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Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 176 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.04.07, 11:16 Titel: Herausgabe von Vereinsunterlagen
Angenommen ein ehemaliges Vorstandsmitglied möchte die Vereinsunterlagen, die ihm anvertraut wurden, nicht herausgeben. Welche Möglichkeiten hat dann der neu gewählte Vorstand, an diese Unterlagen heran zu kommen? Gibt es eine Art Mahnverfahren oder hilft dort eine Strafanzeige oder muss ein Zivilprozess her?
Angenommen, dieses ehemalige Vorstandsmitglied ist der Auffassung, die Abwahl wäre nicht geschehen, weil die Mitgliederversammlung nicht satzungsgemäß war (womit die Abwahl nichtig wäre). Alle anderen Beteiligten teilen diese Auffassung jedoch nicht. Müsste er die Unterlagen dann trotzdem herausgeben oder steht der Verein in der Pflicht eine Feststellungklage i.S.d. ZPO anzustreben und wer trägt dann die Kosten dafür?
Wenn der abgewählte Vorsitzende recht hat, dass hier nicht ordnungsgemäß gehandelt wurde, hilt nur eine MV ordnungsgemäß einzuberufen und eben nochmal die Abwahl diesmal ordnungsgemäß zu betreiben. Dann wird er auch die Unterlagen herausrücken.
Hallo,
ja, Roni, wenn er recht hat .. das aber ist doch hier gerade strittig, wenn ich es richtig verstanden habe.
Wenn der Verein der Ansicht ist, die Abwahl sei korrekt gewesen, dann kann (und muss) er, wenn es gar nicht anders geht, eine Zivilklage auf Herausgabe der Unterlagen anstrengen. Im Zuge dieses Verfahrens wird dann sicher festgestellt werden, ob die Abwahl korrekt war oder nicht.
War sie korrekt, dann wird der Abgewählte zur Herausgabe der Akten verurteilt werden, andernfalls wird die Klage abgewiesen werden.
Zahlen muss, wer verliert.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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