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fieses Problem

 
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Friedmann
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 13:53    Titel: fieses Problem Antworten mit Zitat

Hallo, hier ein fettes und fieses Problem, so geschehen in einer Kleinstadt unseres Landes. Wenn es hier nicht rein passt, bitte verschieben !!!!

In einem städtischen Schulhort findet eine lang geplante Veranstaltung statt. Diese Veranstaltung geht über die Dauer der Öffnungszeiten des Hortes hinaus. Die Eltern bekommen ein Schreiben, mit der Bitte um eine Unterschrift, das nach 16 Uhr die eltern selbst für ihre Kinder verantwortlich sind. Die Veranstaltung ist für jeden zugänglich, also nicht nur für Kinder und Eltern des Hortes sondern auch für andere , mitgebrachte Gäste.
Es passiert ein Unglück. Es wird ein genehmigtes Lagerfeuer gemacht. Es wird nicht auf dem Grundstück des Hortes gemacht, sondern davor, an der Straße. Auch nicht an der Stelle ( Wiese) wo es genehmigt wurde, sondern auf einer Einfahrt einige Meter daneben.Auf diese Idee kam Person V.
Es kommt zu einer Verpuffung und zu Verletzten.
Damit geht der Ärger los:... Mit den Augen rollen Der Fall wird seitens des Hortes verharmlost und auch vertuscht. Gerüchte machen die Runde.
Die Verletzten wünschen ein Klärung der Situation, doch der Hort und das zuständige Schulamt schweigt.
Einige meinen, die Sache wäre mit der Unterschrift der Eltern auf dem Schreiben geregelt.
Was ist mit den Eltern, die nicht unterschrieben haben, weil die Kinder das Schreiben schlichtweg verbummelt haben ?

Einige schieben die Schuld auf Person V, andere auf den Hort, der ja der Idee von Person V nicht hätte nachkommen müssen.
Der Hort bezieht sich auf die Genehmigung.

Die Eltern bekommen keine Stellungnahme. Einige Tage später steht ein Artikel über das Unglück in der Zeitung, für das ein Gast der Veranstaltung verantwortlich gemacht werden soll. Person "Böse" war zum ersten mal bei der Veranstaltung dabei und fiel durch Beschwerden auf "Sowas dürfe nicht passieren" Person "Böse" ist Unternehmer und seinem Geschäft werden nun böse Unterstellung nachgesagt. Er wäre schuld am Zeitungsartikel ( hierbei handelte es sich um einen Polizeibericht) er würde Unterschriften gegen die Horteinrichtung und Propaganda gegen den Hort machen.
Person"Böse" fordert das Gespräch mit dem Hort und eine Klärung. Er verlangt diverse Listen, der Unterschriften und die Namen der Personen, die diese Behauptungen aufstellen.
Der Hort kann keine Listen vorzeigen und will auch keine Namen nennen, die diese Verleumdungen aufklären würden.
Der Verdacht fällt auf Person V....es lässt sich jedoch nicths nachweisen, weil der Hort schweigt.
Nun ist nur noch die Rede von Person "Böse", niemand spricht mehr vom Unglück und die Ursache zu klären.

Meine Frage: Handelt es sich hierbei um bösartige Verleumdung, wenn ja, ist der Hort dann verpflichtet zur Klärung des Falles bei zu tragen ?
(Bei Person "Böse" und Person V handelt es sich um Eltern, die ihre Kinder im Hort untergebracht haben.)
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 14:50    Titel: Re: fieses Problem Antworten mit Zitat

Friedmann hat folgendes geschrieben::
Es wird ein genehmigtes Lagerfeuer gemacht. Es wird ... nicht an der Stelle wo es genehmigt wurde, sondern auf einer Einfahrt einige Meter daneben (entzündet).


Tja, damit dürfte es sich nicht um das genehmigte Feuer sondern um ein nicht genehmigtes handeln... Auf eine Genehmigung kann sich also niemand beziehen.
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Friedmann
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

...ja, das dachte ich mir.....aber niemand würde dazu aussagen. Totschweigen ist angesagt....
Wenn Schmerzensgeldforderungen anliegen würden, wer müsste dann zahlen ?
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Friedman,

wer hat das Feuer angezündet?
Warum ist es zu einer Verpuffung gekommen, hat jemand Spiritus ins brennende Feuer geschüttet? Wer?
Ist das Kind von Person "Böse" geschädigt worden oder "Böse" selbst?

Zitat:
so geschehen in einer Kleinstadt unseres Landes.
Wir diskutieren hier nie über tatsächliche, sondern immer über gedachte Geschehnisse.

Gruß
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Person"Böse" fordert das Gespräch mit dem Hort und eine Klärung. Er verlangt diverse Listen, der Unterschriften und die Namen der Personen, die diese Behauptungen aufstellen.
Der Hort kann keine Listen vorzeigen und will auch keine Namen nennen, die diese Verleumdungen aufklären würden.

Zitat:
Meine Frage: Handelt es sich hierbei um bösartige Verleumdung, wenn ja, ist der Hort dann verpflichtet zur Klärung des Falles bei zu tragen ?


Wieso sollte der Hort dafür zuständig, sogar verpflichtet, sein, die privaten Ermittlungen hinsichtlich einer vermuteten 'bösartigen' Verleumdung zu unterstützen?
Ich halte das Verhalten des Hortes zunächst mal für völlig korrekt. Was hat der auch damit zu tun?
Wenn Person 'Böse' tatsächlich der Meinung sein sollte, hier läge eine Verleumdung vor, dann gibt es dafür nur den Weg zur Staatsanwaltschaft und DIE wird dann entscheiden, wen sie dazu als Zeugen befragen will - eventuell dann auch die Mitarbeiter des Hortes.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Schulrecht sondern Schadensrecht.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 01:31    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Kein Schulrecht sondern Schadensrecht.
Sehe ich auch so. Daher verschoben. Winken
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Friedmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

wer hat das Feuer angezündet?
Warum ist es zu einer Verpuffung gekommen, hat jemand Spiritus ins brennende Feuer geschüttet? Wer?
Ist das Kind von Person "Böse" geschädigt worden oder "Böse" selbst?

Zitat:
so geschehen in einer Kleinstadt unseres Landes.
Wir diskutieren hier nie über tatsächliche, sondern immer über gedachte Geschehnisse.

Hallo...das Feuer hat der Hausmeister angezündet. Aber am Ende will ja niemand zuständig gewesen sein....
Zu der Verpuffung ist es gekommen, weil die Einfahrt auf der das Feuer angezündet wurde, aus Beton war. Phsyikalisch/ chemische Reaktion....und peng... Weinen
Das sowas passieren könnte, wußte niemand.
Laut Polizeibericht waren es laienhafte Fehler, die zu dem Unglück führten..
Es wurde weder Person "Böse" noch Person v , noch deren Kinder verletzt. Auch niemand von der Hortnern, sondern überwiegend Kinder.
Person "Böse" gehörte zu den Ersthelfern und hat sich dabei die eigene Kleidung kaputt gemacht , was aber gegenüber dem Hort / Veranstalter nicht geltend gemacht wurde.
Negativ ist Person "Böse" aufgefallen, weil sie gesehen hatte, das keinerlei Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. ( keine Löschmittel in greiffbarer Nähe) das bemerkte sie "das so etwas nicht passieren darf" . Wahrscheinlich dachte man nun, das Person "Böse" weitere Schritte vornehmen wird.

Deshalb kamen diese Verleumdungen auf. Person "Böse" bot den Hort eine Gegenüberstellung mit der Person an, die mit solchen Gerüchten angefangen hat. Dabei fiel auch der Name Person V. Jedoch war der Hort nicht zur klärung des Gerüchtes bereit. Vermutlich, weil Person V mit zu den Organisatoren gehörte, und eventuell geschützt werden sollte.
Da sich solche Gerüchte immer auf das Elternklima des Hortes legen, wurde vermutet, das der Hort in diesem Falle zur Klärung hätte beitragen müssen.
Stattdessen, wurde zu Person "Böse" gesagt,sie sei selsbt Schuld, sie hätte eben den Mund halten sollen.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Kein Schulrecht sondern Schadensrecht.

Es betrifft insofern Schulrecht, als es um die Frage geht, wer (Schulträger, Schulleitung, Hortmitarbeiter, gewählte Elternvertreter) bei einer Veranstaltung die Verantwortung bei einem Schaden trägt. Die Person "Böse" will ja gar keinen Schaden geltend machen, sondern Verleumdungsklage erstatten und dazu Zeugenaussagen von Hortmitarbeitern haben.

Friedmann hat folgendes geschrieben::
Zu der Verpuffung ist es gekommen, weil die Einfahrt auf der das Feuer angezündet wurde, aus Beton war. Phsyikalisch/ chemische Reaktion....und peng... Weinen
Das sowas passieren könnte, wußte niemand.
Laut Polizeibericht waren es laienhafte Fehler, die zu dem Unglück führten..

Ich würde auf einem Betonboden auch kein Feuer machen, aber nicht aus Sorge um eine Verpuffung, sondern weil am Beton irreparable Brandschäden entstehen könnten, obwohl es eigentlich ein Material mit sehr hoher Feuerfestigkeit ist. Was soll denn das für eine physikalisch-chemische Reaktion gewesen sein? Ich glaube nicht, dass das etwas ist, was ein Laie wissen und berücksichtigen müsste.

Aber darum geht es der Person "Böse" gar nicht. Sie möchte, dass die Gerüchte aufhören. Forderungen, irgendwelche angeblichen Gerüchteverbreiter für eine Strafanzeige zu benennen, sind da aber kontraproduktiv. "Böse" sollte einfach sachlich seine Sicht der Dinge darstellen. Das ist die Art, wie vernünftige Leute mit Gerüchten umgehen. Wenn man versucht, mit dem großen juristischen Hammer draufzuhauen, nehmen die Gerüchte nur zu.

Friedmann hat folgendes geschrieben::
Negativ ist Person "Böse" aufgefallen, weil sie gesehen hatte, das keinerlei Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. ( keine Löschmittel in greiffbarer Nähe) das bemerkte sie "das so etwas nicht passieren darf".
Na ja, wer derart unqualifiziert auskeilt, muss damit rechnen, dass unqualifiziert zurückgeschossen wird. Bereitstehende Löschmittel hätten die angebliche Verpuffung nicht verhindern können. Ein Betonboden brennt nicht, also ist die wesentliche Voraussetzung geschaffen, damit sich der Brand gar nicht erst unkontrolliert ausbreitet. Schadensvermeidung ist viel besser als Eindämmung eines bereits entstandenen Schadens mit Löschmitteln.

Und wenn Person "Böse" so klug war, dass sie den entstehenden Schaden vorausgesehen hat, warum hat sie dann nicht von vorneherein verhindert, dass auf dem Betonboden Feuer gemacht wird?
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