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Großer Powerseller von Internetauktionshaus [Name geändert] hat Involzenz angemeldet

 
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Florian11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 20:49    Titel: Großer Powerseller von Internetauktionshaus [Name geändert] hat Involzenz angemeldet Antworten mit Zitat

A hat bei dem Powerseller (über 70.000 positive Bewertungen) einen Notebook für 800,00€ ersteigert. Nun hat der Powerseller Insolvenz angemeldet. Es handelt sich um ein Kleinunternehmen und der Powerseller haftet mit seinem Betriebs- sowie Geschäftsvermögen.

A hat heute die Nachricht dem von Powerseller bekommen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Welche Möglichen hat A nun? Es warten ca. 400 Kunden auf Ware. Bringt eine Anzeige bei der Polizei etwas? Sollte A einen Anwalt einschalten?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A unvernünftigerweise per Vorkasse bezahlt haben sollte, kann er die 800,- € schonmal abschreiben und als Lebenserfahrung verbuchen.
Natürlich kann A seinen Schaden zur Insolvenztabelle anmelden, aber da kommt eher selten was bei raus.
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Florian11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

A hat unvernünftigerweise den Betrag per Vorkasse bezahlt. Es gab keinen Anhaltspunkt, dass der Powerseller zahlungsfähig ist, da er seit 7 Jahren über Internetauktionshaus [Name geändert] handelt und 97% der Bewertungen positiv waren.

A macht sich auch keine großen Hoffnungen möchte jedoch nichts unversucht lassen. Bringt es etwas einen Rechtswanlt einzuschalten und zusätzlich Anzeige zu erstatten?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Florian11 hat folgendes geschrieben::
Bringt es etwas einen Rechtswanlt einzuschalten und zusätzlich Anzeige zu erstatten?

Ein Rechtsanwalt kostet auch erst einmal wieder Geld (wozu dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen?).
Eine Anzeige? Weswegen denn? Es ist nicht verboten, kein Geld zu haben und Insolvenz anmelden zu müssen.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Es ist nicht verboten, kein Geld zu haben und Insolvenz anmelden zu müssen

Das nicht aber es muss rechtzeitig angemeldet worden sein sonst ist es eine Straftat. Kommt ja nicht gerade selten zu Insolvenzverschleppungen...
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Florian11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

A hat eine Rechtsschutzversicherung, die er in Anspruch nehmen kann. Es gibt andere Käufer, die bereits 2 Wochen zuvor Artikel ersteigert haben und diese nicht bekommen haben. Wie kann A dem Powerseller Insolvenzverschleppung nachweisen?
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht Aufgabe des A, sondern des Staatsanwalts....
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Der Internationale
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 04:56    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Es ist nicht verboten, kein Geld zu haben und Insolvenz anmelden zu müssen

Das nicht aber es muss rechtzeitig angemeldet worden sein sonst ist es eine Straftat. Kommt ja nicht gerade selten zu Insolvenzverschleppungen...


Der Powerseller ist lt. Angabe keine Kapitalgesellschaft; ergo keine Insolvenzverschleppung.

Wäre der Powerseller eine Kapitalgesellschaft, so müsse man dennoch überlegen, was eine Inanspruchnahme wegen Insolvenzverschleppung brächte!? In der Regel lediglich die persönliche Haftung, die dann ebenfalls nichts bringt, weil der geschäftsführende Gesellschafter der typischen deutschen Klein-GmbH ohnehin aufgrund von Bürgschaften wg. Bankverbindlichkeiten bis zum Scheitel persönlich drin steckt.

Wo also soll die Reise hingehen? Mit Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] gezahlt, hätte einiges abgedeckt und gesichert. Hätte, wäre, wenn nützt ja nichts....

Mein Tipp: Das Geld, das man nun für Rechtsanwalt etc. sparen kann, für einen Wellnesstag nutzen. In der Dampfsauna verschwindet der Frust und Ärja! Geschockt

Gruß

Inti
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Der Powerseller ist lt. Angabe keine Kapitalgesellschaft; ergo keine Insolvenzverschleppung.

Jupp ich hatte "Es handelt sich um ein Kleinstunternehmen" zu schnell mit "1-Mann-GmbH" für mich übersetzt...

Zitat:

In der Regel lediglich die persönliche Haftung, die dann ebenfalls nichts bringt, weil der geschäftsführende Gesellschafter der typischen deutschen Klein-GmbH ohnehin aufgrund von Bürgschaften wg. Bankverbindlichkeiten bis zum Scheitel persönlich drin steckt.

Ob es was bringt, weiß man natürlich nicht im voraus, aber es schadet ja auch nicht. Ist nur eine Option...
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Vorwitzig
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der Internationale hat folgendes geschrieben::
windalf hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Es ist nicht verboten, kein Geld zu haben und Insolvenz anmelden zu müssen

Das nicht aber es muss rechtzeitig angemeldet worden sein sonst ist es eine Straftat. Kommt ja nicht gerade selten zu Insolvenzverschleppungen...


Der Powerseller ist lt. Angabe keine Kapitalgesellschaft; ergo keine Insolvenzverschleppung.



Gut, aber wenn der Verkäufer bereits zwei Wochen zuvor Ware verkauft hat, die er nicht liefern konnte und trotzdem weiter Waren gegen Vorkasse verkauft hat, die er nicht liefernkonnte, dann handelt es sich um einen Eingehungsbetrug.

Also Strafanzeige erstatten. Da braucht man auch keinen Anwalt für.
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Der Internationale
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 881
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Vorwitzig hat folgendes geschrieben::

Also Strafanzeige erstatten. Da braucht man auch keinen Anwalt für.


Aber ein öffentliches Interesse! Und daran mangelt es i.d. R.! Winken
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Vorwitzig
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Internationale hat folgendes geschrieben::
Vorwitzig hat folgendes geschrieben::

Also Strafanzeige erstatten. Da braucht man auch keinen Anwalt für.


Aber ein öffentliches Interesse! Und daran mangelt es i.d. R.! Winken


aber nicht bei einer Vielzahl von Fällen.

Einen Versuch ist es wert.
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mal etwas vom Thema weg:

Powerseller hat 70.000 positive Bewertung, die 97 % aller Bewertunen ausmachen. Also hat er auch über 2.000 negative Bewertungen, was ich persönlich schon recht hoch finde. Dies mal zur Bewertung von Verkäufern bei E-Bay. So ein Treuhandkonto hat schon seine Berechtigung. Winken

MfG

ThoFa
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