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Verfasst am: 22.12.04, 20:39 Titel: Abtretung von Rechten aus kapitalb. Lebensversicherung
Hallo ins Forum,
folgende Frage stellt sich mir: Abtretung von Rechten aus Lebensversicherungen an eine Bank zur Absicherung eines Kreditvertrages...welchen Umfang hat diese Abtretung?
Ich gehe im Moment davon aus, dass sich diese Abtretung lediglich auf Forderungen des Sicherungsgebers (gleichzeitig Schuldner aus Kreditvertrag) gegenüber der Versicherungsgesellschaft beschränkt. Dies wäre ja letztlich auch logisch, da diese Abtretung ja letztlich das Darlehen absichern soll.
Wie sieht es mit Rechten des Sicherungsgebers gegenüber der Versicherungsgesellschaft aus? Kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Gläubigers zum Beispiel eine Dynamisierung ablehnen?
Für Antworten und Hinweise zur Rechtsfindung bin ich immer dankbar
Der Versicherungsnehmer kann die Dynamik ablehen, aber sonst hat er keine Rechte mehr. Er kann die Versicherung nicht so ohne weiteres Beitragsfrei stellen oder Kündigen.
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