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Zulässige Meinungsäußerung oder Verunglimpfung

 
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Steineck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 13:25    Titel: Zulässige Meinungsäußerung oder Verunglimpfung Antworten mit Zitat

Darf man einen kritischen User mit Bezeichnungen wie Bolschewist, Stalinist, SED-, PDS-XY belegen, nur weil er zwar nachweislich kaum links steht, aber nicht der eigenen Meinung entspricht. Muß der Forenbetreiber solche Beiträge löschen?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

... auf Anregung von Recht & Politik hier her verschoben.

Gruß
Peter H.
_________________
Gruß
Peter H.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zu erwägen wären üble Nachrede, Beleidigung oder Volksverhetzung, was im konkreten Fallbeispiel im Strafrechtsforum besprochen werden sollte.

Der Forenbetreiber muss es nur löschen, wenn einen solche (oder andere) Straftat vorliegt. Das kann er als Laie kaum wissen, höchstens bei Formalbeleidigungen wie "Du Arschloch".

Eine Aussage wie "Dein Geschreibsel gemahnt an einen Kryptobolschewisten" kann eine zulässige Überspitzung sein, ohne dass deshalb eine bolschewistische Gesinnung untertellt werden muss (es kann ja auch die Form des Geschreibsels gemeint sein).

Kann man sich mit dem Forenbetreiber nicht einigen, muss man wohl rechtliche Schritte unternehmen. Mit ungewissem Ausgang, wie viele Urteile belegen.

Hier sei erinnert an das Urteil zum Tucholsky-Zitat: "Soldaten sind Mörder."

Mal googlen. Gruß aus Berlin, Gerd
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Zu erwägen wären üble Nachrede, Beleidigung oder Volksverhetzung, was im konkreten Fallbeispiel im Strafrechtsforum besprochen werden sollte.

Der Forenbetreiber muss es nur löschen, wenn einen solche (oder andere) Straftat vorliegt. Das kann er als Laie kaum wissen, höchstens bei Formalbeleidigungen wie "Du Arschloch".

Eine Aussage wie "Dein Geschreibsel gemahnt an einen Kryptobolschewisten" kann eine zulässige Überspitzung sein, ohne dass deshalb eine bolschewistische Gesinnung untertellt werden muss (es kann ja auch die Form des Geschreibsels gemeint sein).

Kann man sich mit dem Forenbetreiber nicht einigen, muss man wohl rechtliche Schritte unternehmen. Mit ungewissem Ausgang, wie viele Urteile belegen.

Hier sei erinnert an das Urteil zum Tucholsky-Zitat: "Soldaten sind Mörder."

Mal googlen. Gruß aus Berlin, Gerd


Hier möchte ich an das kürzlich ergangene BGH-Urteil erinnern, welches dem Forenbetreiber nach Kenntnis (Anzeige z.B.) eigene Prüfungspflichten auferlegt.

Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06 ( siehe Presseerklärung des BGH Nr. 39/2007)
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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