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Florian11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 24.04.07, 20:49 Titel: Großer Powerseller von Internetauktionshaus [Name geändert] hat Involzenz angemeldet |
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A hat bei dem Powerseller (über 70.000 positive Bewertungen) einen Notebook für 800,00€ ersteigert. Nun hat der Powerseller Insolvenz angemeldet. Es handelt sich um ein Kleinunternehmen und der Powerseller haftet mit seinem Betriebs- sowie Geschäftsvermögen.
A hat heute die Nachricht dem von Powerseller bekommen, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Welche Möglichen hat A nun? Es warten ca. 400 Kunden auf Ware. Bringt eine Anzeige bei der Polizei etwas? Sollte A einen Anwalt einschalten? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 24.04.07, 21:10 Titel: |
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Wenn A unvernünftigerweise per Vorkasse bezahlt haben sollte, kann er die 800,- € schonmal abschreiben und als Lebenserfahrung verbuchen.
Natürlich kann A seinen Schaden zur Insolvenztabelle anmelden, aber da kommt eher selten was bei raus. |
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Florian11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 24.04.07, 21:13 Titel: |
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A hat unvernünftigerweise den Betrag per Vorkasse bezahlt. Es gab keinen Anhaltspunkt, dass der Powerseller zahlungsfähig ist, da er seit 7 Jahren über Internetauktionshaus [Name geändert] handelt und 97% der Bewertungen positiv waren.
A macht sich auch keine großen Hoffnungen möchte jedoch nichts unversucht lassen. Bringt es etwas einen Rechtswanlt einzuschalten und zusätzlich Anzeige zu erstatten? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 24.04.07, 21:32 Titel: |
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Florian11 hat folgendes geschrieben:: | Bringt es etwas einen Rechtswanlt einzuschalten und zusätzlich Anzeige zu erstatten? |
Ein Rechtsanwalt kostet auch erst einmal wieder Geld (wozu dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen?).
Eine Anzeige? Weswegen denn? Es ist nicht verboten, kein Geld zu haben und Insolvenz anmelden zu müssen. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 24.04.07, 21:37 Titel: |
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Zitat: |
Es ist nicht verboten, kein Geld zu haben und Insolvenz anmelden zu müssen
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Das nicht aber es muss rechtzeitig angemeldet worden sein sonst ist es eine Straftat. Kommt ja nicht gerade selten zu Insolvenzverschleppungen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Florian11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: 24.04.07, 21:49 Titel: |
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A hat eine Rechtsschutzversicherung, die er in Anspruch nehmen kann. Es gibt andere Käufer, die bereits 2 Wochen zuvor Artikel ersteigert haben und diese nicht bekommen haben. Wie kann A dem Powerseller Insolvenzverschleppung nachweisen? |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 24.04.07, 21:56 Titel: |
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Das ist nicht Aufgabe des A, sondern des Staatsanwalts.... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Der Internationale FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 881 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 25.04.07, 04:56 Titel: |
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windalf hat folgendes geschrieben:: | Zitat: |
Es ist nicht verboten, kein Geld zu haben und Insolvenz anmelden zu müssen
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Das nicht aber es muss rechtzeitig angemeldet worden sein sonst ist es eine Straftat. Kommt ja nicht gerade selten zu Insolvenzverschleppungen... |
Der Powerseller ist lt. Angabe keine Kapitalgesellschaft; ergo keine Insolvenzverschleppung.
Wäre der Powerseller eine Kapitalgesellschaft, so müsse man dennoch überlegen, was eine Inanspruchnahme wegen Insolvenzverschleppung brächte!? In der Regel lediglich die persönliche Haftung, die dann ebenfalls nichts bringt, weil der geschäftsführende Gesellschafter der typischen deutschen Klein-GmbH ohnehin aufgrund von Bürgschaften wg. Bankverbindlichkeiten bis zum Scheitel persönlich drin steckt.
Wo also soll die Reise hingehen? Mit Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] gezahlt, hätte einiges abgedeckt und gesichert. Hätte, wäre, wenn nützt ja nichts....
Mein Tipp: Das Geld, das man nun für Rechtsanwalt etc. sparen kann, für einen Wellnesstag nutzen. In der Dampfsauna verschwindet der Frust und Ärja!
Gruß
Inti |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 25.04.07, 08:22 Titel: |
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Zitat: |
Der Powerseller ist lt. Angabe keine Kapitalgesellschaft; ergo keine Insolvenzverschleppung.
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Jupp ich hatte "Es handelt sich um ein Kleinstunternehmen" zu schnell mit "1-Mann-GmbH" für mich übersetzt...
Zitat: |
In der Regel lediglich die persönliche Haftung, die dann ebenfalls nichts bringt, weil der geschäftsführende Gesellschafter der typischen deutschen Klein-GmbH ohnehin aufgrund von Bürgschaften wg. Bankverbindlichkeiten bis zum Scheitel persönlich drin steckt.
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Ob es was bringt, weiß man natürlich nicht im voraus, aber es schadet ja auch nicht. Ist nur eine Option... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Vorwitzig FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 958
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Verfasst am: 25.04.07, 08:37 Titel: |
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Der Internationale hat folgendes geschrieben:: | windalf hat folgendes geschrieben:: | Zitat: |
Es ist nicht verboten, kein Geld zu haben und Insolvenz anmelden zu müssen
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Das nicht aber es muss rechtzeitig angemeldet worden sein sonst ist es eine Straftat. Kommt ja nicht gerade selten zu Insolvenzverschleppungen... |
Der Powerseller ist lt. Angabe keine Kapitalgesellschaft; ergo keine Insolvenzverschleppung.
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Gut, aber wenn der Verkäufer bereits zwei Wochen zuvor Ware verkauft hat, die er nicht liefern konnte und trotzdem weiter Waren gegen Vorkasse verkauft hat, die er nicht liefernkonnte, dann handelt es sich um einen Eingehungsbetrug.
Also Strafanzeige erstatten. Da braucht man auch keinen Anwalt für. _________________ Irren ist menschlich.
Ist das Leben schön  |
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Der Internationale FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 881 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 25.04.07, 10:40 Titel: |
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Vorwitzig hat folgendes geschrieben:: |
Also Strafanzeige erstatten. Da braucht man auch keinen Anwalt für. |
Aber ein öffentliches Interesse! Und daran mangelt es i.d. R.!  |
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Vorwitzig FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 958
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Verfasst am: 25.04.07, 11:50 Titel: |
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Der Internationale hat folgendes geschrieben:: | Vorwitzig hat folgendes geschrieben:: |
Also Strafanzeige erstatten. Da braucht man auch keinen Anwalt für. |
Aber ein öffentliches Interesse! Und daran mangelt es i.d. R.!  |
aber nicht bei einer Vielzahl von Fällen.
Einen Versuch ist es wert. _________________ Irren ist menschlich.
Ist das Leben schön  |
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ThoFa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.02.2005 Beiträge: 830
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Verfasst am: 25.04.07, 12:15 Titel: |
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Hallo,
mal etwas vom Thema weg:
Powerseller hat 70.000 positive Bewertung, die 97 % aller Bewertunen ausmachen. Also hat er auch über 2.000 negative Bewertungen, was ich persönlich schon recht hoch finde. Dies mal zur Bewertung von Verkäufern bei E-Bay. So ein Treuhandkonto hat schon seine Berechtigung.
MfG
ThoFa |
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