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Anwältin nimmt Fall an - ohne Kenntnis auf dem Gebiet

 
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Mila
Gast





BeitragVerfasst am: 17.12.04, 09:29    Titel: Anwältin nimmt Fall an - ohne Kenntnis auf dem Gebiet Antworten mit Zitat

Liebe Forenteilnehmer,

es geht darum, dass ich beim Anwalt war;diese hat einen Fall angenommen obwohl es nicht ih Gebiet war (trotz Nachfrage, ob sie es schafft oder mich lieber an einen Kollegen empfehlen kann).
Man muss es sich so vorstellen, als würde ein Zahnarzt jemandem die Mandeln rausnehmen- es musste schiefgehen.
Meine Frage: kann man die Anwältin haftbar machen, da Sie einen Fall angenommen hat, obwohl ihr klar war, dass Sie auf dem Gebiet keine Ahnung hat?
Ich hatte es mal bei einem anderen Anwalt erlebt, dass dieser mir sagte: "das und das ist mein Fachgebiet, in das neue müsste ich mich 1 Jahr lang einarbeiten und das mache ich nicht..."
das fand ich korrekt.
Deshalb meine Frage:
kann ich die Anwältin haftbar machen? Denn das Ding hier ging schief.
Hätte Sie den Fall überhaupt annehmen dürfen? Weil ich muss mich auch darauf verlassen können, ob eine Anwältin sich etwas zutraut oder wenn Sie wirklich keine Ahnung hat, den Fall nicht annimmt.
Bitte nicht falsch verstehen, ich laufe jetzt nicht Amok wegen eines verlorenen Falles (letzendlich entscheidet ja immer noch ein Richter.....)
Es geht mir nur darum, dass wenn mir ein Zahnarzt sagt "Mandeloperationen sind nicht mein Gebiet, aber ich werde mich der Sache annehmen". (Anstatt mich an einen HNO zu überweisen). So lief es ja hier.
Kann man sich bei der Rechtsanwaltskammer beraten lassen wie hier weiter zu verfahren wäre?
Oder ist man da ausgeliefert so nach dem Motto "zur falschen Zeit bei falscher Anwältin"?

Nur dann könnte ja z.B. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht einen Haufen annehmen, diese durch Unkenntnis versemmeln, denn das Honorar bekäme er ja sowieso?

Ich bitte um Antwort(en) für die ich mich im Voraus
herzlichst bedanke.

Gruß
Mila
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 17.12.04, 10:09    Titel: Re: Anwältin nimmt Fall an - ohne Kenntnis auf dem Gebiet Antworten mit Zitat

Mila hat folgendes geschrieben::
Liebe Forenteilnehmer,

es geht darum, dass ich beim Anwalt war;
diese hat einen Fall angenommen obwohl es nicht ih Gebiet war
(trotz Nachfrage, ob sie es schafft oder mich lieber an einen Kollegen
empfehlen kann).


Woher wissen Sie das es nicht ihr Gebiet war?
Zitat:

Man muss es sich so vorstellen,
als würde ein Zahnarzt jemandem die Mandeln rausnehmen-
es musste schiefgehen.


Nein, es ist vermutlich so, als ob ein Arzt für Allgemeinmedizin eine Operation durchführt. Und das sagst selbst nichts, denn der kann durchaus chrirurgische Erfahrung haben und die Operation leicht sein. Es kann sein, dass er keine Ahnung hat, es kann aber auch nicht sein. Sein Facharzttitel oder das Fehlen eines solchen sagt darüber nicht genügend aus.
Zitat:

Meine Frage: kann man die Anwältin haftbar machen,
da Sie einen Fall angenommen hat, obwohl ihr klar war,
dass Sie auf dem Gebiet keine Ahnung hat?


Wenn Sie schuldhaft Fehler macht, durch welche Schäden entstehen, können Sie das. Wie bei jedem anderen Anwalt auch.

Zitat:

Deshalb meine Frage:
kann ich die Anwältin haftbar machen?
Denn das Ding hier ging schief.


"schief" ist immer so eine Sache - gehen Sie einfach zu einem anderen Anwalt und lassen Sie sich die Rechtslage erklären. Dass man verliert ist oft keine Frage der Inkompetenz des Anwaltes, sondern der Unklarheit der Rechtslage und der Beweiswürdigung.

Zitat:

Hätte Sie den Fall überhaupt annehmen dürfen?


Ja.
Zitat:

Weil ich muss mich auch darauf verlassen können,
ob eine Anwältin sich etwas zutraut oder wenn Sie
wirklich keine Ahnung hat, den Fall nicht annimmt.


Wenn Sie Kompetenzzweifel haben in einer konkreten Angelegenheit, gehen Sie zu einem Spezialisten. Daran hindert Sie niemand.

Zitat:

Es geht mir nur darum, dass wenn mir ein Zahnarzt sagt
"Mandeloperationen sind nicht mein Gebiet, aber ich werde
mich der Sache annehmen". (Anstatt mich an einen HNO zu überweisen).
So lief es ja hier.


Nein. Ein Zahnmedizin und Medizin sind unabhängige Ausbildungswege. Siehe oben.
Zitat:

Kann man sich bei der Rechtsanwaltskammer beraten lassen
wie hier weiter zu verfahren wäre?


Sie können dort anrufen. Es wäre allerdings sinnvoll, wenn Sie sich vorher kundig machen würden, ob ein Anwaltsfehler wirklich vorlag.
Zitat:

Nur dann könnte ja z.B. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht
einen Haufen annehmen, diese durch
Unkenntnis versemmeln, denn das Honorar bekäme er ja sowieso?


Der Fachanwaltstitel ist eine Zusatzqualifikation. Es bedeutet nicht, dass der Anwalt nicht auch andere Rechtsgebiete macht und darin firm ist. Das bedeutet auch nicht, dass er darin gut ist. Es sagt über seine sonstigen Kenntnisse schlicht fast nichts aus.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.12.04, 10:21    Titel: Re: Anwältin nimmt Fall an - ohne Kenntnis auf dem Gebiet Antworten mit Zitat

Mila hat folgendes geschrieben::
Es geht mir nur darum, dass wenn mir ein Zahnarzt sagt
"Mandeloperationen sind nicht mein Gebiet, aber ich werde
mich der Sache annehmen". (Anstatt mich an einen HNO zu überweisen).
So lief es ja hier.


Jetzt mal langsam:
wenn der Anwalt Ihnen sagt "Das ist nicht mein Gebiet...", dann ist es doch Ihre Entscheidung, ob Sie ihn trotzdem beauftragen oder nicht.
Und zwar unabhängig davon, ob er den Satz mit "... deswegen kann ich den Fall nicht annehmen" oder mit "... ich mache es aber trotzdem" fortsetzt.

Über mangelnde Aufklärung können Sie sich anscheinend ja nicht beschweren (er hat nicht verschwiegen, daß es nicht sein alltägliches Arbeitsfeld ist).
Wollen Sie jetzt also eine Rechtfertigung dafür, daß *Sie* die Entscheidung getroffen haben, ihm das Mandat trotzdem zu erteilen?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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starlight
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mila!
Ein Rechtsanwalt wird in den allermeisten Fällen wohl immer vorgeben, dass er sich in ihrem Fall auskennt, auch wenn es nicht so ist, da dieser das Geld immer, ausnahmslos immer bekommt, egal welche Leistungen er dafür bringt. Man unterstellt dem Anwalt immer, dass er sich bestmöglich in einen Fall eingearbeitet hat, ob es so war oder nicht.
Selbst wenn er einen gravierenden Fehler gemacht hat, haben Sie zwar evt. Schadensersatzforderungen gegen ihn, sein Honorar besteht (leider) unverändert weiter.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.01.05, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

"Arzt" und "Zahnarzt" sind zwei völlig unterschiedliche Berufe (und "Tierarzt" ein weiterer). Deshalb paßt der Vergleich nicht.

Bei Anwälten gibt es als "Extraberuf" nur den Patentanwalt, der insofern mit dem Rechtsanwalt in etwa so vergleichbar ist wie ein Zahnarzt mit einem Arzt (ähnlich auch der Steuerberater).

Aber für einen Rechtsanwalt gilt laut Berufsrordnung:

"Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten."

Deshalb kann es gar nicht vorkommen, dass ein Rechtsanwalt für ein bestimmtes Gebiet nicht geeignet ist.
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