Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Angebliche rassistische Äußerungen - Rufmord?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Angebliche rassistische Äußerungen - Rufmord?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MuchoMacho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 22:13    Titel: Angebliche rassistische Äußerungen - Rufmord? Antworten mit Zitat

Hallo,
hier erstmal eine kurze Beschreibung der Situation um die es hier geht:

Eine Gruppe von 5 Leuten (A, B, C, D, E) wollten zu einer "Party". Darunter waren auch drei Schüler (A, B, C)eines Gymnasiums in NRW. Diese "Party" fand bei zwei Mitschülern (F, G) statt, die sich nicht so gut mit den drei verstehen. Sie wurden an der Tür unhöflich empfangen, als sie fragten, ob sie reinkommen können. Sie wurden "gebeten" zu gehen. Daraufhin rief die Gruppe zwei Freunde (H, I ) an, die bereits auf der "Party" waren. Sie kamen anschließend heraus und unterhielten sich mit der Gruppe. Kurz darauf kamen auch die Gastgeber heraus. Während A,B und C sich mit den zwei Freunden "H" und "I" unterhielten, rannte "F" weinend zurück ins Haus. Die drei bekamen dies nicht mit und erfuhren später das sie "F" mit rassistischen Ausdrücken beschimpft haben sollen (Ihre Eltern kommen aus Russland) . Dies haben sie jedoch eindeutig nicht getan, sie wissen jedoch nicht ob "D" und "E" dieses taten. "F" versucht nun seit Monaten in den Freundeskreis dieser Gruppe zu kommen. Dies ist wahrscheinlich auch ein Grund für diese Beschuldigung. Es ist was persönliches und "F" kommt nur nicht mit dieser Situation klar und kann dies nicht verstehen


Folgendes passierte nun in der Schule:

Klassenlehrerin der drei Schüler teilte dem Vater von "B" beim Elternsprechtag mit, dass er wohl an diesem besagten Abend "F" mit rassistischen Äußerungen beleidigt hätte . Aber da "B" selber aus Polen kommt, war für den Vater sofort klar, dass dies nicht vorgefallen ist. Eine ähnliche Reaktion hatte die Klassenlehrerin, sagte jedoch, dass sie verpflichtet ist ihm es mitzutielen da sie Angst vor Rassismus in der Klasse hätte und die Situation geklärt werden sollte.
Nun wurden die drei besagten Schüler zu einem Gespräch mit einem Lehrer gebeten.
Es stellt sich heraus, dass die Klassenlehrerin gar nicht von der besagten Schülerin eingeschaltet wurde, sondern, dass die Mutter ihrer besten Freundin dies übernahm.
Diese Mutter kommt nicht so gut mit einer der beschuldigten Familien/Schüler klar. Die Situation ist noch nicht geklärt, aber es ist eindeutig und es gibt Zeugen (Freunde beider Fraktionen), dass solche Äußerungen von nie gefallen sind.



Die Eltern der Beschuldigten beführchten nun, dass dieser Vorfall durch das Lehrerkolegium geht. Sie werden für etwas beschuldigt, was sie gar nicht getan haben. Und das nur, wegen einer persönlichen Sache. Kann man diese Mutter nun wegen "Rufmord" anzeigen? Eine Zukunft auf dieser Schule ist unter diesen Bedinungen nur schwer vorstellbar. Man sollte noch erwähnen, dass "F" nicht einverstanden war, dies an die Klassenlehrerin weiterzuleiten. Erst als ihre Beste Freundin ihr erklärte das dies sein muss, da "A" aktiv gemobbt wird war sie damit einverstanden.

Ist es möglich gegen die Mutter vorzugehen? Wegen Rufmord?

mfg M.S

PS: Hoffe Sie blicken irgendwie durch und ich hab alle Regeln beachtet Auf den Arm nehmen ich bin mit meinen 15 Jahren noch nicht so erfahren in diesem Gebiet.
Wäre nett wenn sie ein bisschen was zu diesem fiktiven fall sagen könnten Smilie d

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 10:10    Titel: Re: Angebliche rassistische Äußerungen - Rufmord? Antworten mit Zitat

MuchoMacho hat folgendes geschrieben::
dass er wohl an diesem besagten Abend "F" mit rassistischen Äußerungen beleidigt hätte . Aber da "B" selber aus Polen kommt, war für den Vater sofort klar, dass dies nicht vorgefallen ist.


Nur als kleiner Hinweis:
Erstens ist es keinesfalls so, daß Ausländer niemals rassistische Äußerungen tätigen. Was ich teilweise schon von Franzosen über Türken oder von Türken über Afrikaner gehört habe, geht auf keine Kuhhaut.
Zweitens haben bestimmte Nationen (wie Polen und Russen) uralte Vorurteile und Animositäten, die rassistische Äußerungen gegeneinander gerade besonders wahrscheinlich machen.

MuchoMacho hat folgendes geschrieben::
Ist es möglich gegen die Mutter vorzugehen? Wegen Rufmord?


Ja, es wird aber nicht so viel bringen, denn sie wird auch nicht einfach die Vorwürfe erfunden haben, sondern nur weitergetragen, was ihr (wohl von der Beleidigten) erzählt wurde. Nebenkriegsschauplätze sind immer ganz ungeschickt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MuchoMacho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich kenne diese Vorurteile. Aber sowas in der Art ist nicht vorgekommen.


Nach einem Gespräch mit der Geschädigten hat sich herausgestellt, dass sie weiß, dass die Beschuldigten Klassenkameraden keine rassistischen Äußerungen gehört haben soll und das sie nicht damit einverstanden war, dass diese Mutter es an die Klassenlehrerin weiterleitert. Also ist damit ganz sicher das sie zu Unrecht beschuldigt wurden. Es ist einfach ein persönliches Problem der Mutter. Ändert dies die Situatuion?

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Warum gehen A, B, C und F nicht einfach gemeinsam zur betreffenden Lehrerin und erklären ihr, dass zwischen ihnen in Zukunft keine rassistischen Äußerungen fallen werden (möglicherweise mit einem freiwilligen Angebot, was als Sanktion akzeptiert wird, falls es doch vorkommen sollte)?

Das ist doch wohl das einzig Entscheidende an dieser Sache und nicht irgendwelches "der hat gesagt, dass die gesagt hat, dass sie von der gehört hat, dass ..."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MuchoMacho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem liegt ja gar nicht mehr bei A, B, C und F. Das Problem ist die Mutter, die sich diese Geschichte ausgedacht hat, um einen der Beschuldigten zu schaden. In dem Sinne ist die geschichte zwischen A, B, C und F geklärt. Nur ist zu befürchten das trotzdem der Ruf nicht wie vorher ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Eltern der Beschuldigten befürchten nun, dass dieser Vorfall durch das Lehrerkollegium geht.
Dem könnte man ganz gewiss besser dadurch vorbeugen, indem A, B, C und F gemeinsam (!) bei der Klassenlehrerin vorsprechen und erklären, dass künftig keine rassistischen Äußerungen von ihnen kommen werden, als dadurch, dass A, B und C nun verbale Aggressionen (was kommt nach Rufmord, Ehrenmord?) gegen eine Mutter richten.

Zitat:
Das Problem ist die Mutter, die sich diese Geschichte ausgedacht hat, um einen der Beschuldigten zu schaden.
Oben hatten Sie geschrieben, dass F tatsächlich weinend ins Haus gerannt sei, was A, B und C überhaupt nicht bemerkt hätten. F sei zwar ganz sicher nicht von A, B oder C, aber möglicherweise von D oder E mit rassistischen Ausdrücken beleidigt worden. Jetzt schreiben Sie, diese Geschichte sei von der Mutter frei erfunden, um B zu schaden. Was glauben Sie, in was für einen Ruf Sie sich mit solchen Darstellungen bei einem neutralen Beobachter selbst bringen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.