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"vergessene", gemachte hausaufgaben

 
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mazel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 19:50    Titel: "vergessene", gemachte hausaufgaben Antworten mit Zitat

hi erstmal an alle, bin zum ersten mal hier im forum. Ostersmiley
und schon im voraus danke für eure hilfe.

also ich, 11. klasse gymnasium, hatte nen problem in meinem leistungskurs.
wir sollten zum nächsten tag eine hausaufgabe anfertigen, was ich auch am pc tat, nen 4 seitiges dokument, aber als ich dann spät am abend/nacht fertig war, stellte sich raus das meine druckerpatrone leer war.
zu meinem glück war mein mp3player bei (Wortsperre: Firmenname) inna reparatur und nen rohling war auch nicht mehr im haus.Mit den Augen rollen

als ich das am nächsten tag interessierte das meine lehrerin natürlich nicht bzw. sieh hielt es für eine ausrede, und ich hab ne 6 gefangen, und die kann man nur schlecht ausbügeln.Traurig

kann ich wenn ich, zB nen screenshot von der angefertigten datei mache, wo das erstellungsdatum im kontextmenü angezeigt wird, und ihr gebe und noch nen zettel meiner eltern mitnehme die bestätigen das die druckerpatrone alle war und ich die hausaufgaben angefertigt habe, mein recht einfordern oder bin ich im unrecht?
oder was könnte man noch machen um sein recht zu bekommen?
Frage Neutral


grooooooooßes dankeschön für eure hilfe.
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann es ja mal versuchen. Ob der Versuch aber Erfolg hat, bezweifle ich. Versäumte Termine sind versäumte Termine. Wenn man seine ZVS-Unterlagen nicht rechtzeitig abgibt, kann einen das ein Jahr kosten. Wenn man eine Diplomarbeit nicht rechtzeitig abgibt, hat man unter Umständen endgültig nicht bestanden. Da ist der Schaden eventuell noch viel größer. Verbuchen sie es einfach unter Lebenserfahrung.

Etwas anderes ist es allerdings, wenn dieser Fall in Bayern spielen würde: Hausaufgaben dürfen hierzulande nämlich grundsätzlich nicht benotet werden. Die Folge fehlender Hausaufgaben kann hier nur eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme sein.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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mazel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

daaanke shonmal für deine antwort

leider in brandenburg. Traurig

hatte versucht, im schulgesetz was zu finden, bin aber net fündig geworden.
find das doof, ich kann mit dem screenshot doch 100% nachweisen dass ichs gemacht habe, und meine eltern könns auch bestätigen.
wass soll ichn machn, es nachts um eins nochma abschreiben^^
find das einfach nur unfair.

vielleicht hat ja noch jemand ne idee/ gesetzmäßigkeit? Traurig
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

mazel hat folgendes geschrieben::
find das doof, ich kann mit dem screenshot doch 100% nachweisen dass ichs gemacht habe...
Nur am Rande:
Der Sceenshot weist gar nichts nach, weil man durch Umstellen der Rechneruhr jeden beliebigen Screenshot mit gewünschtem Datum erzeugen kann.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, der Schüler hat da etwas Grundlegendes mißverstanden.

"Schreibe bis morgen einen 4-seitigen Essay über die Situation der rothaarigen Chinesen in Malawi" bedeutet eben nicht, daß er es bloß rechtzeitig schreiben muß, sondern daß auch die Abgabe rechtzeitig zu erfolgen hat.
Da nutzt es folglich gar nichts, wenn er beweisen kann, die Aufgabe gemacht, aber zuhause liegen gelassen zu haben. Auch nicht mit irgendwelchen spitzfindigen (juristischen) Argumenten oder dem Papst als Zeugen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mazel,
Zitat:
also ich, 11. klasse gymnasium, hatte nen problem in meinem leistungskurs.
Bitte nicht über sich selber schreiben. Antworten zu persönlichen Fragen würden eine persönliche Rechtsberatung darstellen, die in Deutschland noch verboten ist und deshalb das ganze Forum gefährden würde. Fragen Sie einfach zu einem gedachten Fall mit identischen Fakten.

Zitat:
ein Schüler sollte zum nächsten tag eine hausaufgabe anfertigen, was er auch am pc tat, nen 4 seitiges dokument, aber als er dann spät am abend/nacht fertig war, stellte sich raus das seine druckerpatrone leer war.
zu seinem glück war sein mp3player bei (Wortsperre: Firmenname) inna reparatur und nen rohling war auch nicht mehr im haus.
Hm. Ganz schön viele Ausreden. Wäre es möglich gewesen, die Datei auf einer Diskette in die Schule mitzunehmen oder auf einem Freemail-Account zwischenzuparken und von der Schule aus abzurufen?

Zitat:
als er das am nächsten tag vorbrachte, interessierte das seine lehrerin natürlich nicht bzw. sie hielt es für eine ausrede,
Wenn sie es für eine Ausrede hielt, dann ist es psychologisch extrem ungeschickt, ihr vorzuwerfen, dass es sie "natürlich" nicht interessiert hat.

Zitat:
er hat ne 6 gefangen, und die kann man nur schlecht ausbügeln.
Wurde diese Hausaufgabe bei allen Schülern benotet?
War die Benotung vorher angekündigt?
Wie viele Hausaufgaben werden pro Schulhalbjahr benotet?
Welches Gewicht haben diese Hausaufgaben-Noten im Vergleich zu Klassenarbeiten und zur mündlichen Mitarbeit?

Zitat:
kann er (...) sein recht einfordern oder ist er im unrecht?
Die Leistung wurde nicht zum geforderten Zeitpunkt erbracht. Ein einzuforderndes Recht besteht m.E. nicht. Die Bewertung mit "6" finde ich allerdings auch etwas heftig. Das macht man normalerweise bei völliger Leistungsverweigerung, was ja nicht der Fall ist.

An der Stelle des Schülers würde ich nochmal mit der Lehrerin reden, ob nicht ersatzweise eine andere, zusätzliche Aufgabe mit einer Note bewertet werden kann und die versäumte Hausaufgabe aus der Wertung genommen werden kann.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 22.04.07, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mazel,

noch die Rechtsgrundlage dazu:
Gymnasiale Oberstufen-Verordnung GOSTV hat folgendes geschrieben::
§ 12
Grundsätze der Leistungsbewertung

(1) Die Leistungsbewertung dient der Information der Schülerinnen und Schüler über ihren Leistungsstand. Sie ist für die Schule Ausgangspunkt für Förderung und Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie Grundlage für die Gestaltung der Schullaufbahn. Dazu findet jeweils am Ende der ersten drei Schulhalbjahre der Qualifikationsphase eine Jahrgangskonferenz statt, die über die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Leistungsstand berät.

(2) In die Gesamtbewertung jedes Schulhalbjahres (Kursabschlussnote) für die in einem Grund- oder Leistungskurs im Zusammenhang mit Unterricht erbrachten Leistungen fließt zum einen die Bewertung der in den Klausuren erbrachten Leistungen und zum anderen unter Berücksichtigung einer pädagogischen Abwägung die Bewertung der weiteren schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen ein. Die Bewertung von Klausuren geht

1. in Grundkursen in der Einführungs- und in der Qualifikationsphase sowie in Leistungskursen im zweiten Schulhalbjahr der Einführungsphase und im letzten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zu einem Viertel und
2. in Leistungskursen in den ersten drei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase zur Hälfte in die Kursabschlussnote ein. Bei Kursen ohne Klausuren wird die Kursabschlussnote aus den Bewertungen der weiteren schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen gebildet.

(3) Die Lehrkraft ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und über weitere Leistungsnachweise sowie deren Gewichtung zu informieren.

(4) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler einzelne Leistungen oder sind Leistungen in einem Fach aus von ihr oder von ihm zu vertretenden Gründen nicht bewertbar, werden sie wie eine ungenügende Leistung bewertet.

(5) Schülerinnen und Schülern, die aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht haben, ist Gelegenheit zu geben, die vorgesehenen Leistungsnachweise nachträglich zu erbringen. Im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter kann die Lehrkraft den Leistungsstand auch durch eine besondere mündliche, schriftliche oder praktische Überprüfung feststellen.


Gruß
Kurt
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mazel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

thx, thx, thx...

Hm. Ganz schön viele Ausreden. Wäre es möglich gewesen, die Datei auf einer Diskette in die Schule mitzunehmen oder auf einem Freemail-Account zwischenzuparken und von der Schule aus abzurufen?

das is wirklich keine ausrede, diskette funzt net, mein lappi hat kein diskettenlaufwerk
und das schulinternet in der schule is zur zeit (seit 2 wochen) lahmgelegt durch nen schulfilter (schulfilterplus) der installiert und falsch konfiguriert wurde, und der admin is krank seit 2 wochn.
ich wollts ja meiner lehrerin per email schicken, aber sowas will sie allgemein net aufgrund von diversen möglich vervirten anhängen^^
Mit den Augen rollen


Wurde diese Hausaufgabe bei allen Schülern benotet?
War die Benotung vorher angekündigt?


sone hausaufgaben gibs bei uns im leistungskurs zu fast jeder lehrstunde und wird nie bewertet.
deswegen fühlte ich mich ja so "diskriminiert".
sie is allgemein die strengste lehrerin der schule, welche jedem der nen paar sekunden ohne driftigen grund zu spät zum unterrricht erscheint ne 6 einträgt^^
wenn man zB inna 5min Pause quer durch den Gebäudetrakt muss und zusätzlich noch auf klo oder schließfach muss, kommt man automatish zu spät.
was ich persönlich für ne einschränkung der grundbedüfnisse (klo) finde.
aber naja^^


inzwischen hab ich ihr einen schriftlichen beweis, geschrieben
von meinen erziehungsberechtigten gegeben, mal sehn was sie nächste stunde dazu sagt, ihr erster kommentar sah für mich positiv aus. Smilie
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Cicero
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nen Diskettenlaufwerk haben wir nicht, nen CD-Rohling auch nicht und nen MP3-Player ist in ner Reparatur?

Ich hätte gar nicht gedacht, dass man MP3-Player bzw. USB-Sticks reparieren lassen kann.
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ThoFa
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

waren die Stife auch defekt und ein Blatt Papier nicht im Haus ? Wenn man nicht drucken kann, macht man es halt auf die altmodische Art und versucht es mal handschriftlich !!

MfG

ThoFa
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ThoFa hat folgendes geschrieben::
waren die Stife auch defekt und ein Blatt Papier nicht im Haus ? Wenn man nicht drucken kann, macht man es halt auf die altmodische Art und versucht es mal handschriftlich !!

Fehlende Sachargumente lassen sich durch arrogantes Auftreten erfolgreich ersetzen - aber nur eine gewisse Zeit lang.

Im fiktiven Fall war die Ausgangslage so, dass die fehlende Druckmöglichkeit für das vierseitige Dokument erst so spät in der Nacht entdeckt wurde, dass zum Abschreiben von Hand keine Zeit mehr war.

Da das Dokument auf einem Laptop ohne Diskettenlaufwerk geschrieben wurde, könnte man immerhin noch fragen, ob es nicht möglich gewesen wäre, einfach den ganzen Laptop mitzunehmen. Aber nehmen wir mal an, das sei nicht möglich gewesen, weil der Laptop am nächsten Tag von einem anderen Familienmitglied gebraucht worden wäre oder weil die Schule nicht mit stabilen Schließfächern darauf eingerichtet ist, dass Schüler so wertvolle Teile mitbringen und sicher verwahren wollen.

Es ist m.E. nicht in Ordnung, die Leistungsbewertung "6" als Erziehungsmaßnahme einzusetzen, wie es hier geschildert wurde. Entweder die Hausaufgabe wird bei allen benotet oder bei keinem.

Noch unpädagogischer ist, eine "6" für Zuspätkommen im Unterricht zu vergeben. Hier wäre dringend die Einleitung einer Fortbildungsmaßnahme für die Lehrerin in der unterrichtsfreien Zeit durch den/die Schulleiter/in angebracht.

Wenn ein Schüler wegen so umfangreicher technischer Schwierigkeiten wie im geschilderten Fall die Hausaufgaben nicht beibringen kann, würde ich die Benotung aussetzen, dem Schüler eine zusätzliche Hausaufgabe geben und dann eine Gesamtnote für beide Aufgaben geben. Aber das würde natürlich nicht nur dem Schüler, sondern auch mir selbst mehr Arbeit machen als eine "6" aufzuschreiben.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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