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Person A wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von 50 TS verurteilt. Darf Person A trotzdem ein Jurastudium aufnehmen um Rechtsanwalt zu werden?
Ein Studium aufnehmen darf er in jedem Fall. Und in frühestens 4 Jahren, mit Beginn des Referendariats, wird die Trunkenheitsfahrt verjährt sein.
Person A würde das Studium frühestens im Oktober 2008 aufnehmen (unter Umständen erst im Oktober 2009), die der Strafbefehl wurde im Januar 2007 ausgestellt.
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