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Die Eltern können den Unterhalt gewähren, indem sie ein Zimmer und Essen zur Verfügung stellen.
Na so ganz stimmt das aber nicht.
Der Unterhaltsanspruch kann sich mindern, wenn das Kind mit im elterlichen Haushalt lebt - richtig. Aber zieht das Kind aus, können die Eltern es nicht in Form von "hier ist ein Zimmer, hier ist essen, nimm es oder schau, was du machst" quasi zwingen, wieder zu hause einzuziehen, bzw. kontrollieren, wo es einzieht.
Wenn ihr also auszieht, dann schulden dir deine Eltern Unterhalt, solang du noch in Ausbildung und keine 27 Jahre alt bist - zusammengefasst. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Die Eltern können den Unterhalt gewähren, indem sie ein Zimmer und Essen zur Verfügung stellen.
Na so ganz stimmt das aber nicht.
Der Unterhaltsanspruch kann sich mindern, wenn das Kind mit im elterlichen Haushalt lebt - richtig. Aber zieht das Kind aus, können die Eltern es nicht in Form von "hier ist ein Zimmer, hier ist essen, nimm es oder schau, was du machst" quasi zwingen, wieder zu hause einzuziehen, bzw. kontrollieren, wo es einzieht.
Wenn ihr also auszieht, dann schulden dir deine Eltern Unterhalt, solang du noch in Ausbildung und keine 27 Jahre alt bist - zusammengefasst.
Anderer Ansicht war der Gesetzgeber, als er § 1612 Abs. 2 BGB schrieb.
Mal abgesehen von der Tatsache, dass ich dreist zerfusseln könnte, dass wohl kaum der Gesetzgeber das BGB "geschrieben" im wörtlichen Sinne hat - Inhalt des § 1612 Abs.2 BGB ist auch, dass auf die Belange des Kindes Rücksicht zu nehmen ist.
Regelfall ist wohl, dass ein volljähriges Kind, das sich noch in Ausbildung befindet auch zu Hause lebt, so es die Ausbildungsumstände erlauben, tun sie dies nicht, sind die Belange des Kindes zu berücksichtigen und es wird wohl kein Familiengericht ein Kind zwingen, die Ausbildung aufzugeben, weil die Eltern keinen Barunterhalt leisten wollen.
Liegen Probleme mit dem Elternhaus vor, die das Kind zum Auszug bewegen, wird denkbar auch kaum ein Familiengericht die Belange des Kindes hierbei ignorieren.
Aber grundsätzlich dürfen die Eltern laut § 1612 BGB die Art des Unterhaltes bestimmen. Richtig. _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Wie alt bist Du????????
Es gilt doch noch ,dass Eltern wenn Du noch keine 18 bist,noch Vorschriften machen können, ob Du ausziehen DARFT???????????????????????????
Oder???????????????
Wer hat nur das Gerücht in die Welt gesetzt, desto mehr Satzzeichen, desto schneller erfolgt Antwort...
Das ganze in einer vertretbaren Form und man kann drauf reagieren, aber so... also nö _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Ne Freundin von mir meinte man könne ganz leicht Ausbildungsbeihilfe beziehen.
Hätte sie wohl auch gemacht.
Weiß jemand etwas über die Voraussetzungen die man erfüllen muss um Beihilfe zu beziehen?
wie sieht es denn aus, wenn Jugendlicher zwar in Ausbildung und keine 27 ist aber über dem Sozialhilfesatz liegt? Müssen dann die Eltern auch aufkommen?
Gruß Rosamunde _________________ Rosamunde, Betriebsrätin aus Leidenschaft
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