Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Drohende Zwangsversteigerung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Drohende Zwangsversteigerung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Martina X
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 19:25    Titel: Drohende Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Angenommen, A und B besitzen nach der Scheidung weiterhin vermietetes Eigentum.
A soll laut Gericht die Schulden abzahlen (zu den Mieteinnahmen) und B hat dafür keinen Anspruch auf Unterhalt.

Nun bekommt B Post von den Banken, dass die Zahlungen an die Bank von A seit Monaten eingestellt wurden und die Zwangsversteigerung bevorsteht.

B bekam seit Einstellung der Darlehnsverbindlichkeiten weder Unterhalt, noch die Hälfte der Mieteinnahmen.

Die Bank zeichnet ein Szenario von Kontenpfändung auf, in der nichtmal Geld für den Grunderhalt übrig bleibt.

Wie ist der normale Werdegang, bzw. was kann B tun?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir müssen hier zwischen dem Innenverhältnis zwischen A und B einerseits und dem Verhältnis von A und B gegenüber der Bank andereseits unterscheiden.

Gegenüber der Bank haften A und B weiter gesamtschuldnerisch. Die Bank ist durch die Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen A und B nicht gebunden.

Um B aus der Haftung gegenüber der Bank herauszubekommen, bedarf es einer entsprechenden Erklärung der Bank (die diese jetzt, nachdem sich A als schlechter Kunde erwiesen hat, sicher nicht mehr abgeben wird).

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, in einer solchen Scheidungsfolgenvereinbarung auch die Verpflichtung von A aufzunehmen, eine Haftentlassung von B zu erreichen (oder das Objekt zu verkaufen).

Passiert nicht, wird die Bank nach der zweiten Mahnung kündigen, die Forderung titulieren, das Objekt zwangsversteigern und gleichzeitig das pfändbare Vermögen/Einkommen von A und B pfänden.

Hier ist das unverzügliche Einschalten eines Anwalts und das sofortige Gespräch mit der Bank über das weitere Vorgehen sinnvoll
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.