Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mandatsbetrug?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mandatsbetrug?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
FragenderStudent
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.01.05, 21:42    Titel: Mandatsbetrug? Antworten mit Zitat

Folgender hypotetischer Fall:
-------------------------------

1.1.0001 :
Verantwortlicher: Notar Eins (NE)
Kaufvertrag Gemeinde – B

2.1.0001:
Verantwortlicher: Notar Vier (NV)
Kaufvertrag A – B
Information an NE durch NV über Folgevertrag

3.1.0001:
Verantwortlicher: LRA XYZ + Gemeinde
Genehmigung des Kaufvertrages Gemeinde – B, keine Fälligstellung des Kaufpreises durch die Gemeinde

4.1.0001
Verantwortlicher: Rechtsanwalt Eins (RAE)
Mandatsübertragung durch A

5.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Vertretungsanzeige für B beim LRA XYZ

6.1.0001
Verantwortlicher: NE
Änderung des Kaufvertrages Gemeinde – B, Eingriff in Kaufvertrag A – B durch Ratenzahlungsvereinbarung, keine Information durch RAE an A
keine Einbindung A in Vertragsveränderungen.

7.1.0001
Verantwortlicher: C (pot. Käufer)
verbindliches Kaufangebot

8.1.0001
Verantwortlicher: C
Verlängerung des Kaufangebots

9.1.0001
Verantwortlicher: C
Rücktritt vom Kaufpreisangebot

10.1.0001
verantwortlicher: Notar Fünf (NF)
Information über Nachfolgevertrag zwischen A – B durch RAE und A an NF
Antwort NF: betrifft das Grundstück A nicht, keine Grundbucheinsicht erfolgt
(Auflassungsvormerkung stand drin)

11.1.0001
verantwortlicher: NF
Rückabwicklung Kaufvertrag Gemeinde - B,
faktisches Unmöglichwerden der Eigentumsverschaffung durch B an A

12.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Schreiben an Rechtsanwalt Zwei (RAZ) über die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen, zu keinem Zeitpunkt wurde durch RAE dieser Schadenersatz gefordert, trotz Aufforderung durch A

13.1.0001
verantwortlicher: RAE
Gespräch RAE mit Kreditinstitut1 , Schadenersatz nur möglich durch Rückgabe der Auflassungsvormerkung gegen Protest A

14.1.0001
verantwortlicher: Notar Vier (NV) [Notar für A]
grundlose Löschungsbewilligung der Auflassungsvormerkung durch A

15.1.0001
verantwortlicher RAE
Anschreiben an Kreditinstitut 2 in Stadt A, dass Verurteilung von B von Löschungsbewilligung abhängig sei

16.1.0001
verantwortlicher RAE
Gespräch mit RAZ über Schadenersatz, bis 17.1.0001 keine Reaktion durch RAE

18.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Anschreiben von A mit Hinweis auf die entstandenen Kosten und Schaden, Einschränkungen in der Finanzierung durch die Kreditinstitute

19.1.0001
verantwortlicher: A
Rücktritt vom Kaufvertrag mit B, nachdem die Eigentumsverschaffung abgelehnt wurde


Inwiefern ist RAE haftbar bzw. hat sich schuldig gemacht?
Gibt es zu so einem Rechtstreit BGH urteile oder sonstige wichtige urteile (Stichworte: §249; §823; Haftungsbegründende u. Haftungsausfüllende Kausalität; Schadenseinstritt; Zurechenbarkeit eines Schadens)? Bzw. kennt jemand eine Seite wo alle BGH urteile aufgelistet sind und man mit Stichworten durchsuchen kann?
Wie stehen die Chancen für A vor Gericht?
Bin für jeden Kommentar, Idee, Anregung dankbar
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HansD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 14:29    Titel: Re: Mandatsbetrug? Antworten mit Zitat

Hallo!

Das ist doch ganz einfach und sonnenklar:

Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität subsidiärer Tabestände unter weiterer Berücksiichtigung des dolus subsequenz bei gleichzeitigem Vorliegen einer Divergenz zwischen dem Handeln von Notar eins und Notar fünf ergibt sich zwangsläufig, daß der Vertrauensschutz des Grundbuchs im vorliegenden Fall deswegen nicht durchgreift, weil der Landrat unter Mißachtung des Vorliegens der Stellungnahme der Gemeinde nicht berücksichtigt hat, daß Notar zwei vergessen hat, den potentiellen Käufer darauf hinzuweisen, daß bei gleichzeitiger Abwicklung und nicht vorhandener dinglciher Absicherung Ansprüche erst dann im Sinne von § 812 BGB zurück zu gewähren sind, wenn sich die Anspruchsgrundlage bereits so verdichtet hat, daß sie vererblich geworden ist.

Ist doch ganz einfach.


Gruß HansD


[quote="FragenderStudent"]Folgender hypotetischer Fall:
-------------------------------

1.1.0001 :
Verantwortlicher: Notar Eins (NE)
Kaufvertrag Gemeinde – B

2.1.0001:
Verantwortlicher: Notar Vier (NV)
Kaufvertrag A – B
Information an NE durch NV über Folgevertrag

3.1.0001:
Verantwortlicher: LRA XYZ + Gemeinde
Genehmigung des Kaufvertrages Gemeinde – B, keine Fälligstellung des Kaufpreises durch die Gemeinde

4.1.0001
Verantwortlicher: Rechtsanwalt Eins (RAE)
Mandatsübertragung durch A

5.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Vertretungsanzeige für B beim LRA XYZ

6.1.0001
Verantwortlicher: NE
Änderung des Kaufvertrages Gemeinde – B, Eingriff in Kaufvertrag A – B durch Ratenzahlungsvereinbarung, keine Information durch RAE an A
keine Einbindung A in Vertragsveränderungen.

7.1.0001
Verantwortlicher: C (pot. Käufer)
verbindliches Kaufangebot

8.1.0001
Verantwortlicher: C
Verlängerung des Kaufangebots

9.1.0001
Verantwortlicher: C
Rücktritt vom Kaufpreisangebot

10.1.0001
verantwortlicher: Notar Fünf (NF)
Information über Nachfolgevertrag zwischen A – B durch RAE und A an NF
Antwort NF: betrifft das Grundstück A nicht, keine Grundbucheinsicht erfolgt
(Auflassungsvormerkung stand drin)

11.1.0001
verantwortlicher: NF
Rückabwicklung Kaufvertrag Gemeinde - B,
faktisches Unmöglichwerden der Eigentumsverschaffung durch B an A

12.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Schreiben an Rechtsanwalt Zwei (RAZ) über die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen, zu keinem Zeitpunkt wurde durch RAE dieser Schadenersatz gefordert, trotz Aufforderung durch A

13.1.0001
verantwortlicher: RAE
Gespräch RAE mit Kreditinstitut1 , Schadenersatz nur möglich durch Rückgabe der Auflassungsvormerkung gegen Protest A

14.1.0001
verantwortlicher: Notar Vier (NV) [Notar für A]
grundlose Löschungsbewilligung der Auflassungsvormerkung durch A

15.1.0001
verantwortlicher RAE
Anschreiben an Kreditinstitut 2 in Stadt A, dass Verurteilung von B von Löschungsbewilligung abhängig sei

16.1.0001
verantwortlicher RAE
Gespräch mit RAZ über Schadenersatz, bis 17.1.0001 keine Reaktion durch RAE

18.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Anschreiben von A mit Hinweis auf die entstandenen Kosten und Schaden, Einschränkungen in der Finanzierung durch die Kreditinstitute

19.1.0001
verantwortlicher: A
Rücktritt vom Kaufvertrag mit B, nachdem die Eigentumsverschaffung abgelehnt wurde


Inwiefern ist RAE haftbar bzw. hat sich schuldig gemacht?
Gibt es zu so einem Rechtstreit BGH urteile oder sonstige wichtige urteile (Stichworte: §249; §823; Haftungsbegründende u. Haftungsausfüllende Kausalität; Schadenseinstritt; Zurechenbarkeit eines Schadens)? Bzw. kennt jemand eine Seite wo alle BGH urteile aufgelistet sind und man mit Stichworten durchsuchen kann?
Wie stehen die Chancen für A vor Gericht?
Bin für jeden Kommentar, Idee, Anregung dankbar[/quote]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.