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Umwandlung GmbH in Einzelunternehmen

 
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peter10
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Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 11:32    Titel: Umwandlung GmbH in Einzelunternehmen Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation:

Eine überschuldete und zahlungsunfähige 1-Mann-GmbH wird in ein EU umgewandelt....zu einem späteren Zeitpunkt wird die selbständige Tätigkeit beendet und dann Verbraucherinsolvenz (Vorrausetzungen können hergestellt werden) angemeldet.

Ist dies durchführbar ? Kann die Umwandlung später angefochten werden, falls sich herausstellt, dass bereits bei der GmbH Insolvenzverschleppung bestand ?

Wunschperspektive wäre allerdings Eintritt in RegelInso mit Ziel Eigenverwaltung, Insolvenzplan und Fortführung.

Es gibt 2 Gläubiger, einmal die Bank mit Krediten (mit selbstschuldnerischen Bürgschaften meinerseits ) und einen Dienstleister (hier gibt es eine Vereinbarung hinsichtlich Zahlung mittels zukünftiger Verwertungserlöse aus Filmrechten)

Für mich ist Kontinuität wichtig, weil laufende Produktionen abgeschlossen werden müssen. Es geht mir darum, den passenden Zeitpunkt für die Inso zu erwischen.

Vielen Dank vorab
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 20.04.07, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Umwandlung schreibt sich immer so leicht, aber wie soll das gehen. Dazu empfiehlt sich ein Blick in das Umwandlungsgesetz. Das Vorhaben wäre wohl ein so genannter Formwechsel und dazu sagt das Gesetz:

§ 226 Möglichkeit des Formwechsels

Eine Kapitalgesellschaft kann auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer Personenhandelsgesellschaft, einer Partnerschaftsgesellschaft, einer anderen Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.


Davon mal abgesehen, können Sie die Eigenverwaltung gleich vergessen. In solch kleinen Verfahren wird einer Eigenverwaltung nahezu nie zugestimmt. Hier gilt es wohl besser zu prüfen, die GmbH in die Insolvenz zu führen und mit einem "blauen Auge" davon zu kommen und dann mit einem neuen Einzelunternehmen durchzustarten. Oder aber einen Insolvenzplan mit der GmbH zu machen.

MfG

ThoFa
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Frank Wiedenhaupt
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter, hallo ThoFa,
ich bin mir nicht sicher, ob der § bei einer 1-Mann-GmbH auch gilt. Das Gesetz geht wahrscheinlich davon aus, dass eine Kapitalgesellschaft aus mind. 2 Personen besteht. Daher ist das EU nicht erwähnt.
Die Idee ist schon interessant. Aber man sollte erst mal einen Steuerberater fragen, wie so eine Umwandlung praktisch aussieht. Masn könnte auch mal "ganz naiv" beim Finanzamt nachfragen, ob und wie so etwas steuerrechtlich geht.
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peter10
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Mein Problem mit der GmbH Insolvenz ist, dass die GmbH zwar derzeit überschuldet ist, ich aber im Moment einfach nicht in die Insolvenz gehen will/kann, damit würden 3 bereits zu 100% finanzierte Filmproduktionen gefährdet usw.

Ich suche also nach Möglichkeiten für eine weiche Landung...

Mit der Umwandlung würde der Tatbestand "Überschuldung" verschwinden und man könnte mit dem neuen EU mit "drohender ZU" den Zeitpunkt der Inso weitgehend selbst bestimmen..soweit meine laienhafte Idee

Zur Umwandlung:
Bei einer 1-Mann-GmbH ist die Verschmelzung auf bzw der Formwechsel in ein EU möglich, siehe Titel des folgendes Urteils:

Umwandlung einer GmbH auf ein Einzelunternehmen nach dem UmwStG 1977: Keine Aufdeckung eines selbst geschaffenen Geschäftswertes
BFH - Urteil v. 16.5.2002, FR 2002, S. 1356

Eine GmbH mit 2 oder mehr G muß natürlich in eine GbR umgewandelt werden, eine GmbH mit nur 1 G in ein EU analog. Mein STB hat sich auch dahingehend geäußert.

Vielen Dank für Ihr offenes Ohr... Smilie
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Die nächste Frage wäre, wer wird bei dieser Umwandlung benachteiligt?
Die Haftungsgrundlage der Gläubiger wird theoretisch verbreitert. Die haben eigentlich keinen Nachteil.
Andere Beteiligte? Fällt mir nichts ein.
Den Gläubigern wird höchstens die Möglichkeit entzogen durch einen Antrag auf Insolvenzverschleppung den GF in Haftung zu nehmen und diesem die Möglichkeit zu verbauen mit Hilfe einer persönlichen Insolvenz Restschuldbefreiung zu erhalten. Ist allerdings ein gewagtes Konstrukt.
Ich finde Peter, Du solltest das Forum mal über die weiteren Erfahrungen des Schuldners S bezüglich der Umwandlung informieren.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich habe meine Zweifel, dass die Vorschrift tatsächlich analog anwendbar sein soll. Das ist auch keine Frage des Finanzrechtes, eine Entscheidung des BFH zu steuerlichen Fragen hilft da m. E. nicht viel, wenn es darum gehen soll, Fragen zum UmwG zu klären.
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peter10
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Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für das rege Feedback !!!!

Das Urteil sollte nur belegen, dass diese Art von Umwandlung wohl praktiziert wird..und sich daran dann eben irgendwelche steuerrechtl. Fragen anschliessen.

Wie ich weiter oben schon sagte, gibt es nur 2 Gläubiger, die Bank und einen großen PostproDienstleister...

Ehrlich gesagt, der Hintergedanke dabei ist natürlich, die Bank abzuschütteln und mich mit dem Dienstleister zu einigen (was geht, weil der D auch Koproduzent der Filme ist).

Da ich ja der Bank sowieso bereits persönlich hafte und ich mich mit dem D einigen kann, erscheint mit die Haftungsausdehnung auch nicht so dramatisch
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hm, man muss sich doch zunächst mal überlegen, ob sich die ganzen Überlegungen überhaupt lohnen. Bei zwei Gläubigern ist die ganze Sache doch noch recht übersichtlich.

Meine Empfehlung ist eine persönliche Beratung. In einem Forum hat man nur die einen sehr begrenzten Blick auf die Gesamtlage. Man läuft schnell in Gefahr einen Tipp zu geben, der an anderer Stelle aber kontraproduktiv ist.

MfG

ThoFa
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peter10
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Anmeldungsdatum: 20.04.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Unterstützung.

Im Moment sondiere ich einfach nur mal die Lage...die Bank will mir diese Woche auch noch ein "Angebot" machen...na mal sehen, event werde ich später auf ihren Vorschlag zu einer persönlichen Beratung zurückkommen.

Bis dahin...

MfG
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