Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Welcher Vertrag ist gültig bei Online-Auktion mit Abholung ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Welcher Vertrag ist gültig bei Online-Auktion mit Abholung ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cop2012
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 23:55    Titel: Welcher Vertrag ist gültig bei Online-Auktion mit Abholung ? Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Fall:
A versteigert in einem Online-Auktionshaus ein paar hochwertige Ledersitze für ein Fahrzeug aus Zuffenhausen. In der Artikelbeschreibung gibt er an, dass sie elektrisch verstellbar und beheizbar sind. Da A die Auktion für einen Freund eingestellt hatte übersah er, dass die Sitze jedoch nicht beheizbar sind.
B ersteigert die Sitze bei der Auktion und holt sie bei dem Freund von A persönlich ab. Hier bekommt er unter Zeugen erklärt, dass die Sitze nur teilelektrisch und nicht beheizbar sind. Er nimmt die Sitze dennoch und bezahlt bar.
Als B nun Probleme mit dem Einbau der Sitze in sein Fahrzeug bekommt (passen nicht - dies wusste er aber vor dem Kauf!), versteigert er die Sitze weiter. In seiner Auktion gibt er wider besseren Wissens an, die Sitze seien beheizbar. Der neue Käufer, nennen wir ihn C, entdeckt das Fehlen der Sitzheizung nach dem Kauf und reklamiert die Sitzze bei B. B wendet sich an A und gibt nun an, er sei nicht auf das Fehlen der Sitzheizung hingewiesen worden! B verlangt nun von A, die Sitze nachzurüsten, zu tauschen oder gegen Erstattung der UInkosten zurückzunehmen.

Frage: Wie kann A sich in einem solchen Fall verhalten? Ist in einem solchen Fall die Artikelbeschreibung ausschlaggebend oder wurde der eigentliche Vertrag bei der Abholung zwischen A und dem Freund von B geschlossen?

Kann A bei B Ersatzansprüche geltend machen oder ist der Kauf "wie gesehen und besprochen" maßgeblich?

Danke ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:


Da A die Auktion für einen Freund eingestellt hatte übersah er, dass die Sitze jedoch nicht beheizbar sind.

.........

Hier bekommt B unter Zeugen erklärt, dass die Sitze nur teilelektrisch und nicht beheizbar sind. Er nimmt die Sitze dennoch und bezahlt bar.


Würde ich als schlüssiges Handeln des B interpretieren, die Sitze auch in diesem Zustand haben zu wollen. = Änderung/Anpassung des Kaufvertragsinhalts durch entsprechende Belehrung, Äußerung und/oder Bezahlung.

Nach http://bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html war die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe ( hier: Gefahrübergang) nur als teilelektrisch und ohne Heizung verkauft = kein Mangel.


Zitat:
Nach Reklamation des C....
B wendet sich an A und gibt nun an, er sei nicht auf das Fehlen der Sitzheizung hingewiesen worden! B verlangt nun von A, die Sitze nachzurüsten, zu tauschen oder gegen Erstattung der UInkosten zurückzunehmen.


Meiner Ansicht nach hat B keinen Anspruch auf Rücknahme oder Nacherfüllung.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.