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mal angenommen Person A hatte mit Firma Z einen Vertrag.
Dieser Vertrag wurde von Person A im Jahr 2005 zu Dezember 2006 gekündigt.
Im Schreiben von Dezember 2005 bestätigt Firma Z die Kündigung und weist darauf hin, dass Gegenstand Y nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückgesandt werden muss.
Person A versäumt nun die sofortige Rücksendung von Gegenstand Y und wird im Januar 2007 mit einer Gebühr von 35 Euro belastet.
Da errinnert sich Person A das Gegenstand Y ja zurückgesandt werden muss und tut dies auch im Februar 2007 per Einschreiben Rückschein.
Person A erhält jedoch keinerlei Reaktion von Firma Z, darauf lässt Person A die Lastschrift von Firma Z zurückgehen.
Hierauf erhält Person A eine Zahlungsaufforderung.
Person A setzt sich mit Firma Z in Verbindung und erhält die Auskunft, dass eine verspätete Rücksendung keine Erstattung gerechtfertig.
Person A fordert Firma Z auf, den Gegenstand Y an Ihn zurückzusenden da er diesen ja nun bezahlt hat.
Firma Z geht darauf nicht ein und fordert weiterhin 35 Euro.
Es geht hier nur um einen kleinen Betrag, aber, kann Person A von Firma Z verlangen Gegenstand Y zurückzubekommen, bzw. ist Person A hier bei einem Rechtsanwalt an der richtigen Stelle?
Da errinnert sich Person A das Gegenstand Y ja zurückgesandt werden muss und tut dies auch im Februar 2007 per Einschreiben Rückschein.
Bis hierher ist alles in Ordnung und die Geschichte eigentlich aus. Happy End.
Aber...
Person A gibt keine Ruhe und bucht einfach die (vertraglich?) festgelegte Gebuehr zureuck. Damit schuldet er der Firma Z 35.- Euro. Ein Kaufvertrag ueber Y ist nie zustande gekommen.
PS: Was will denn Person A mit der Smartcard?
Person A ist überhaupt nicht interessiert an der Smartcard und hat sie deshalb, wenn auch verspätet zurückgesandt.
Person A hat sich nur nicht daran errinnert, was in einem Brief gestanden hat, der über ein Jahr alt ist.
Da Person A Gegenstand Y zurcükgesandt hat, ist Firma Z weiterhin berechtigt die 35 Euro einzufordern?
Wenn Person A die 35 Euro nun doch bezahlen muss, will Person A Gegenstand Y von Firma Z zurückhaben, da Person A für Gegenstand Y ja bezahlt hat.
Oder sieht Person A den Sachverhalt vollkommen falsch und muss 35 Euro bezahlen und Firma Z behält Gegenstand Y trotzdem ein?
Erstmal hat die Firma Z die 35.-- Euro eingefordert _bevor_ die Karte zurueckgeschickt wurde. Zweitens war es kein Kaufvertrag, sondern eine Gebuehr fuer die Karte. In dem Vertrag steht bestimmt, dass die Karte Eigentum der Firma Z ist.
Dumm gelaufen (oder gelesen). A hat natürlich ein Anrecht auf das Teil. Die Frage ist, warum er es zurückgeschickt hat. Hätte er ja wissen müssen (laut Vertrag), dass er zu einer Rückgabe nicht mehr berechtigt ist. Wenn er es nun doch fordert, dann könne Z natürlich auf die Idee kommen, und den logistischen Aufwand angemessen berechnen. _________________ Feed Ally McBeal!
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