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Meines Erachtens darf er auf jeden Fall bis zu einer Verurteilung weiterarbeiten, denn bisher handelt es sich ja nur um einen Verdacht und er ist so lange als unschuldig zu betrachten bis man ihn verurteilt.
Meines Erachtens ist es auch so, dass der Rechtsanwalt auf alle Fälle bis zur rechtskräftigen Verurteilung tätig sein darf. Bis dahin wird immer die Unschuldsvermutung angenommen.
Dies ist auch gut so, denn sonst könnte jeder, der einem anderen Schaden zufügen möchte, eine ungerechtfertigte Strafanzeige stellen.
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