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Kann sich die Verwaltung eigentlich zwischen Mandant und Anwalt entscheiden von wem sie die Kosten für einen abgelehnten Verwaltungsakt (=VA) einfordert oder haftet hierfür nur der Mandant selbst?
Beispiel: Mandant M beauftragt Anwalt A einen VA zu beantragen. Der VA wird mit abgelehnt. Für die Ablehnung fordert die Behörde B eine Gebühr.
Kann B diese Gebühr nun auch von A verlangen oder nur von M?
Veranlasser ist der Mandant, in seinem Interesse liegt es auch. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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Gefühlsmäßig bin ich auch Deiner Meinung. Vom Wortlaut des § 2 I Nr. 1 könnte man aber wohl auch vertreten, dass der Anwalt die Gebühr zahlen muss oder? Schließlich hat er ja den VA durch seinen Antrag veranlasst. Hmmm...
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.04.07, 17:35 Titel:
Dunja hat folgendes geschrieben::
Schließlich hat er ja den VA durch seinen Antrag veranlasst. Hmmm...
Anwälte handeln grundsätzlich im Namen des Mandanten und nicht im eigenen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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