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da Wurzelkanalbehandlungen nicht mehr von den Kassen getragen werden habe ich mich im April 2006 zu einem privaten Endotologen begeben. Ich wollte gerne einen Kostenvoranschlag für die Wurzelkanalbehandlung haben. Er fertigte also ein Röntgenbild an und gab mir den Kostenvoranschlag über 850€. Das war mir zu teuer und ich ließ das ganze im Studentenkurs machen.
Im Februar 07 bekam ich plötzlich eine Rechnung für die Analyse. Ich wurde bei der Behandlung aber nicht auf entstehende Kosten hingewiesen. Weder mündlich noch habe ich etwas unterschrieben. Ich hätte sonst ja gar nicht die Voruntersuchung gemacht.
Ist es rechtens, dass der Zahnarzt die Kosten für das Röntgen usw.einfordert?
Ja , es ist rechtens.
Private Mehrkostenvereinbarungen etc. gibt es nur im "Kassenzahnarztrecht" um Patienten den Ausschluß von Leistungserstattungen durch die gesetzl. Krankenversicherung zu verdeutlichen. Bei Privatzahnärzten muß für Diagnose und Therapie der Patient privat zahlen. Ist ja eigentlich logisch und wie in jedem Dienstleistungszweig üblich.
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