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Handy von Polizei einkassiert! Kiffer und "mobbing"
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BlaZz3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Ratingen

BeitragVerfasst am: 14.04.07, 22:29    Titel: Handy von Polizei einkassiert! Kiffer und "mobbing" Antworten mit Zitat

Guten abend,

Ich weiß nicht ob das hier das richtige Forum ist konnte meinen Fall aber leider nicht richtig zuordnen.

Am Freitag, 13.04, war ich mit ein paar Kumpels unterwegs. Als wir an einem Wohnhaus vorbei kamen sahen wir einen älteren Mann oberkörperfrei vorm Spiegel stehn und ein Kollege sagte er hätte sich schon einmal schlapp gelacht mit seiner Mutter über den. Wir kamen auf die Idee ihn zu filmen. Dies tat ich und wir klopften an das Fenster. Dieser sah uns und machte das fenster auf. Wir rannten weg. Wenig später kam er uns hinterher gelaufen und ich bin mit einem Fahrrad abgehaun. Als ich geflüchtet war bekam ich von meinen Kollegen einen Anruf ich sollte schnell dorthin kommen da der Mann palaver mache. Ich löschte schnell das video und fuhr hin. Der mann nahm unsere Namen auf und kassierte mein handy ein. Da ich mir das nich gefallen lassen wollte, gingen wir zur Polizei. Diese holten das Handy und kassierten es ein, da der Mann Strafanzeige erstattet hatte. Das Handy wurde zum Kriminaltechnischen Labor gebracht.

Meine Frage ist jetzt: Was passiert mit dem Handy? Kümmern sich die Leute nur um dieses Video oder können sie auch Anzeige wegen anderen Videos machen?

Ich habe das Problem das etwas ältere Videos enthalten sind, auf denen Cannabis konsumiert wird und einige Videos auf denen Leute jmmd ärgern.

Können und werden sie diesen Sachen nachgehen, oder machen die bei solchen "kleinen Sachen" ausnahmen?


Ich bitte um schnelle und preziese Antwort da für mich(15Jahre) viel auf dem Spiel steht.,


-mfg-

Tobias B.


EDIT://

Da ich gesehen hab das sie nicht auf direkte Fälle antworten darf frag ich folgendermaßen:

Eine Person A hat wegen einem Vorfall bei dem eine Person gefilmt wurde, sein Handy hergeben müssen. Das Video wurde vorher gelöscht Das Handy kommt ins Kriminaltechnische Labor. Das Handy wird dort durchsucht auf dieses Video. Dabei werden womöglich noch ältere Videos gefunden, auf denen Sichtbar ist wie Cannabis konsumiert wird und jmd einen anderen ärgert etc. Kann es sein das die Polizei in diesen Fällen ebenfalls weiter ermittelt oder werden diese eher als kleiner Delikt gesehen da die Videos schon länger zurück liegen und sich keine geschädigte person gemeldet hat? Was für Strafen würde es bei dem Konsum von Cannabis geben? Ein Bluttest würde negativ ausfallen und auf dem Video ist wohl nicht viel zu erkennen. Wie wird die Polizei womöglich handeln?


Zuletzt bearbeitet von BlaZz3 am 14.04.07, 23:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.07, 23:05    Titel: Re: Handy von Polizei einkassiert! Kiffer und "mobbing& Antworten mit Zitat

BlaZz3 hat folgendes geschrieben::
Ich weiß nicht ob das hier das richtige Forum ist
Nein, deshalb verschiebibert ins Strafrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

In vielen Bundesländern gibt es Freigrenzen für Canabisbesitz für Konsumenten für den persönlichen Verbrauch, so zwischen 6 und 20 Gramm, bis dahin wird nicht strafverfolgt.

Auf einem Video ist selten zu erkennen, wieviel Gramm und ob überhaupt Cannabis in den Rauchwaren steckt. Mehr als 6 Gramm pro Person passt aber wohl kaum in einen Joint:-)

Gruß aus Berlin, Gerd
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 08:58    Titel: Re: Handy von Polizei einkassiert! Kiffer und "mobbing& Antworten mit Zitat

BlaZz3 hat folgendes geschrieben::
... Da ich mir das nich gefallen lassen wollte, gingen wir zur Polizei. Diese holten das Handy und kassierten es ein, da der Mann Strafanzeige erstattet hatte. Das Handy wurde zum Kriminaltechnischen Labor gebracht.

Meine Frage ist jetzt: Was passiert mit dem Handy? Kümmern sich die Leute nur um dieses Video oder können sie auch Anzeige wegen anderen Videos machen? ...
Mit den Augen rollen Dumm gelaufen, und nicht alles was Spaß macht, ist auch erlaubt. Heimliche Filmaufnahmen sind nach § 201a StGB strafbar. Ein entsprechender Strafantrag wurde nach § 205 StGB gestellt. Das Löschen des Videos war u.U. sinnlos, weil der gelöschte Film eventuell wieder hergestellt werden kann. Sollten weitere Straftaten filmisch dokumentiert worden sein, werden diese in die Ermittlungen mit einbezogen.

Zu
Zitat:
Wie wird die Polizei womöglich handeln?
Nach Abschluß der Ermittlungen geht die ganze Sache an die Staatsanwaltschaft.
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BlaZz3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Ratingen

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 10:33    Titel: ... Antworten mit Zitat

Ja ich kann die heftigkeit der Videos nicht einschätzen. Der Konsum lag bei ca. 1g. Es waren lediglich ein paar Köpfe aus einer Bong. Ich hab das Gefühl das sie das nicht wirklich interresiert da es nachts ist, kaum was zu erkennen ist und schon 6monate alt ist. Zu den Videos, auf denen jmd geärgert wird kann ich nicht viel sagen. Es war nicht schlimm der geärgerte wurde nicht geschlagen oder ähnliches. Auch diese Videos liegen einige Monate zurück. Keines der Videos wurde ins Internet gestellt und jemals weiter geschickt.

Kann es denn nicht sein das die Polizei sich nicht die Mühe macht diesen "Kleinigkeiten" nachzugehen?

P.s: Bundesland ist NRWwas bedeutet das für den Drogenkonsum?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 11:06    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

BlaZz3 hat folgendes geschrieben::
Kann es denn nicht sein das die Polizei sich nicht die Mühe macht diesen "Kleinigkeiten" nachzugehen?


Das hat nichts mit Mühe zutun, das ist deren Job.
Alles andere wäre strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html
Wenn sie von strafbarem Handeln Kenntnis erlangen, müssen sie ermitteln.
Ob dieses Ermittlungsverfahren dann letztendlich wegen geringer Schuld oder anderen Gründen eingestellt wird, steht auf einem Blatt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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BlaZz3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Ratingen

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 11:40    Titel: ... Antworten mit Zitat

dann kann ich wohl nur hoffen das sie das ales zu geringer Schuld einschätzen und das Verfahren einstellen...

Trotzdem Vielen Dank

Falls noch jmd Tipps o.ä. hat wäre das auch nicht schlecht
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 18:10    Titel: Re: ... Antworten mit Zitat

BlaZz3 hat folgendes geschrieben::
... Falls noch jmd Tipps o.ä. hat wäre das auch nicht schlecht
Einen Tipp hab ich noch: Wie wäre es, wenn demnächst auch an die Rechte anderer Menschen gedacht wird? Damit kann viel Ärger vermieden werden. Winken
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AndreasRA
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

strafrechtlich wird da nicht viel oder evntuell gar nichts kommen , aber mit hoher sicherheit wird die Polize die Fuhrerscheinstelle informieren das sie mit btm aufgefallen sind , das bedeutet dann das man sie eventuell zu einem drogenscrenning auffordern wird und das fuhrerschein entzug geben kann
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Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 15.04.07, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

AndreasRA hat folgendes geschrieben::
...aber mit hoher sicherheit wird die Polize die Fuhrerscheinstelle informieren das sie mit btm aufgefallen sind , das bedeutet dann das man sie eventuell zu einem drogenscrenning auffordern wird und das fuhrerschein entzug geben kann


Das wiederum halte ich fuer ziemlich unwahrscheinlich.

BlaZz3 hat folgendes geschrieben::
Ich bitte um schnelle und preziese Antwort da für mich(15Jahre) viel auf dem Spiel steht
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BlaZz3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Ratingen

BeitragVerfasst am: 16.04.07, 13:33    Titel: .. Antworten mit Zitat

danke an eure Kommentare. Wenn mit den Drogen nicht so viel kommen könnte, wie steht es mit den "kleinen Auseinandersetzungen" zw. Mitschülern die dokumentiert wurden? Kann es sein das die Schule informiert wird? Oder sogar eine Strafanzeige gestellt wird? wie gesagt es wurden keine Videos online gestellt oder an dritte weitergegeben. Dazu ist mein Handy garnicht in der Lage. Ich kann nicht mehr ruhig schlafen, da ich das mit dem Gewissen gegenüber meiner Eltern nicht ausmachen kann..
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BlaZz3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Ratingen

BeitragVerfasst am: 16.04.07, 13:35    Titel: .. Antworten mit Zitat

danke an eure Kommentare. Wenn mit den Drogen nicht so viel kommen könnte, wie steht es mit den "kleinen Auseinandersetzungen" zw. Mitschülern die dokumentiert wurden? Kann es sein das die Schule informiert wird? Oder sogar eine Strafanzeige gestellt wird? wie gesagt es wurden keine Videos online gestellt oder an dritte weitergegeben. Dazu ist mein Handy garnicht in der Lage. Ich kann nicht mehr ruhig schlafen, da ich das mit dem Gewissen gegenüber meiner Eltern nicht ausmachen kann..
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BlaZz3
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2007
Beiträge: 8
Wohnort: Ratingen

BeitragVerfasst am: 16.04.07, 13:45    Titel: .. Antworten mit Zitat

danke an eure Kommentare. Wenn mit den Drogen nicht so viel kommen könnte, wie steht es mit den "kleinen Auseinandersetzungen" zw. Mitschülern die dokumentiert wurden? Kann es sein das die Schule informiert wird? Oder sogar eine Strafanzeige gestellt wird? wie gesagt es wurden keine Videos online gestellt oder an dritte weitergegeben. Dazu ist mein Handy garnicht in der Lage. Ich kann nicht mehr ruhig schlafen, da ich das mit dem Gewissen gegenüber meiner Eltern nicht ausmachen kann..
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.04.07, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die "kleinen Auseinandersetzungen" strafrechtliche Relevanz entfaten, dann hat die Polzei bei bekanntwerden zu ermitteln. Ob und inwieweit dann der Schulträger informiert wird steht auf einem anderen Blatt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.04.07, 15:44    Titel: Re: .. Antworten mit Zitat

Hallo,

BlaZz3 hat folgendes geschrieben::
... wie steht es mit den "kleinen Auseinandersetzungen" zw. Mitschülern die dokumentiert wurden?


für wie dämlich hälts du uns eigentlich?
"kleine Auseinandersetzung"?
Meinst du nicht, dass die Personen, die hier im Forum schreiben (sind übrigens u.a. Staatsanwälte, Polizisten usw.) schon mitbekommen haben, dass es in Mode ist, wenn man irgendwem einfach so eins "auf die Schnauze haut" und das ganze dann schön mit dem Handy filmt? Böse
Dann kann man schön vor seinen Kumpels angeben, ne?

BlaZz3 hat folgendes geschrieben::

Kann es sein das die Schule informiert wird? Oder sogar eine Strafanzeige gestellt wird?


Ja und ja. Wenn nämlich auf dem Video erkannt wird, wie ihr irgendwen schlagt, kann natürlich eine Strafanzeige gestellt werden. Und im Rahmen der Ermittlungen kann ja auch durchaus mal in der Schule nachgefragt werden, ob die Tatörtlichkeit nicht vielleicht der Schulhof oder irgendein Flur ist.

BlaZz3 hat folgendes geschrieben::

wie gesagt es wurden keine Videos online gestellt oder an dritte weitergegeben. Dazu ist mein Handy garnicht in der Lage.


Na dann ist ja alles halb so schlimm.
Jemanden verprügeln und das Video davon nicht ins Internet stellen oder weitergeben ist nämlich gar nicht strafbar.... Ironie Smiley Böse

BlaZz3 hat folgendes geschrieben::

Ich kann nicht mehr ruhig schlafen, da ich das mit dem Gewissen gegenüber meiner Eltern nicht ausmachen kann..


Lächerlich! Du hast kein schlechtes Gewissen, du hast schiß vor den Konsequenzen, wenn dein Handeln rauskommt. Das ist was anderes.

Ein schlechtes Gewissen hättest du haben sollen, als du die ganze Sache gefilmt hast!
Oder die Tatsache, dass du (vermutlich) tatenlos daneben standest und dem Unterlegenen nicht geholfen hast hätte ein schlechtes Gewissen hervorrufen sollen.
Selbst wenn du erst 15 bist, dieses Verhalten ist unreif und unsozial. (eigentlich schon asozial)

Du hast doch bestimmt daneben gestanden und alles ganz toll gefunden, als diese "kleine Auseinandersetzung" stattgefunden hat, oder?
Ich hab auch schonmal solche Videos gesehen. Wenn offensichtlich körperlich Überlegene einfach so, völlig grundlos, Schwächere ins Gesicht schlagen, sie treten oder anderswie körperlich angehen.
Drumrum steht immer ein johlender Mob von hirnlosen Halbstarken, die das Ganze filmen.
Dann können sie vor ihren Freunden ganz toll angeben, wie hart sie sind....
Und jetzt schiß haben, weil Papa und Mama das ganze bestimmt nicht so lustig finden, wie?

Mir platz gleich der A....


Ich muss aufhören mich dazu auszulassen, sonst wird meine Wortwahl nicht besser und auch nicht sachlicher....

Was ich dir wünsche?- Hoffentlich geräts du mal an Kerle, die dich als körperlich Schwächer ausmachen und dann mit dir ein Video drehen...
Kannst dir das ja dann geben lassen, damit du vor deinen Freunden angeben kannst wie stark deine Nase blutet und wie blau dein Auge durch nur einen Schlag geworden ist.....

Boahhhh Sehr böse Sehr böse
Ich muss weg
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