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Anwaltskosten bei Bankbetrug?

 
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Bankkunde
Gast





BeitragVerfasst am: 27.12.04, 14:54    Titel: Anwaltskosten bei Bankbetrug? Antworten mit Zitat

Hallo, mal folgender Sachverhalt:

A hat ein Konto bei der B-Bank. C fälscht (ganz offensichtlich) einen Überweisungsträger und reicht den bei B ein. B bucht das Geld vom Konto des A ab, da sie sich nicht die Mühe gemacht hat, einen Blick auf die Unterschrift zu werfen.

A reklamiert (recht spät, wegen Auslandsaufenthalt). B meint nur,"Pech, da müssen Sie zur Polizei." Polizei rät zu nem Anwalt.

Anwalt erklärt der Bank, dass sie zahlen muss.
Bank zahlt.

Wer trägt nun die Anwaltskosten?

A, der es gar nicht einsieht, weil er ja keinen Fehler gemacht hat?
C, der vielleicht gar nicht zu ermitteln ist oder sowieso Pleite ist?
B, weil sie den A nicht gleich selbst informiert hat, dass er sich keine Sorgen machen muss, sein Geld wieder zu bekommen sondern Ihn an C bzw. Polizei verwiesen hat.
(Quasi endgültige Erfüllungsverweigerung durch konkludentes Verhalten)
B, weil sie durch vertragswidriges Verhalten (Nichtprüfung des Ü-Trägers) einen Schaden (Anwaltskosten) verursacht hat.
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starlight
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bankkunde!
Meines Erachtens ist es so, dass C die Anwaltskosten trägen müsste, jedoch mit dem Risioko behaftet, dass von dem nichts mehr zu holen ist und dadurch wieder weitere Anwalts- und Gerichtskosten anfallen und der Verlust dadurch noch höher wird.
Die Bank, so denke ich, wird in ihren AGBs schon irgendwo was geregelt haben, dass diese dafür nicht aufkommen muss. Meines Wissens prüft die Bank den Überweisungsträger erst ab einem vierstelligen Betrag, bzw. ist erst ab diesem Betrag dazu verpflichtet.
Würde mir mal hierzu die AGBs der Bank aushändigen lassen, in der Hoffnung dass dort eventuell was geregelt ist.
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