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Verfasst am: 12.04.07, 13:41 Titel: Unfall in der Klinik
A liegt wegen einer Routine-OP im Krankenhaus. Er ist nicht an Bett gefessel, sondern kann sich frei bewegen.
Er ist auf dem Flur unterwegs um sich ein Getränk zu besorgen. Plötzlich und ohne jede Vorwarnung kippt er einfach bewußtlos um. Ärztlich Hilfe ist sofort da und er kommt wieder zu sich. Hat sich jedoch beim Sturz das Becken angknackst und sich die Hand an der Tasse die er trug zerschnitten.
Wer haftet jetzt ?
Die Klinik, obwohl der Vorfall ungeahnt passierte und keiner wissen konnte, das so was passieren wird ?
Irgendwelche Versicherungen oder der Patient selbst ?
*Wenn* (und das wird dir im Zweifel nur ein Gutachter sagen können) A eigentlich beaufsichtigt werden müsste oder wenigstens den Hinweis (therapeutische Sicherungsaufklärung!) hätte erhalten müssen, im Bett zu bleiben, zahlt das die Klinik. Voraussetzung wie gesagt, dass es einen Behandlungsfehler darstellt, dass A frei durchs Krankenhaus streifen konnte. Du schreibst dummerweise nicht, ob das vor, direkt oder etwas später nach der OP war, das könnte ein Indiz dafür sein.
Die Haftung liefe dann (logischerweise) auf die Behandlungskosten, Schmerzensgeld dürfte sich bei einem angeknacksten Becken bzw. einer Schnittwunde in Grenzen halten.
Sonst zahlt's halt der, der eben das Verletzungsrisiko trägt: die private Krankenkasse des Patienten, der Patient selber, oder (und hier kommt der Kicker!) die Gesetzliche Unfallversicherung, wenn der Patient gesetzlich krankenversichert ist.
Die GUV? Wieso das denn?
§ 2 I Nr. 15 lit. a) SGB VII sagt uns:
Zitat:
Kraft Gesetzes sind versichert (...)
15. Personen, die
a)
auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur Rehabilitation erhalten,
_________________ "Die Irrenärzte haben längst als eines der Anzeichen der Geistesstörung die Vorliebe für massenhafte Ausrufezeichen und Unterstreichungen festgestellt."
E. Engel: Gutes Deutsch (1922)
Hier wäre dann letztendlich noch zu wissen, ob durch das Krankheitsbild oder eine mögliche präoperative diagnostische Maßnahme mit einem Ohnmachtsanfall und Sturz überhaupt zu rechnen war.
Wenn ja, dann haftet das Krankenhaus, wenn nein, dann zahlt die KV und Schmerzensgeld gibt es definitiv nicht. Wäre dann halt das ganz normale Lebensrisiko..
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