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Befangenheitsantrag ???

 
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Fritz73
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 254

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 15:02    Titel: Befangenheitsantrag ??? Antworten mit Zitat

hallo,

macht ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter Sinn?

2 Gründe:

1. in einem Urkundenprozess beantragte der Anwalt Parteivernehmung als Ersatz für die nicht vorhandene Urkunde (nur Kopie der Urkunde liegt vor). Der Richter lehnt dies aber ab.

2. 2 Tage vor Prozess erhält der Anwalt des Klägers noch ein Schreiben von der Beklagten-Seite und erklärt im Prozess dem Richter, dass er eine Schriftsatzfrist beantragt um auf das Schreiben zu reagieren. Der Anwalt schafft es nicht diese Frist einzuhalten und bittet um Fristverlängerung. Diese lehnt der Richter ab.

wäre dies Grund genug, für einen Befangenheitsantrag?


Zuletzt bearbeitet von Fritz73 am 17.04.07, 15:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 17.04.07, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Und worin besteht jetzt bitte konkret die Besorgnis der Befangenheit?
Abgesehen davon ist die Frage nicht entsprechend der Forenregeln formuliert - Ihr Anwalt kann da sicher weiterhelfen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 08:15    Titel: Re: Befangenheitsantrag ??? Antworten mit Zitat

Fritz73 hat folgendes geschrieben::
hallo,

macht ein Befangenheitsantrag gegen einen Richter Sinn?

2 Gründe:

1. in einem Urkundenprozess beantragte der Anwalt Parteivernehmung als Ersatz für die nicht vorhandene Urkunde (nur Kopie der Urkunde liegt vor). Der Richter lehnt dies aber ab.

2. 2 Tage vor Prozess erhält der Anwalt des Klägers noch ein Schreiben von der Beklagten-Seite und erklärt im Prozess dem Richter, dass er eine Schriftsatzfrist beantragt um auf das Schreiben zu reagieren. Der Anwalt schafft es nicht diese Frist einzuhalten und bittet um Fristverlängerung. Diese lehnt der Richter ab.

wäre dies Grund genug, für einen Befangenheitsantrag?

In der Hoffnung, dass Sie uns mit den Fragen nicht nur verarschen wollten, antworte ich wie folgt:

1.) Im Urkundsprozess darf keine Parteivernehmung als Ersatz für die nicht vorhandene Urkunde erfolgen. Sonst wäre es ja kein Urkundsprozess. Der Anwalt hätte einen Antrag nach § 596 ZPO stellen müssen.

2.) Die Verlängerung einer Frist, die per Schriftsatznachlass gewährt wurde, kommt i.d.R. nicht in Betracht.

Pfeil Befangenheit (-)
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Fritz73
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 254

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

an einer Verarschung ist mir nichts gelegen, sorry.

ich bin halt nur ein Leihe!

was sagen Sie zu § 595 ZPO ?
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine rechtliche Fehlerhaftigkeit gerügt werden soll, dann ist der Rechtsmittelweg derjenige welche.
Auch nur Ansätze einer Befangenheit sind m. E. im Fallbeispiel nicht erkennbar.
_________________
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Fritz73 hat folgendes geschrieben::
was sagen Sie zu § 595 ZPO ?

Was ich zu § 595 ZPO sage? Nun, ein wunderbarer Paragraph, der sich wohltuend abhebt vom trockenen Prozessrechtseinerlei des 5. Buchs der ZPO. Ich sehe in ihm eine bunte Orchidee, deren zarte Knospe sich den Weg durch den Wüstensand der Verfahrensvorschriften bahnt.

Und das beste: Wenn man ihn genau liest, beantwortet er sogar Ihre Frage!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Was ich zu § 595 ZPO sage? Nun, ein wunderbarer Paragraph, der sich wohltuend abhebt vom trockenen Prozessrechtseinerlei des 5. Buchs der ZPO. Ich sehe in ihm eine bunte Orchidee, deren zarte Knospe sich den Weg durch den Wüstensand der Verfahrensvorschriften bahnt.

Also ich persönlich halte § 595 ZPO ja für eine weit überschätzte Vorschrift. Aber wenn SIE das so sehen.... Nun, da werde ich wohl mal gießen gehen - auf daß er sich auch mir öffnen und in seiner Vollendung zeigen kann. Lachen
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Fritz73 hat folgendes geschrieben::
was sagen Sie zu § 595 ZPO ?


Ich schlüssele die blumigen Antworten meiner Vorredner noch mal auf:

§595 III ZPO ist doch eindeutig - der Urkundsbeweis kann nur durch Vorlage der Urkunde erfolgen.
Eine Kopie ist keine Urkunde, mithin ist schon diese Voraussetzung nicht erfüllt.

§595 II ZPO kommt nur dann zum Tragen, wenn tatsächlich eine Urkunde vorgelegt wurde, deren Echtheit strittig ist - *dann* ist auch Parteivernehmung möglich.
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Fritz73
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 254

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

@ Michael A. Schaffrath

eine Originalurkunde (Mietvertrag) wurde von der Beklagten-Seite vorgelegt. Der Mietvertrag wurde von der Gegenseite später, nachträglich einseitig geändert.
Aus diesem Grund hat der Klägeranwalt Parteivernehmung beantragt. Die Beklagte sollte also erklären, was es mit dem Mietvertrag aufsich hat.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das gehört aber, so wie ich das verstehe, nicht in einen Urkundenprozeß.
Die einzige vorliegende Urkunde ist der Original-Mietvertrag. Dessen Echtheit ist offenbar unstrittig.
Für eine Änderung müßte auch hier eine entsprechende Urkunde vorgelegt werden. Das ist offenbar nicht möglich. Somit gelten wieder meine o.a. Aussagen.
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