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Verfasst am: 23.04.07, 20:39 Titel: Rückerstattung für Nachmachen von Schlüsseln
Hallo,
folgende Situation:
Person A und B sind frisch getrennt, Person B hat teilweise bei Person A gewohnt udn hat einen Wohnungs- und einen Autoschlüssel gehabt. Person B kam nach der Trennung in die Wohnung und hat seine Sachen geholt, ohne das Person A anwesend war. Anschließend hat Person B die Schlüssel laut eigener Aussage im Fluss versenkt.
Gibt es einen Rechtsanspruch, mit dem Person A von Person B die Erstattung der Kosten für das Nachmachen der Schlüssel fordern kann? Person B hat sich geweigert, die Kosten zu tragen.
Wenn ein schriftlicher Vertrag besteht, ist sicherlich eine Forderung geltend zu machen.
Ansonsten einen Anwalt nehmen und die Sache einklagen
( bei einem Wert von ca. 5 € macht das natürlich sehr viel Sinn) _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
Wenn ich Ihr Mobiltelefon in den See werfe, dann muss ich ihnen halt ein neues besorgen oder den Wiederbeschaffungswert zahlen. (§ 823 I BGB). Wenn ich ihren Hausschlüssel in den See werfe...
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