Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anbieter X All Inclusive Angebot durch Mehrwertsteuer teurer
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anbieter X All Inclusive Angebot durch Mehrwertsteuer teurer

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
media-mirror
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.04.07, 15:28    Titel: Anbieter X All Inclusive Angebot durch Mehrwertsteuer teurer Antworten mit Zitat

Ende November 2006 habe ich Online einen Vertrag mit Anbieter X bzgl des All Inclusive-Angebotes für 44,85 erstellt. Das Legen der Anschlussleitung und die damit verbundene Freischaltung des Auftrages erfolgte allerdings erst am 26.01.2007.

Mit der Werbung für das All Inclusive-Angebot entstand der Eindruck, dass damit alle Kosten (auch die Steuern) abgedeckt sein würden. Außerdem entstand der Eindruck, dass dieses Angebot auch nach dem 01.01.2007 so weiter bestehen bleiben würde. Für Neukunden ist das auch der Fall.
Mir allerdings wird seit Januar ein um die neue Mehrwertsteuer erhöhter Betrag in Rechnung gestellt, obwohl aus der Werbung nirgendwo hervorging, dass sich dieses Angebot mit der Mehrwertsteuererhöhung ändern wird.

Meine Frage ist es, inweiweit Anbieter X darauf hätte hinweisen müssen, dass sich dieses Angebot ab dem 01.01.2007 erhöhen wird und ob die Berechnung des erhöhten Betrages in dieser Form rechtens ist.

Außerdem habe ich gehört, dass alle Angebote nach dem 01. September nicht mehr zum 01.01.2007 erhöht werden dürfen. Die Preisliste und die AGB in unserem Vertragsverhätnis sind von Oktober 2006.
_________________
http://www.my-media-mirror.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.04.07, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen 1,40 posten kann man schon und gar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Aber auch die Forenregeln lesen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=14830

Gruß aus Berlin, Gerd[/url]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
media-mirror
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 14:43    Titel: Entschuldigung für Mißachtung der Forenregeln Antworten mit Zitat

Ich entschuldige mich dafür, dass ich die Forenregeln mißachtet habe. Es soll in dieser Form nicht mehr vorkommen.

Nicht zustimmen würde ich aber dem ironischen Unterton "Wegen 1,40 posten kann man schon und gar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen."

In bestimmten Fällen geht es um das Prinzip und es es ist bei allgemeiner Betrachtung (diesmal nach dem lesen der Forenregeln) anzunehmen, dass in dieser Art und Weise mehrere Leute geschädigt werden/würden!

Trotzdem Vielen Dank für den Hinweis!
_________________
http://www.my-media-mirror.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.