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gehen wir davon aus dass Herr A. verklagt wurde, seiner Meinung nach vollkommen zu Unrecht, und sich selbst verteidigte. Dieses mehr schlecht als recht. Sehr schlecht. Die Gegenseite dagegen, so nehmen wir weiter an, absolut professionell und "volles Rohr". Herrn A. wird spästens kurz vorm Verkündungstermin (sagen wir mal fünf Tage davor) ziiemlich mulmig zumute. Er würde "gerne" wenigstens anwaltlichen Rat einholen. Die konkrete Frage ist ob man einen Verkündungstermin verschieben kann, ob man auf das Urteil (natürlich längst nach der Verhandlung) noch Einfluss nehmen kann!? (wobei man wohl davon ausgehen darf dass der Richter nicht bester Stimmung war, daher ja die "böse Vorahnung" von Herrn A., und freiwillig gar nix verschiebt)
Das hängt zum einen davon ab, um welche Art Verfahren es überhaupt geht. "Verklagt" klingt nach Zivilprozess, "verteidigte" klingt nach Strafprozess, aber es gibt noch mehr, und es gelten jeweils unterschiedliche Verfahrenordnungen.
Und dann hängt es davon ab, was der Beteiligte noch vorbringen will (Beweisantrag, Tatsachenbehauptung, rechtliche Umstände usw.) und warum erst jetzt. Da er aber mittlerweile eingesehen hat, daß er damit überfordert ist, braucht er ohnehin einen Rechtsanwalt, und dieser wird dann auch beurteilen können, ob das jetzt noch möglich (und zweckmäßig) ist.
Mit ein wenig Telefonieren wird man einen Anwalt finden, der noch am Montag Zeit für eine kurze Beratung hat.
Es geht tatsächlich um einen Zivilprozess (evtl. s. dieses Forum "Mietrecht").
Die Frage wäre sicher zuerst ob man überhaupt wirklich noch was erreichen kann, sonst könnte man sich den Anwalt sparen. Zum anderen wo man einigermaßen günstig einen Anwalt bekommt. Die wollen ja alle direkt "fettes Geld", zumal die Gegenseite des Herrn A. so sehr mit Paragraphen und Schriftsätzen bombardiert hat dass es vielleicht doch etwas mehr als fünf Minuten benötigt.
Herr A. hatte seinerzeit auf einige Schriftsätze geantwortet, sich auch dem Gericht dargestellt. Das alles in einer offensichtlich nicht ernstzunehmenden und / oder qualifizierten Form.
Mietsachen sind oft eine langwierige Angelegenheit, besonders wenn es um eine Kündigung geht. Sehr zum Leidwesen der Hausbesitzer ist es noch lange nicht damit getan, dass ein Gericht die Rechtswirksamkeit einer Kündigung feststellt (weil der Staat möglichst vermeiden will, wegen Obdachlosigkeit selbst zahlen zu müssen, und deshalb lieber den Vermietern zumuttet, noch sehr lange die Wohnung kostenlos zur Verfügung zu stellen). In solchen Fällen kann es sich für den Mieter auch relativ spät noch lohnen, einen Anwalt zu beauftragen (natürlich wäre es sinnvoller von Anfang an).
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