Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Krankengeldzahlung ins Ausland
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Krankengeldzahlung ins Ausland

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hala
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.12.2004
Beiträge: 1
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 11:33    Titel: Krankengeldzahlung ins Ausland Antworten mit Zitat

Kann uns jemand verraten wie es sich mit Krankengeldzahlungen ins Ausland verhält. Unser Bruder hatte vor ca. 3 Monaten einen schweren Herzinfarkt und anschließend mit psychischen Problemen zu kämpfen Weinen . Nun wurde er aus der Reha entlassen und will sich ab Jan./Febr. zu Hause erholen. Bleibt der Krankengeldanspruch auch im Ausland bestehen (vorallem, wenn die Heimreise dem Heilungsprozess förderlich ist)?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Hala & Sawa
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu ist es nötig, daß die Krankenkasse vorher den Auslandsaufenthalt genehmigt.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 27.12.04, 09:26    Titel: Re: Krankengeldzahlung ins Ausland Antworten mit Zitat

Zitat:
und will sich ab Jan./Febr. zu Hause erholen.


wo ist denn zuhause?
Zitat:
Bleibt der Krankengeldanspruch auch im Ausland bestehen (vorallem, wenn die Heimreise dem Heilungsprozess förderlich ist)?


lebt und arbeitet er normalerweise in deutschland?
Nach oben
Helmut
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gehe mal davon aus, dass Zuhause des Betroffenen D ist, aber seine Familie im Ausland wohnt.

Nach den Krankentaggeldbedingungen wird Krankentagegeld nur bezahlt, wenn er sich an seinen ständigen Wohnort aufhält, oder sich in einer Klinik/Kuranstalt aufhält.

Für Einzelfälle sollte Rücksprache und evtl. Sondergenehmigung bei der Krankenversicherung eingeholt werden, dürfte aber schwierig werden Zustimmung zu bekommen.

Gruß Helmut
_________________
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.