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Lastschriftgebühren !!!

 
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Mathan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 14:10    Titel: Lastschriftgebühren !!! Antworten mit Zitat

Kunde K ermächtigt Versicherer V die fälligen Beiträge durch Lastschrift einzuziehen.

Die Lastschrift konnte mangels Deckung leider nicht überwiesen werden.

V verlangt nun 5,00 Euro für " uns enstandene Kosten"... Ist dies gerechtfertigt?
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 09.04.07, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ja und 5 € sind dabei noch äußerst günstig.
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Mathan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ok.

Und wie sieht es aus bei den Banken?

Dürfen die jeweiligen Banken auch etwas verlangen?

Ich glaube mich erinnern zu können, dass ich was gelesen hätte, dass die Banken immer vorher prüfen müssen, ob genug Finanzmittel vorhanden ist und somit auch keine Kosten in Rechnung stellen dürfen wenn eine Lastschrift nicht durchgeführt werden kann oder?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank von K darf K keine Gebühren in Rechnung stellen.

Die Bank von V darf V hingegen Gebühren in Rechnung stellen. Und V darf diese Gebühren plus eigener Kosten K in Rechnung stellen.
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Doc_Schnaggls
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

die Bank von K darf K keine Gebühren in Rechnung stellen.


Die Bank von K wird ihm jedoch wahrscheinlich EUR 0,55 in Rechnung stellen.

Dieser Posten (Portoersatz für die Information der nicht eingelösten Lastschrift) ist vom genannten Urteil nicht betroffen.

Grüße,

Doc Schnaggls
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