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Verfasst am: 23.04.07, 13:07 Titel: Restschuldbefreiung in Gefahr?
Frau S. hat nach der Trennung von ihrem Mann den Job verloren, erzieht die 3 Kinder alleine, ist völlig mittellos und kann die Raten für das (von ihr und den 3 Kindern bewohnte) Haus nicht mehr zahlen. Ihr Ex-Mann ist ebenfalls zahlungsunfähig und hat genau wie Frau S. PI angemeldet.
Haus und Grundstück wurden bei beiden aus der Insolvenzmasse genommen. Die Bausparkasse, die den ersten Rang im Grundbuch besitzt, besteht nun auf den freihändigen Verkauf und droht Frau S. damit, dass die Schulden nach der Wohlverhaltensphase bestehen bleiben, sollte sie dem Verkauf der Immomilie nicht zustimmen und es zur Zwangsversteigerung kommen lassen.
Kann die Bausparkasse (die mit der vollen Rest-Darlehenssumme in der Insolvenztabelle steht) das machen? Muss Frau S. also dem freihändigen Verkauf zustimmen um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden?
nein muss sie nicht. Die Drohung der Bausparkasse geht ins Leere. Aber warum will S. dem freihändigen Verkauf nicht zustimmen ? Kommt doch aufs gleiche Ergebnis heraus, das Haus ist weg.
ja, das Haus ist so oder so weg. Es wurde etwa 30% unter Marktwert angeboten und hat deswegen schon einen ernsthaften Interessenten.
Frau S. hat grosse Angst dass die 3 Monate Räumungsfrist nicht ausreichen um eine geeignete Wohnung für sich und die Kinder zu finden und den Umzug (alleine, ohne Geld, Auto, Führerschein) zu bewekstelligen. Die Bitte um 1 bis 2 Monate mehr Zeit hat die Bank strikt abgelehnt.
Die Bausparkasse will jetzt Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen wenn Frau S. dem Verkauf nicht sofort zustimmt und die im Notariellen Vertrag festgehaltenen Räumungsfrist von 3 Monaten nicht innerhalb der nächsten 2 Tage unterschreibt.
Der IV drängt ebenfalls auf Zustimmung zum Verkauf.
Frau S. ist verzweifelt und am Rande eines Nervenzusammenbruches.
Wie hoch ist die Chance dass das Gericht dem Antrag zustimmt?
Wäre es eine Verletzung der Mitwirkungspflicht wenn Frau S. dem Verkauf aus oben genannten Gründen nicht zustimmt?
aus meiner Sicht verstoßen Sie nicht gegen die Mitwirkungspflicht, wenn Sie dem Verkauf nicht zustimmen, ganz besonders nicht, wenn die Immo verschleudert werden soll.
Das Insolvenzverfahren wurde im November 06 eröffnet, der Schlusstermin fand noch nicht statt.
Warum der IV auf den Verkauf drängt weiss man nicht. Jedenfalls geschah dies nach Anrufen zweier Immobilienmakler der Bausparkasse, die Frau S.`s Haus verkaufen sollten.
Übrigens hat Frau S. niemals einen Verkaufsauftrag gegeben / unterschrieben. Die Immobilienmakler haben sie völlig überrumpelt und sich mit Fachchinesisch und ordentlich Druck Besichtigungstermine "erzwungen". (sogar die Kinder wurden beim spielen auf der Strasse angesprochen und ausgefragt)
Frau S. hat aus Angst und fehlendem Wissen die Türe geöffnet... 2 Tage später wurde das Haus im Internet zum Verkauf angeboten. Weitere 4 Wochen später lag der Notarvertrag mit der Räumungsfrist im Postkasten. Notartermin in 5 Tagen in einer über 100 km entfernten Stadt. Frau und Herr S. sollten sich gefälligst den Tag freinehmen und pünktlich erscheinen ansonsten - (hier beliebige Drohung die das Scheitern der Inso betrifft einsetzen...) -
Erstaunlich was sich Menschen in grosser Not aus ANGST gefallen lassen. Im nachhinein scheint mir eine Anzeige wegen Nötigung auch angebracht
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