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Erstberatung Arbeitsrecht

 
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JensW
Gast





BeitragVerfasst am: 21.12.04, 14:55    Titel: Erstberatung Arbeitsrecht Antworten mit Zitat

Hallo!

Was darf ein Rechtsanwalt in einer arbeitsrechtlichen Sache (Kündigung) für ein Erstberatungsgespräch ( 30 min) von einem Arbeitnehmer max. verlangen, wenn es nicht zu einer weiteren Tätigkeit kommt.

Gruß

Jens
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Petra Paragraf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 47
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 23.12.04, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jens,
ist der Auftraggeber Verbraucher, dann ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch (also nur mündliche Beratung) auf max. € 190 zzgl. MwSt. begrenzt.
LG
Petra
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 02.01.05, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
OLG Hamm 3.8.04, 4 U 94/04
Bei der arbeitsrechtlichen Beratung findet der privilegierte Gebührentatbestand der Erstberatung und damit die Kappungsgrenze nach Nr. 2102 VV RVG keine Anwendung.


Nach dieser Enstcheidung gilt die 190 € - Grenze bei einer arbeitsrechtlichen Beratung nicht, so dass hier für eine Beratung eine sog. 0,1 bis 1 Gebühr anfällt. In Anbetracht dessen, dass der Streitwert im Arbeitsrecht gerne mal bei einem Jahresgehalt liegt, kann da schon der eine oder andere Euro zusammenkommen...
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starlight
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Bisher dachte ich auch immer, dass die 190,-- Euro die Höchstgrenze für eine Erstberatung wäre. Mir ist völlig neu, dass Gerichte jetzt, wie geschehen, beginnen, diese Höchstgrenze aufzuweichen und Anwälten auch hier schon weit höherere Sätze zugestehen.
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 09.01.05, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

starlight hat folgendes geschrieben::
Bisher dachte ich auch immer, dass die 190,-- Euro die Höchstgrenze für eine Erstberatung wäre. Mir ist völlig neu, dass Gerichte jetzt, wie geschehen, beginnen, diese Höchstgrenze aufzuweichen und Anwälten auch hier schon weit höherere Sätze zugestehen.


Schon die Grundannahme ist eben falsch. Die 190 € für Erstberatungsgespräche galten sowieso nur, wenn der Mandant als Verbraucher zum Anwalt kommt -s.o..
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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