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Auf einmal kommt eine Rechnung

 
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rat-suchend
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 21:50    Titel: Auf einmal kommt eine Rechnung Antworten mit Zitat

Ein Mandant hatte vor 1,5 Jahren ein Mandat an einen RA übertragen, bei dem der Anwalt die Interessen des Mandanten gegen eine private Rentenversicherung durchsetzen sollte. Erfolgreich willigte die Versicherung ein, die Rente zu zahlen. Kurze Zeit später bekam der Mandant einen Fragebogen von der Versicherung, in dem der Mandant Angaben zum Gesundheitszustand machen sollte zugeschickt. Der Mandant ruft bei der Anwaltskanzlei an, um sich zu erkundigen, ob er beim Ausfüllen des Fragebogens bestimmte Punkte beachten müsse. Darauf bittet der Anwalt den Mandanten, ihm die Unterlagen per Fax zuzusenden, was der Mandant auch machte. Der Anwalt rief den Mandanten kurze Zeit später zurück und gab dem Mandanten zwei bis drei Hinweise, was das Ausfüllen des Fragebogens anging.

Jetzt, ca 1,5 Jahre später, bekommt der Mandant eine Rechnung von dem Anwalt aus der hervorgeht, dass er 650,00 EUR zahlen soll und legt dabei den Gegenstandswert von 42.400,00 EUR und eine Beratungsgebühr laut §§ 13, 14, Nr. 2100 VV RVG 0,55 zu Grunde.

Der Mandant ist über die Rechnung schockiert und weiss nicht, was er machen soll. Welchen Rat könnte man ihm geben?
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 07:04    Titel: Re: Auf einmal kommt eine Rechnung Antworten mit Zitat

rat-suchend hat folgendes geschrieben::
Welchen Rat könnte man ihm geben?

Hm, wie wäre es denn damit: Der Mandant bezahlt seinen Anwalt für dessen (zumal wohl erfolgreiche) Tätigkeit.
_________________
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 19.04.07, 07:12    Titel: Re: Auf einmal kommt eine Rechnung Antworten mit Zitat

rat-suchend hat folgendes geschrieben::
Der Mandant ist über die Rechnung schockiert und weiss nicht, was er machen soll.


a) Ist der Mandant schockiert, weil er überhaupt eine Rechnung bekommen hat?

Dann sollte er berücksichtigen, daß er ja eine (erfolgreiche - aber das wäre ohnehin unerheblich) anwaltliche Beratung erhalten hat. Daß jemand, der mit Beraten sein Geld verdient, das dann abrechnet, sollte eigentlich selbstverständlich, als schockierend sein.

b) Ist der Mandant schockiert, daß er eine Rechnung in dieser Höhe bekommen hat?

Dann sollte der Mandant einen Blick in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werfen. Darin ist nämlich vorgeschrieben, was ein Rechtsanwalt abzurechnen hat.

Ansonsten kann ich mich nur anschließen: Der Mandant sollte für die empfangenen Leistungen zahlen....
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rat-suchend
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anwalt hat den Mandanten nicht darüber informiert, dass durch den Rat (5 Min. Telefonat) erhebliche Kosten auf ihn zu kommen. Hier wurde nach Ansicht des Mandanten die Gutgläubigkeit ausgenutzt denn hätte der Mandant geahnt, dass durch diesen Dialog 650,00 EUR abgerechnet werden, hätte der Mandant sich nicht dafür entschieden.

Der Mandant kann das nicht hinnehmen. Er hatte keinerlei Chance, sich dagegen zur Wehr zu setzen, denn das eigentliche Mandat, das dem Anwalt übertragen wurde hat nichts damit zu tun.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 08:00    Titel: Antworten mit Zitat

Liegt für das "eigentliche Mandat" denn eine gesonderte Kostenrechnung vor?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 19.04.07, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Aber was erwarten Sie, was passiert, wenn ein Mandant seinen Rechtsanwalt anruft, ihm Fragen stellt, Dokumente zur Durchsicht zufaxt und anschließend Antworten "kassiert".

Es kann doch nicht ernst gemeint sein, daß der Anwalt für seine Tätigkeit kein Honorar verlangen darf.

Glücklicherweise geht auch die Rechtsprechung davon aus, daß der "Durchschnittsbürger" weiß, daß Rechtsberatung Geld kostet, so daß ein RA seinen Mandanten nicht zuvor noch darüber aufklären muß, daß mit einer Beratung Honoraransprüche entstehen.

Insoweit sehe ich das Problem bzw. diese Entsetztheit nicht.

Hinzu kommt, daß die Vergütungshöhe gesetzlich geregelt ist und der Mandant in Ihrem Ausgangssachverhalt somit keine Möglichkeit haben wird, sich gegen die (m.E. absolut berechtigte) Gebührenforderung des RA zur Wehr zu setzen.
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rat-suchend
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Liegt für das "eigentliche Mandat" denn eine gesonderte Kostenrechnung vor?


Ja, siehe hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=568276&highlight=#568276
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