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Stadtplan-Abmahnungen, ein Sonderfall

 
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majestyk
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 11:42    Titel: Stadtplan-Abmahnungen, ein Sonderfall Antworten mit Zitat

Die Problematik mit unberechtigterweise verwendeten Stadtplanausschnitten im Internet ist sicherlich bekannt. Schnell werden Abmahnungen über mehrere Tausend Euro verschickt, von professionellen Abmahnkanzleien.

Mich würde interessieren, wie der Fall liegt, wenn ein Stadtplanauschnitt verwendet wurde, bei dem davon ausgegangen werden musste, daß die freie Verwendung erlaubt sein würde.

Um es an einem Beispiel zu konkretisieren:

Auf einer Webseite werden Immobilien angeboten. Die Immobilienbeschreibungen enthalten jeweils auch einen Stadtplanausschnitt. Der Stadtplanauschnitt stammt aus einem vom Bauträger zur Verfügung gestellten Expose. Für das Expose liegt eine Erlaubnis zur freien Verwendung vor.
Nun scheint allerdings der Bauträger für sein Expose nichtlizenzierte Stadtpläne verwendet zu haben.

Nun wird der Webseitenbetreiber abgemahnt, wegen unzulässiger Verwendung von Kartenmaterial.
Ist das rechtens? Schließlich liegt für das Expose, das den Stadtplanausschnitt enthielt, eine ausdrückliche Erlaubnis zur Verwendung vor.
Und eine Überprüfung der gesamten vom Bauträger zur Verfügung gestellten Materialien auf vorangegangene Urheberrechtsverstösse kann doch eigentlich niemand verlangen?

Kennt jemand diese Situation? Eigentlich ist doch der Bauträger und Ersteller des Exposes der Urheberrechtsverletzer?

Wäre schön, wenn jemand Bescheid wüsste!
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sich einer fremden Sache bedient, muss sich vergewissern, dass er es auch darf, wenigstens im Urheberrecht. Hier ist die Rspr. sehr streng. Zumindest leichte Fahrlässigkeit dürfte anzunehmen sein. Man kann ein Recht nicht gutgläubig erwerben.

Die Frage ist, wie hoch hier der Gegenstandswert anzusetzen ist. Es gibt unterschiedliche Urteile hierzu, ( mal g++glen gegenstandswert+abmahnung+stadtplan ) wobei die GG-werte seit längerem gesunken sind.

Und die Nutzungsgebühren auch Smilie

Natürlich könnte man u.U. den Bauträger in Regreß nehmen.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 13:44    Titel: Re: Stadtplan-Abmahnungen, ein Sonderfall Antworten mit Zitat

majestyk hat folgendes geschrieben::
Eigentlich ist doch der Bauträger und Ersteller des Exposes der Urheberrechtsverletzer?


Grundsätzlich ist eine Urheberrechtsverletzung vorsatzunabhängig.
Der in seinen Rechten Verletzte kann den Verbreiter des Kartenausschnitts oder den Bauträger auf Schadensersatz verklagen. Der Verbreiter wiederum kann, wenn er nach normalem Ermessen auf die Aussage des Bauträgers vertrauen konnte, diesen in Regreß nehmen.
Wäre es so, daß der Verbreiter einfach den Rechteinhaber an den Bauträger verweisen könnte, dann würde sich in Zukunft jeder Rechtsverletzer einfach eine "Nutzungserlaubnis" von Tiki Takalele, 3. Palme links, Tuvalu, holen und den Rechteinhaber einfach an den verweisen. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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majestyk
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Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Besten Dank für die schnellen Antworten!

Mit den Hinweisen bzgl. Regreß und Gegenstandswert werde ich mich mal näher beschäftigen.
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