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Verfasst am: 10.04.07, 13:15 Titel: Lärmbelästigung durch private Moto Cross-Bahn
Hallo Communitiy,
mal eine Frage an die Experten: unsere Nachbarn haben im angrenzenden Getreidefeld eine private Moto Cross-Bahn für Kinder eingerichtet. Dazu wurde ein Fahrbahnkreis aus der bestehenden Fläche herausgemäht, der etwa 100 Meter Durchmesser hat. Die verwendeten Minimotorräder sind nicht schallgedämpft und verursachen einen Höllenlärm, wenn sie mit Vollgas für etwa 2 Stunden ihre Runden drehen. Da unser Grundstück nur etwa 75 Meter von diesem Areal entfernt liegt und an einen ruhigen und erholsamen Aufenthalt im Garten zu diesen Zeiten - vorzugsweise auch mittags - nicht zu denken ist, meine Frage:
müssen wir diese Lärmbelästigung hinnehmen ??? Unsere Gemeindeverwaltung meint hierzu, dass so etwas als tolerierbare Geräuschkulisse hinzunehmen wäre... wir fühlen uns allerdings durch diesen Krach ganz erheblich gestört und möchten das so nicht hinnehmen.Deswegen wüsste ich gern, ob es rechtliche Handhaben dagegen gibt - eine diesbezügliche Diskussion mit den 'verantwortlichen' Nachbarn ist nämlich sinnlos...
Moto-Cross für Kinder? Hhmm, das sind mit Sicherheit Elektrodinger. Ansonsten könnte ich mir durchaus umweltschutzrechtliche Probleme vorstellen.
Lärmschutzverordnung? Mal danach gegoogelt?
Ruhezeiten?
Außerdem ist m.E. die Frage, ob hier eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre.
Ansonsten würde ich noch empfehlen den Beitrag gemäß der Forenregeln etwas anders zu verfassen (dem Mod. schon mal vorausgegriffen). _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
ob jung oder alt, dies ist ein übliches Problem.
Schwierig wird es nur wenn es keinen Betreiber gibt.
Jedenfalls ist der Klimawandel bereits soweit fortgeschritten, dass bereits jetzt die Getreidefelder gemäht werden...
Planungsrechlich handelt es sich um eine genehmigungsbedürftige Anlage zum Teil die nur in Gewerbe- und Industriegebieten (auch Sondergebeiten) zulässig ist.
Bauordnungsrechtlich muss ein Bauantrag gestellt werden. (Vorhaben im Sinne der Bauordnung der Länder). Da eine "Moto-Cross"-Strecke keine nach dem BImSchG genehmigungspflichtige Anlage ist und hier lediglich das vereinfachte Verfahren (vgl. 18. BImSchV) im Rahmen der Baugenehmiung durchgeführt werden.
Einfach mal an die untere Immissionsschutzbehörde und untere Bauaufsichtbehörde wenden und um Einschreiten ggf. das gemeindliche Ordnungsamt, wenn schon das Bauamt nichts tut bzw. nichts tun kann. _________________ So long
A+S
Wie ich schon sagte ... dann könnte es umweltschutzrechtliche Probleme geben ... z.B. auf Grund von möglicherweise austretendem Öl oder Benzin...
Den Rest haben ja Lissy und Stadtplaner schon beantwortet. _________________ Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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