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Verfasst am: 09.04.07, 08:22 Titel: Wann "verjährt" ein Unfallschaden?
Guten Morgen!
Angenommen A verursacht einen Schaden am Auto von B. Beide wohnen im gleichen Ort. Es werden Adressen augetauscht, A spricht innerhalb eines halben Jahres zweimal mit der Werstatt von B, mehrere Telefonate bezuglich der Repartur mit B.
In welchem Zeitraum muß B den Schaden in Ordnung bringen lassen, damit der Schaden nicht verjährt?
Verfasst am: 09.04.07, 09:36 Titel: Re: Wann "verjährt" ein Unfallschaden?
Ronny Landau hat folgendes geschrieben::
In welchem Zeitraum muß B den Schaden in Ordnung bringen lassen ....
der Geschädigte muss den Schaden gar nicht reparieren (lassen), er kann sich genausogut den erforderlichten Geldbetrag laut Kostenvoranschlag oder Gutachten geben lassen (allerdings dann ohne Mehrwertsteuer)
Ronny Landau hat folgendes geschrieben::
... damit der Schaden nicht verjährt?
die Verjährung nach BGB tritt grundsätzlich drei Jahre nach dem Schadenereignis ein. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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