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Beweiswert einer eidesstattlichen Versicherung

 
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Klaus B
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 16.04.07, 14:05    Titel: Beweiswert einer eidesstattlichen Versicherung Antworten mit Zitat

A beantragt und erhält eine einstweilige Verfügung gegen die B & C GbR.

Die B&C GbR legt dagegen Widerspruch ein. Es kommt zum mündlichen Termin, bei der die B&C GbR eine eidesstattliche Versicherung des D vorlegt. Die eiedesstattaliche Versicherung ist ja im einstweilgen Rechtsschutz als Beweis zulässig. Wie sich kurz nach der Verhandlung aber herausstellt, ist der D nicht einfach ein Unbeteiligter, sondern er ist Gesellschafter der B&C GbR.

Frage: Hat damit die eidesstattliche Versicherung des D überhaupt noch einen Beweiswert?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ja. Ob die Glaubwürdigkeit anders zu beurteilen ist, wenn die Neutralität des Zeugen in Frage gestellt ist, ist eine Einzelfallbetrachtung.

Generell hat auch eine EV des Verfügungsbeklagten selbst Beweiswert - wieso auch nicht?

Wenn der stadtbekannte Säufer Heiner B. ein EV-Verfahren gegen Papst Babydicht XVI. anstrengt, weil dieser ihn angeblich regelmäßig als "gottlosen Kretin" bezeichnet, wäre eine EV des Papstes des Tenors "Ich habe noch nie von diesem Menschen gehört, geschweige denn, daß ich ihn öffentlich verunglimpfe" von erheblichem Beweiswert. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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