Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Raub Prüfung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Raub Prüfung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kuezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 07.04.07, 17:08    Titel: Raub Prüfung Antworten mit Zitat

Welche Tatbestandsmerkmale hat Raub- gehört der Finalzusammenhang nun in den objektiven oder subjektiven Tatbestand?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kuezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke- denke auch, dass eben nach der h.M nur auf subjektiven Zusammenhang ankommt- wo aber grenzt man Raub und räuberischen Diebstahl 252 StGB ab?
- wenn z.b. D Sache wegnimmt - verfolgt wird von Verkäufer und dann Gewalt anwendet
- wenn man zuerst Raub prüft:
1. Wegnahme (+)
2. fremde b. Sache (+)
3. Anwendung qualif. Nötigungsmittel (+)

subj.: 1. Vorsatz - wollte wegnehmen, sache, wollte
anwenden Gewalt (+)
2. Absicht - Zueignung (+)
3. zum zweck Wegnahme hat angewendet - hier (-) - oder?

- Also müsste man wenn man Raub zuerst prüft - beim Finalzusammenhang abgrenzen?

- und wo müsste man abgrenzen, wenn man zuerst 252 prüft?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 09.04.07, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

kuezi hat folgendes geschrieben::
- Also müsste man wenn man Raub zuerst prüft - beim Finalzusammenhang abgrenzen?
So sehe ich das auch
Zitat:
- und wo müsste man abgrenzen, wenn man zuerst 252 prüft?
tut mann nicht... und wenn doch, dann ist die Frage, ob die Gewalt zur Sicherung der Beute erfolgte, dann kann man unbedenklich sagen, nein, nicht zur Sicherung, sondern zur Erlangung, und dann wäre man beim 252 raus...
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.