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Hallo zusammen!
Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen...
B beschädigt des Vorderrad des Motorrads von A. Der Schaden beträgt laut Gutachten 250,- €. Bevor A das Rad reparieren kann, fährt ihm der C ins Motorrad. A bleibt unverletzt. Nur das Motorrad hat erheblichen Schaden. Laut Gutachten betragen de Reparaturkosten 1000,- € unter Einbrechnung des Vorschadens.
Anspruch des A gegen B auf 250,-€
Anspruch des A gegen C auf 1000,- €
nachdem bei der schadenhöhe des C der vorschaden durch b berücksichtigt wurde, ist das ganze m.e. so durchsetzbar.
ich wüßte jetzt auch keine andere, vernünftige möglichkeit... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
nachdem bei der schadenhöhe des C der vorschaden durch b berücksichtigt wurde, ist das ganze m.e. so durchsetzbar.
ich wüßte jetzt auch keine andere, vernünftige möglichkeit...
Ich glaube, mit "Vorschaden berücksichtigt" ist nicht gemeint, dass die Reparatur des zweiten Schadens eigentlich 1250 gekostet hätte. Sondern, dass der zweite Schaden nicht repariert werden kann, ohne den Vorschaden gleich mit zu reparieren.
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