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Wann "verjährt" ein Unfallschaden?

 
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Ronny Landau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 08:22    Titel: Wann "verjährt" ein Unfallschaden? Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Angenommen A verursacht einen Schaden am Auto von B. Beide wohnen im gleichen Ort. Es werden Adressen augetauscht, A spricht innerhalb eines halben Jahres zweimal mit der Werstatt von B, mehrere Telefonate bezuglich der Repartur mit B.

In welchem Zeitraum muß B den Schaden in Ordnung bringen lassen, damit der Schaden nicht verjährt?

Vielen Dank im voraus für die Antworten
Ronny
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 09:36    Titel: Re: Wann "verjährt" ein Unfallschaden? Antworten mit Zitat

Ronny Landau hat folgendes geschrieben::

In welchem Zeitraum muß B den Schaden in Ordnung bringen lassen ....


der Geschädigte muss den Schaden gar nicht reparieren (lassen), er kann sich genausogut den erforderlichten Geldbetrag laut Kostenvoranschlag oder Gutachten geben lassen (allerdings dann ohne Mehrwertsteuer)


Ronny Landau hat folgendes geschrieben::

... damit der Schaden nicht verjährt?


die Verjährung nach BGB tritt grundsätzlich drei Jahre nach dem Schadenereignis ein.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Ronny Landau
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort!

mfg
Ronny
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