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Studienfaht nach Berlin

 
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neu-hier
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Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 08:34    Titel: Studienfaht nach Berlin Antworten mit Zitat

Angenommen es findet an einer Schule eine 1 wöchige Studienfahrt nach Berlin statt. Weiter angenommen ein Großteil der Schüler sind noch keine 16 Jahre alt, sollen aber 1. für ihre Verpflegung am Mittag und am Abend selbs sorgen und dürfen sich 2. in zweier bis dreier Gruppen ohne Aufsicht des Lehrers in der Stadt aufhalten. Einziger Kontakt in dieser Zeit zum Lehrer, wäre ein Handy, das in jeder Gruppe vorhanden ist. Der Lehrer selbst würde mit den Schülern ein Programm bis ca 18 Uhr machen und ab da hätten die Schüler Freizeit. In wie Weit würde der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzen, da nur ein kleiner Teil der Schüler das 16. Lebensjahr vollendet hätten? Wäre nicht der Leherer bzw. die Schule für die Verpflegung der Schüler verantwortlich oder wäre es gestzlich korekt, das die Schüler selber gucken müßten wo sie zu Mittag und Abend essen?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.04.07, 13:32    Titel: Re: Studienfaht nach Berlin Antworten mit Zitat

neu-hier hat folgendes geschrieben::
Angenommen es findet an einer Schule eine 1 wöchige Studienfahrt nach Berlin statt. Weiter angenommen ein Großteil der Schüler sind noch keine 16 Jahre alt, sollen aber 1. für ihre Verpflegung am Mittag und am Abend selbs sorgen und dürfen sich 2. in zweier bis dreier Gruppen ohne Aufsicht des Lehrers in der Stadt aufhalten. Einziger Kontakt in dieser Zeit zum Lehrer, wäre ein Handy, das in jeder Gruppe vorhanden ist. Der Lehrer selbst würde mit den Schülern ein Programm bis ca 18 Uhr machen und ab da hätten die Schüler Freizeit. In wie Weit würde der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzen, da nur ein kleiner Teil der Schüler das 16. Lebensjahr vollendet hätten? Wäre nicht der Leherer bzw. die Schule für die Verpflegung der Schüler verantwortlich oder wäre es gestzlich korekt, das die Schüler selber gucken müßten wo sie zu Mittag und Abend essen?

Erst mal: Aufsichtspflicht hat der Lehrer immer, ganz egal, ob die Schüler 6 oder 16 sind. Nur bei volljährigen dann nicht mehr. Selbst, wenn der Lehrer sich das Einverständnis der Eltern geben lässt, ist er im Falle eines Unfalles (oder Koma-Saufen o. ä.) möglicherweise haftbar. Entweder hat der Lehrer seine Klasse so gut im Griff, dass sich keiner wagt, Unfug zu machen, oder er ist ziemlich leichtsinnig. Aus der Ferne lässt sich das nciht beurteilen.

Was die Verpflegung angeht: Gemeinsames Kochen kann pädagogisch sinnvoll und gemeinschaftsstiftend sein. Aber warum fährt man dazu nach Berlin? Wenn allerdings an Verpflegung in Imbissbuden und Burgerbratereien gedacht ist, sähe ich das Ganze (insbesondere als Elternteil) mit großer Skepsis. Andererseits: Wenn bis 18 Uhr "Programm" gemacht wird, dann sind die Schüler ja auch in der Mittagszeit beaufsichtigt - und Mensa-Verpflegung z. B. in der Hardenbergstraße kann besser, billiger und verkehrstechnisch günstiger sein, als wenn man erst mal wieder 2 h Anfahrt zur Unterkunft (Jugendherberge oder-was-auch-immer) in Kauf nehemen müsste.
Die diesbezüglichen Fragen sollte man allerdings dem (den?) begleitenden Lehrer(n?) beim Elternabend stellen - der weiß besser,was geplant ist, als irgendwelche Fremden aus dem Internet.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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Zuletzt bearbeitet von mitternacht am 20.04.07, 14:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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neu-hier
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Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bezüglich der Verpflegung wäre das Programm, das bis ca. 18 Uhr stattfindet. für ca 2 Std. unterbrochen. In dieser Zeit müßten die Schüler sich um ihr Mittagessen kümmern.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemeine Infos zur Frage der Aufsicht im Schulrecht findet man z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsicht_(Schulrecht)
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wenn allerdings an Verpflegung in Imbissbuden und Burgerbratereien gedacht ist, sähe ich das Ganze

Kein Problem in Berlin gibt es alle 50 m 'nen Döner. Da ist alles drin was man als "Heranwachsender" so brauch... Winken
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...fleißig wie zwei Weißbrote
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Kein Problem in Berlin gibt es alle 50 m 'nen Döner. Da ist alles drin was man als "Heranwachsender" so brauch... Winken


Genau, das hatten wir hier ja schon mal diskutiert --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=88352 Auf den Arm nehmen Geschockt
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mal 'ne andere Frage: Für wen wird die Frage denn gestellt?

Für den etwas ratlosen Referendar, der die Fahrt begleiten soll, und dem das ganze ziemlich merkwürdig vorkommt?
Für die besorgten Eltern, die Angst um ihr Kind haben, dass es sich nach 18 Uhr am Bahnhof Zoo rumtreibt?
Oder für die Schüler, die gern wüssten, wo sie in Berlin denn was zu beissen bekommen?
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mitternächtliche Grüße.


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neu-hier
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Anmeldungsdatum: 18.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wird für die besorgten Eltern gestellt, die der Meinung sind das es nicht umsonst ein Jugendschutzgestz gibt.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Das Jugendschutzgesetz beinhaltet allerdings keine Regelungen für Klassenfahrten.

Um jetzt konkret auf schulrechtliche Fragen einzugehen, müsste man wissen, zu welchem Bundesland die Schule gehört, um welche Schulform es sich handelt und um welche Klassenstufe. Heute erst hat unsere Schulleitung ein Schreiben des Kultusministeriums vorgestellt, wo es um Fragen der Aufsicht geht. Wenn wir (Bayern) Schüler der Klassen 5 bis 8 nicht mal für die Dauer einer einzigen Freistunde unbeaufsichtigt lassen dürfen, ist es sicherlich erst recht nicht möglich, eine Klassenfahrt mit solch "lockeren" Bestimmungen durchzuführen.

Was genau ist unter der "Freizeit" nach 18 Uhr zu verstehen? Findet die z. B. auf einem umzäunten Gelände einer Jugendherberge statt, oder irgendwo mit "freiem Auslauf" zwischen Spandau und Köpenick? Wann ist Nachtruhe? Wo sind die lieben Kleinen untergebracht? Weit außerhalb oder Nähe Stadtmitte?

Was ist der Grund für die "Selbstverpflegung"? Gibt es etwa unsinnige Auflagen des Elternbeirates, was eine Klassenfahr koste darf, und diese Grenze muss um jeden Preis unterschritten werden? Dadurch, dass die Kinder sich selber verpflegen müssen, wird es in der Regel nicht billiger, und das Ganze ist dann eine üble Zahlentrickserei auf Kosten der Kinder.

Gab es einen Elternabend zu dem Thema? Haben alle Eltern dem zugestimmt? Wurde der Klassenlehrer mal in seiner Sprechstunde befragt, was das Ganze soll? Ist dem Lehrer klar, dass "erreichbar mit Handy" in Berlin dasselbe ist wie "nicht erreichbar"? Wenn der Lehrer gerade Nofretete besichtigt und sein Schüler wird im letzten Winkel von Marzahn zusammengeschlagen, dann kann der Lehrer u. U. erst nach zwei Stunden zu Hilfe eilen - es sei denn, er lässt sich mit Polizeiauto und Blaulicht dorthin transportieren ...
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Michelle2512
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Und da der Lehrer in jedem Fall die Verantwortung trägt, steht er bei so einer Art Klassenfahrt quasi mit einem Bein im Gefängnis ... schließlich kann einem Schüler ja was passieren (egal ob in Berlin oder Hintertupfingen). Der Lehrer sollte sich das gut überlegen, ob er so ein Risiko eingeht... Geschockt Geschockt
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larissa 12
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Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ganz unwahrscheinlich ist die Geschichte nicht, in Köln ist es mir tatsächlich passiert, dass eine Gruppe fröhlicher Lehrer abends losgezogen ist und ihre Brut restlos allein gelassen hat. Um 12 Uhr nachts habe ich die mir völlig fremden Schüler dann in die Betten bugsiert und zur Ruhe gebracht, damit meine endlich schlafen konnten. Bis halb zwei durfte ich dann über die Fremden Aufsicht halten, bis die eigenen Lehrer heiter zurückkamen und sich über die seltsame bayrische Lehrerin wunderten.

Ich fand´s unverantwortlich und asozial.

Dass Schüler mit 15/16 ihr Mittagessen selbst organisieren, finde ich vertretbar, manchmal geht es organisatorisch auch kaum anders, aber abends und nachts besteht - jedenfalls bei uns - eindeutig Aufsichtspflicht.

L.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

larissa 12 hat folgendes geschrieben::
Um 12 Uhr nachts habe ich die mir völlig fremden Schüler dann in die Betten bugsiert und zur Ruhe gebracht, damit meine endlich schlafen konnten. Bis halb zwei durfte ich dann über die Fremden Aufsicht halten, bis die eigenen Lehrer heiter zurückkamen und sich über die seltsame bayrische Lehrerin wunderten.


Spätestens Mitternacht hätte ich eine Vermisstenmeldung bei der Polizei aufgegeben. Eine Horde Halbwüchsiger ohne Aufsicht bzw. Kontakt zu dieser verloren... Böse
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