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Schulwahl Einschulung S-H

 
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K-Jo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 12:57    Titel: Schulwahl Einschulung S-H Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Kind A wohnt in S-H, soll dieses Jahr eingeschult werden. Zwar gibt es ja lt neuem Schulgesetz zukünftig die freie Schulwahl, für das 1. Schuljahr gilt dies jedoch noch nicht für das Sj 2007/2008.
Diverse Gründe führen zu dem Wunsch, das Kind jedoch nicht in der dem Einzugsbereich entsprechenden Schule einzuschulen, sondern in einer benachbarten, ebenfalls öffentlichen Grundschule, die eine Ganztagsschule nach dem peter-petersen-Konzept ist (Jedoch NICHT privat!). Eltern stellen einen Antrag an das Schulamt.
Das Schulamt wandte sich zurück an den zuständigen Schulträger und die Bürgermeister der beiden Gemeinden lehnten den Antrag ab.
Eltern wollen Widerspruch einlegen...
Meine Fragen: Welche Vorgehensweise empfiehlt sich? Gibt es evtl ein gültiges Rechtsurteil, das ähnlich gelagert ist, auf das man sich berufen könnte? Hat jemand einen solchen Gang hinter sich und kann Tipps geben? Welche Anlaufstelle vor Ort könnte weiterhelfen?
Mein Gedanke: Wenn das Kind z.B. an einer dänischen Schule oder an einer Privatschule angemeldet werden würde, hätte die Gemeinde auch keine Möglichkeit, sich dem zu widersetzen, oder? Wieso darf sie das, wenn es sich um eine andere öffentliche Schule handelt? (Oder darf sie es gar nicht? Gibt es ein Gesetz, auf das man sich berufen kann?)

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
Gruß, K-Jo
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 17:30    Titel: Re: Schulwahl Einschulung S-H Antworten mit Zitat

K-Jo hat folgendes geschrieben::

Diverse Gründe führen zu dem Wunsch, das Kind jedoch nicht in der dem Einzugsbereich entsprechenden Schule einzuschulen, sondern in einer benachbarten, ebenfalls öffentlichen Grundschule, die eine Ganztagsschule nach dem peter-petersen-Konzept ist (Jedoch NICHT privat!). Eltern stellen einen Antrag an das Schulamt.
Das Schulamt wandte sich zurück an den zuständigen Schulträger und die Bürgermeister der beiden Gemeinden lehnten den Antrag ab.
Mit welcher Begründung?
Zitat:
Eltern wollen Widerspruch einlegen...
Viel Erfolg.
Zitat:
Meine Fragen: Welche Vorgehensweise empfiehlt sich? Gibt es evtl ein gültiges Rechtsurteil, das ähnlich gelagert ist, auf das man sich berufen könnte? Hat jemand einen solchen Gang hinter sich und kann Tipps geben? Welche Anlaufstelle vor Ort könnte weiterhelfen?
Wenn die Ablehnung erfolgt, weil die Schule "voll" ist, bestehen wenig Chancen. Erste Anlaufstelle könnte der Schulleiter der aufnehmenden Schule sein, bei dem man ordentlich die Werbetrommel für sein Kind rührt.
Zitat:
Mein Gedanke: Wenn das Kind z.B. an einer dänischen Schule oder an einer Privatschule angemeldet werden würde, hätte die Gemeinde auch keine Möglichkeit, sich dem zu widersetzen, oder?
Richtig. Wohl aber die aufnehmende Schule. Privatschulen dürfen sich ihre Schüler ohnehin aussuchen, die können "nach Nase" entscheiden, wen sie nehmen und wen nicht. Wenn die Eltern ein besonderes Interesse darlegen, warum das Kind "dänisch" (zweisprachig?) erzogen werden soll, dann bestehen dort ebenfalls gute Aufnahmechancen.
Zitat:
Wieso darf sie das, wenn es sich um eine andere öffentliche Schule handelt? (Oder darf sie es gar nicht? Gibt es ein Gesetz, auf das man sich berufen kann?)
Es gilt normalerweise die Sprengelpflicht. Wo man wohnt, dort geht man auch zur Schule.

Zitat:
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
Gruß, K-Jo

Möglichkeiten, die Sprengelpflicht zu umgehen: Das Kind wird entsprechend umgemeldet. Unsere Nachbarn hatten die Großeltern des Kindes in unmittelbarer Schulnähe, Kind wurde dort gemeldet, Mutter brachte eine Bescheinigung des Arbeitgebers, das geplant sei, sie länger im Ausland einzusetzen (stellte sich später als "Irrtum" heraus). Andere Möglichkeit: Kind muss zwingend auf eine Ganztagsschule, da beide Eltern berufstätig sind und am Wohnort mittags und nachmittags keine Aufsicht vorhanden ist. (Diese Begründung hat bei unserem Jüngsten hervorragend funktioniert).

Wenn man die Ablehnungsgründe kennt, kann man genau an dieser Stelle angreifen. Widerspruch auf "gut Glück" ist oft erfolglos.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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K-Jo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

dankeschön erstmal...

Zitat:
K-Jo hat folgendes geschrieben::

Diverse Gründe führen zu dem Wunsch, das Kind jedoch nicht in der dem Einzugsbereich entsprechenden Schule einzuschulen, sondern in einer benachbarten, ebenfalls öffentlichen Grundschule, die eine Ganztagsschule nach dem peter-petersen-Konzept ist (Jedoch NICHT privat!). Eltern stellen einen Antrag an das Schulamt.
Das Schulamt wandte sich zurück an den zuständigen Schulträger und die Bürgermeister der beiden Gemeinden lehnten den Antrag ab.
Mit welcher Begründung?


Begründung aufgrund des päd. Konzeptes, der Betreuung (Ganztagsschule), der Folgen der schulpol. Entwicklung: Die Schule im Einzugsbereich wird dieses oder nächstes Jahr den letzten Jahrgang einschulen, A. hat aber noch 2 nachfolgende Geschwister, es sollen mögl. alle Kinder in eine Schule.


Zitat:
Wenn die Ablehnung erfolgt, weil die Schule "voll" ist, bestehen wenig Chancen. Erste Anlaufstelle könnte der Schulleiter der aufnehmenden Schule sein, bei dem man ordentlich die Werbetrommel für sein Kind rührt.


Die Schulleitung der aufnehmenden Schule würde A. gern nehmen, Antragsablehnung erfolgte aus pol. Gründen von seiten der Gemeinde: es sind dann zu wenig Kinder vorhanden, um die 1. Klasse in der Schule im Einzugsgebiet halten zu können.

Deshalb meine Überlegung, ob die Gemeinde (auch wenn sie schulträger ist) eigentlich widersprechen kann, wenn doch die aufnehmende Schule einverstanden wäre...
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es zwingende Gründe für die Ganztagsschule gibt (beide Eltern berufstätig, keine andere Mittagsbetreuung möglich), dann kann die Gemeinde nicht ablehnen. Die Eltern können schließlich nicht gezwungen werden, deswegen ihren Job zu kündigen, damit es am Ort X noch eine Grundschule gibt. Notfalls schafft man diese Voraussetzungen eben. Es soll auch Eltern geben, die extra deswegen umziehen, damit das Kind auf die Wunsch-Schule kommt.

Ein weiteres (mögliches) Argument auf Seiten von Schulträgern können die Beförderungskosten sein. Wenn aufgrund der nicht-Sprengel-Schule Beförderungskosten anfallen, könnte das auch ein Grund zur Ablehnung des Schülers sein.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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