nicht über die Moralischen!
Aber nun gut, trotzdem mal vielen dank für die Einschätzungen!
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