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Verbraucherinsolvenz: Urlaubsgeld pfändbar?

 
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jumper05
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 14:43    Titel: Verbraucherinsolvenz: Urlaubsgeld pfändbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr W. ist berufstätig und im ersten Jahr seiner Insolvenz. Er ist unterhaltspflichtig für noch 3 Personen. Von seinem Bruttogehalt von 3200€ => 2150 € netto musste er immer knapp 129€ abdrücken. Er hat jetzt einen neuen Job ca. 600km entfernt von seiner Familie. Von seinem letzten Arbeitgeber hat er für eine Woche Urlaubsgeld bekommen.

Das waren dann 2398 € netto. Wie immer hat er Lohnzettel zu seinem Insolvenzverwalter gebracht. Er hat gelesen, das Urlaubsgeld nicht pfändbar ist. Er dachte jetzt er muss wie immer 129 € abdrücken.

Aber nichts da. Das Schreiben von seinem InsoVer. sagt das er jetzt knapp 190 € abdrücken soll. D.h. der IN. hat in der Tabelle geschaut und einfach den Satz von dem Nettolohn genommen, obwohl das Netto nur höher war, wegen dem Urlaubsgeld.

Jetzt meine Frage: Ist das richtig so?

Freue mich über jede Antwort.

MFG
jumper
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, das ist so nicht richtig.
Im § 850a ZPO kann Herr W. nachlesen, was alles vom Einkommen gepfändet werden kann.

Wichtig ist, dass auf der Lohnabrechung klar ersichtlich ist, dass es sich um eine Sonderzahlung handelt, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Führt Herr W. die Beträge tatsächlich selbst an den Verwalter ab ? Vielleicht wäre es geschickter, dies in Zukunft direkt über das Lohnbüro des AG zu erledigen, da diese oftmals in den Berechnungen etwas fitter sind.
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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jumper05
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht auf der Lohnabrechnung:

3200 € Gehalt
400 € Urlaubsgeld

macht Netto 2400. Und davon soll Herr W. den lt. Tabelle überstehenden Betrag als 186 € an den Inso Verwalter abdrücken
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Unpfändbar sind

1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;


Demnach ist das Urlaubsgeld nicht pfändbar.
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