Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.04.07, 21:41 Titel: Ab wieviel qm ist ein Raum, Wohnraum?
Hallo,
hoffe ich bin im richtigen Forum ? hab eigentlich nur eine allgemeine Frage,
ab wieviel qm ist ein Raum Wohnraum? gibt es da Richtlinien die man irgendwo
nachlesen kann.
Die Landesbauordnungen enthalten die "Definitionen" für Aufenthaltsräume. Für Schleswig-Holstein ist hier § 51 der LBO für S.-H. einschlägig.
Eine Mindest-Grundfläche ist hier nicht festgelegt ("...ausreichende Grundfläche..."), eine Mindesthöhe schon.
Ich kenne in Deutschland auch nur die Definition "ausreichend". Ich habe mal gegoogelt und für Österreich eine genauere Definition von 8m2 gefunden, ob das für Deutschland auch zutrifft kann ich allerdings nicht sagen.
Ich habe mal gegoogelt und für Österreich eine genauere Definition von 8m2 gefunden
Da liegen die Ösis nicht wirklich falsch…
Ich habe mal in einem Kommentar (Simon/Busse) zur Bayerischen Bauordnung geblättert:
Zitat:
Aufenthaltsräume müssen je nach ihrer Zweckbestimmung ausreichend groß sein. Sie sollen nach allgemein anerkannten Erfahrungssätzen eine Grundfläche von mindestens 8 m² bei 2,50 m geringster Breite haben. Diese Größe ist nach den zu stellenden Mindestanforderungen an ein gesundes Wohnen und Arbeiten (auch für Schlafräume) notwendig, um einen Mindestluftinhalt und einen natürlichen Luftwechsel zu gewährleisten. Sie ist auch deshalb erforderlich, um genügend Stellflächen für Möbel zu haben (s. DIN 18011 - Stellflächen, Abstände und Bewegungsflächen im Wohnungsbau).
[…]
Die Mindestgröße von 8 m² kann grundsätzlich nur für einzelne - unselbständige - Aufenthaltsräume innerhalb einer üblichen Wohnung gelten. Sie genügt aber nicht, wenn der Raum der einzige Aufenthaltsraum (Wohn- und Schlafraum) ist und die ganze Wohnung darstellt, z.B. Appartements oder Einraumwohnungen.
[…]
Nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 5 Wohnungsaufsichtsgesetz ist den wohnungsaufsichtlichen Anforderungen nicht genügt, wenn nich wenigstens ein zum Wohnen bestimmter Raum eine Grundfläche von mindestens 9 m² hat.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.