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Verfasst am: 21.04.07, 12:59 Titel: Zurücknahme einer Berufungsklage d. Rechtsanwalt?
Wenn eine 87-jährige Mieterin, die seit 60 Jahren in einer Mietwohnung wohnt, und verurteilt wird die Wohnung zu räumen, ihren Rechtsanwalt beauftragt in Berufung zu gehen, darf der dann
in der mündlichen Verhandlung ohne Rücksprache mit der Auftrag-
geberin die Berufung zurück nehmen ?
Unter Abwägung aller Umstände, und wenn dies im Interesse der Klägerin ist, dann darf er dies natürlich. Der Anwalt ist dafür mit Sicherheit auch von der Klägerin bevollmächtigt. _________________ Karma statt Punkte!
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