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Jedoch stammt das Schreiben von einer Bank wo A noch nie wissentlich ein Konto besaß. Ein solches Schreiben, wo er bereits dazu aufgefordert wurde, hat er auch nicht bekommen.
Möglicherweise haben die Erziehungsberechtigten von A kurz nach der Geburt von A ein Konto eröffnet, was bei erreichen der Volljährigkeit an den heranwachsenden übergeht.
Jedoch kann A das bis zu der "Frist" (wir bitten Sie spätestens bis zum usw) keinesfalls seine Eltern (diese besitzen auf jeden fall ein Konto bei dieser Bank) fragen, ob ein solches Konto besteht, da diese verreist sind.
Daher betrachtet A dieses Schreiben äußerst kritisch, und ist nicht gewillt sehr viele persönliche Angaben sowie eine Kopie seines Ausweises auf den beiliegenden Bögen preiszugeben.
Was droht A, wenn er dies nicht tut, und ist die Bank dazu überhaupt berechtigt?
Ich danke euch für eure Tipps!
Vielen Dank
Zuletzt bearbeitet von Albas am 12.04.07, 12:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 12.04.07, 12:10 Titel:
Hallo,
wie wäre es wenn A mal bei der Bank vorspricht?
Es bliebe dann eine überschaubare Anzahl von Möglichkeiten, die dann gerne hier diskutiert werden können. _________________ chatterhand
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