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Es geht um folgenden Sachverhalt.
In NRW gibt es zum Teil sehr enge Vorschriften beim E rrichten eines Zaunes um sein priv. Grundstück. Das geht sogar soweit das man gar nicht einfrieden darf.
Interessant wäre nun ob es auch Sonderregelungen wegen sozialer härten gibt ?
Bei A ist in den letzten 3 Jahren zwei mal Eingebrochen worden sowie ein weiterer erfolgloser Einbruchsversuch hat stattgefunden.
Das private Grundstück ist nicht umzäunt. Das Bauamt will troz der speziellen Situation keinen Sichtschutzzaun erlauben.
Was kann man tun ?
Einbruchsgefahr ist als Argument für einen Sichtschutzzaun denkbar schlecht geeignet, da ein Sichtschutzzaun einerseits keinerlei einbruchhemmende Wirkung hat und außerdem dadurch, dass das Grundstück uneinsehbar wird, den Einbrechern die "Arbeit" sogar erleichtert wird.
Da müssen wohl überzeugendere Argumente her, um das Bauamt zum Umdenken zu bewegen.
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