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Verfasst am: 23.04.07, 18:29 Titel: Meldepflicht in Niedersachsen
Hallo!
Ich bin da jetzt etwas verwirrt. Bislang dachte ich, sobald man eine Wohnung bezieht muss man sich innerhalb einer Woche mit Haupt- oder Nebenwohnsitz melden. Als ich heute meinen Nebenwohnsitz in Hannover anmelden wollte wo ich alle zwei Wochen für zwei Tage ein Zimmer bewohne, hat mich der Beamte gefragt, ob ich denn auch mehr als X Tage im Jahr die Wohnung benutzen würde, sonst bräuchte ich gar keinen Wohnsitz anzumelden. Die genaue Zahl von X habe ich leider vor lauter Verwunderung wieder vergessen, aber kann das überhaupt sein? Wenn ja, wo steht das dann?
Confused,
viele Grüße,
die Jessy
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 23.04.07, 23:23 Titel:
Hab gerade mal ein wenig auf dem link vom Holzschuher gelesen und frage mich folgendes
Zitat:
§ 6 NMG - Landesrecht Niedersachsen
Meldegeheimnis
Den bei Meldebehörden oder anderen Stellen, die im Auftrag der Meldebehörden handeln, beschäftigten Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Ihre Pflichten bestehen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Die bei Stellen nach Satz 1 Beschäftigten sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend schriftlich zu verpflichten.
Wie kann es da eigentlich sein, dass regelmäßig kurz nach einer An/Ummeldung Schreiben der GEZ im Briefkasten antanzen? Hopsen die Daten von ganz alleine zur GEZ. _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Wie kann es da eigentlich sein, dass regelmäßig kurz nach einer An/Ummeldung Schreiben der GEZ im Briefkasten antanzen? Hopsen die Daten von ganz alleine zur GEZ
Hi windalf,
Einfach mal weiterlesen (sollte so in den 30ern zu finden sein) was über Regelmäßige Datenübermttlungen drin steht im Gesetz
Edit: siehe auch im Falle der GEZ den § 18 MeldDÜVO (habs leider nur für HE parat, sollte aber in Niedersachsen ähnlich sein)
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 24.04.07, 09:08 Titel:
@Ronny1958
Zitat:
Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkgebührenpflicht und den Gebührengläubiger zu ermitteln.
Abgesehen von den Sterbedaten, sind die Daten doch gar nicht geeignet um Beginn und Ende der Rundfunkgebührenpflicht zu ermitteln...
Wiso sollte eine An/Ummeldung automatisch zu einem (zus.) Bereithalten eines Gerätes im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages führen (davon abgesehen, dass sowieso jeder Rundfunkgebührenteilnehmer verpflichtet ist sich spätestens nach einem Monat zu melden)
Übrigens die GEZ fragt in Ihrem Schreiben auch schon mal nach Dingen, die um den Beginn bzw. das Ende der Rundfunkgebührenpflicht festzustellen völlig unerheblich sind. Da hätten dann die Daten wohl nicht übermittelt werden dürfen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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