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Verfasst am: 19.04.07, 16:07 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]-Betrug ?! Wer ist im Recht ?!
Hallo zusammen,
ich habe da einmal eine Frage
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn mir hier wer helfen könnte.
Also nehmen wir einmal an eine Person A verkauft bei Internetauktionshaus [Name geändert] einige Dinge.
Unzwar sind Dinge, die wie Gold aussehen.
Nehmen wir einmal an in seiner Artikelbeschreibung steht:
" ... verkaufe hier 585er Gold...
... verkaufe dieses für einen Freund, der mir sagte, dass es 585er Gold ist ich aber nicht zu 100% sagen kann ob es Gold ist...
... weil ich nach der Auktion keinen Stress haben möchte sage ich das lieber...
... da es eine Privatauktion ist gibt es keine Garantie und keine Rücknahme ... "
So nun ersteigert Person B mehrere solche Artikel für viel Geld.
Sagen wir einmal 2000€.
Person B bezahlt auch sofort und bekommt seine Ware.
Person B ist aber unzufrieden, da sich heraus stellt, dass es kein Gold war sondern nur Aluminium welches gold-farbend war.
Natürlich möchte Person B nun sein Geld zurück, Person A aber verweigert.
Wer ist nun im Recht ?
Muss Person A das Geld zurück zahlen, obwohl er darauf hingewiesen hat, dass er sich nciht zu 100% sicher ist ob es Gold ist ?
Oder hat Person B nun, ganz hart gesagt, Pech und eigentlich keine Chance sein Geld zurück zu bekommen ?
Würde mich einmal interessieren
Ich bitte um eure Hilfe.
Ich danke jedem jetzt schon einmal, wer mir hier weiter hilft.
Verfasst am: 19.04.07, 16:32 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Betrug ?! Wer ist im Recht ?!
Jannes hat folgendes geschrieben::
" ... verkaufe hier 585er Gold...
... verkaufe dieses für einen Freund, der mir sagte, dass es 585er Gold ist ..."
Irgendwie scheint der "Verkäufer" nicht der Vertragspartner zu sein, sondern es handelt sich wohl mehr um eine offene Stellvertretung. Und wenn der "eigentliche" Verkäufer sagt "es ist Gold", dann muss er sich das zurechenn lassen, wenn's denn kein Gold ist.
Aha...
Aber Person A, also der Verkäufer bei Internetauktionshaus [Name geändert] hat ja gesagt, dass er nicht zu 100% sagen kann, dass es Gold ist, da er nach der Auktion keinen Stress möchte.
Er hat doch darauf hingewiesen, dass er nciht sicher ist, dass es 100%ig Gold ist.
Schon richtig, aber der Internetauktionshaus [Name geändert] war ja nur vorgewschoben, und dass der Internetauktionshaus [Name geändert] keinen Ärger haben möchte ist nachvollziehbar, deshalb hat er auch mitgeteilt dass er die Sachen für einen anderen Verkauft. Und dieser aht gesagt, es sei God. Daran muss sich der andere festhalten lassen. Also wäre der Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkäufer aufzufordern den "eigentlichen" vertragspartner zu benennen, damit diesem ggü dei Ausgelichsforderung/Rückabwicklung geltend gemacht wird. Dann giobts auch keinen Streß. Wenn der Internetauktionshaus [Name geändert] den Verkäufer nicht benennt, ist er selbst dran, dann muss er sich die Aussagen des "eigentlichen" Verkäufers zurechnen lassen, immerhin hat er damit geworben. Dann gibts Streß.
Nehmen wir einmal an, dass die Artikelbeschreibung so aussah:
" Hallo zusammen,
ich verkaufe hier Gold.
Sogar ganze 65,25 g.
Ich verkaufe dieses für einen Freund, der mir sagte, dass es 585er Gold sei.
Ich kann ich nicht zu 100% sagen, dass es wirklich 585er Gold ist.
Aber so wie es aussieht und so, bin ich mir ziemlich sicher, dass es Gold ist.
Aber da ich kein Stress haben möchte, sage ich das lieber vorher
Wenn ich es schaffe, dann gehe ich noch schnell zum Juwelier.
Es wiegt: 65,25 g ( siehe Foto )
Ich muss nochmal dazu sagen, dass ich mir sehr sehr sicher bin, dass das Gold ist.
Falls ihr noch irgendwelche Fragen habt oder noch weitere Bilder braucht, dann schreibt mir einfach
Da es eine Privat-Auktion ist gibt es keine Garantie und auch keine Rücknahme.
Internetauktionshaus [Name geändert]-Gebühren übernehme natürlich ich und die Versandkosten der Käufer. "
Also ist der Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkäufer oder halt der Freund für den das verkauft wurde 100% schuldig ?!
Obwohl darauf hingewiesen wurde, dass es eventuell kein Gold ist ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 19.04.07, 17:39 Titel:
Jannes hat folgendes geschrieben::
Also ist der Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkäufer oder halt der Freund für den das verkauft wurde 100% schuldig ?!
Obwohl darauf hingewiesen wurde, dass es eventuell kein Gold ist ?
Ja. Es funktioniert nun mal nicht so, daß man sagt "Verkaufe hier einen Porsche" und "Bin mir auch ganz sicher, daß es ein Porsche ist" (eindeutige Zusicherungen i.S.d. §444 BGB) und das dann später wieder einschränken will mit "vielleicht irre ich mich aber auch und es ist doch bloß ein Trabbi".
Grundsätzlich gilt, daß man eben nichts zusichern darf (auch nicht mit Einschränkungen), was man nicht sicher weiß. Tut man es doch, muß man sich daran festhalten lassen.
Als StA würde ich hier im übrigen einen Anfangsverdacht für §263 StGB sehen, da der VK offenbar vorhatte, das Risiko für eine unzureichende Beschreibung dem K aufzuerlegen (Eingehungsbetrug, dolus eventualis yadda yadda). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Auch wenn ich immer einen großen Bogen ums Strafrecht gemacht habe: Yadda yadda ist mir noch nie als Vorsatzform über den Weg gelaufen.
Na, meine Bögen sind da ja ein wenig enger, aber statt eines freundlichen blabla wird in der Judikatur allgemein doch eher das gute alte pp. (mit im wesentichen gleichem Inhalt) verwendet
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