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Nötige Angaben bei erreichen der Volljährigkeit= / unklar

 
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Albas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.12.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 11:48    Titel: Nötige Angaben bei erreichen der Volljährigkeit= / unklar Antworten mit Zitat

Guten Tag!

Angenommen:
Person A hat vor kurzem folgendes Schreiben erhalten:
http://img85.imageshack.us/img85/9039/74253099tw0.jpg

Jedoch stammt das Schreiben von einer Bank wo A noch nie wissentlich ein Konto besaß. Ein solches Schreiben, wo er bereits dazu aufgefordert wurde, hat er auch nicht bekommen.

Möglicherweise haben die Erziehungsberechtigten von A kurz nach der Geburt von A ein Konto eröffnet, was bei erreichen der Volljährigkeit an den heranwachsenden übergeht.
Jedoch kann A das bis zu der "Frist" (wir bitten Sie spätestens bis zum usw) keinesfalls seine Eltern (diese besitzen auf jeden fall ein Konto bei dieser Bank) fragen, ob ein solches Konto besteht, da diese verreist sind.

Daher betrachtet A dieses Schreiben äußerst kritisch, und ist nicht gewillt sehr viele persönliche Angaben sowie eine Kopie seines Ausweises auf den beiliegenden Bögen preiszugeben.
Was droht A, wenn er dies nicht tut, und ist die Bank dazu überhaupt berechtigt?

Ich danke euch für eure Tipps!
Vielen Dank


Zuletzt bearbeitet von Albas am 12.04.07, 12:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie wäre es wenn A mal bei der Bank vorspricht?
Es bliebe dann eine überschaubare Anzahl von Möglichkeiten, die dann gerne hier diskutiert werden können.
_________________
chatterhand
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