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Einstweilige Verfügung ?

 
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primo
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 16.04.07, 11:57    Titel: Einstweilige Verfügung ? Antworten mit Zitat

Firma A erwirkt gegen Firma B eine Einstweilige Verfügung.

Nun verstößt Firma B dagegen.

Wie läuft das nun ab? Muß Firma A eine Klage einreichen um das Bußgeldverfahren zu führen? Muß Firma A dafür Anwalts- und Gerichtskosten zahlen? Oder informiert Firma A nur das Gericht über den Verstoß und hat selbst nichts mehr damit zu tun?
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idem
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Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 385

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hier empfiehlt sich wohl gleich der Gang zu RA.
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primo
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage dabei ist eigentich ob man überhaupt einen RA benötigt, da es ein Bußgeldverfahren wäre. Muß man sowas nicht einfach zum Gericht geben und dieses leitet ein Bußgeldverfahren ein, da gegen die Einstweilige Verfügung verstoßen wurde?
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

primo hat folgendes geschrieben::
Die Frage dabei ist eigentich ob man überhaupt einen RA benötigt, da es ein Bußgeldverfahren wäre.

Wie kommen Sie auf Bußgeldverfahren?
Meinen Sie vielleicht Ordnungs- oder Zwangsgeldverfahren?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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primo
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich ging davon aus, das bei einer Einstweiligen Verfügung ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Ist das eher ein Ordnungsgeldverfahren? Sofern dies der Fall ist geht das Ordnungsgeldsgeld welches gezahlt werden muß an den Staat. Muß in diesem Fall Firma A selbst Klage bzw. etwas anderes mit einem Anwalt einreichen oder erledigen das die Gerichte?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Machen wir den fern jeder Realität liegenden Fall doch mal deutlicher: Was steht denn in der Einstweiligen für den Fall der Zuwiderhandlung?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ok ein Beispiel:

Bei jedem Fall einer Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 200000 Euro gezahlt oder Ersatzweise 6 Monate Haft, sofern das Geld nicht gezahlt werden kann.

Ich hörte nun, das man einen Bestrafungsantrag stellen und die Verfahrenskosten vorlegen muß. Nur finde ich es eigenartig, das man Verfahrenskosten vorlegen muß, da die Staatskasse das Ordnungsgeld erhält. Wie hoch fallen solche Verfahrenskosten aus? Gibt es hierzu RVG oder BRAGO Sätze? Man kann ja schlecht von 200000 Euro Streitwert ausgehen.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind also beim Ordnungsmittelverfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO. Da fallen nach Nr. 2110 KV GKG Gerichtskosten in Höhe von 15,00 € und Anwaltsgebühren im Rahmen der Zwangsvollstreckung in Höhe einer 0,3 Gebühr zzgl. Postpauschale und MwSt. an, wobei ich über die Höhe hier mangels Informationen zum Gegenstandswert, der im Rahmen des Ordnungsmittelverfahrens erst festgesetzt werden würde, nichts sagen kann.

Beste Grüße

Metzing
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primo
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Nehmen wir an die Firma mußte die Ordnungsstrafe zahlen und die Staatskasse erhält das Ordnungsgeld.

Bekommt dann Firma A seine Verfahrenskosten zurück? Sonst würde nur die Staatskasse davon provitieren. Was ich nicht verstehe ist warum überhaupt Firma A dafür Kosten investieren muß. Die Firma erhält das Ordnungsgeld nicht.

Das heißt das die Anwaltskosten sich am Ende nach höhe des Ordnungsgeldes erreichnen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bekommt dann Firma A seine Verfahrenskosten zurück?

Ja.

Beste Grüße

Metzing
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